Firmenwagen / Zweitwohnsitz

Hallo,

ich habe zur Zeit einen Zweitwohnsitz angemeldet, bei dem ich aber mittlerweile keine Möglichkeit mehr habe zu nächtigen etc. Auch hängt kein Namensschild an der Klingel oder Türe. Heißt, ic hab einen Zweitwohnsitz, nutze ihn aber überhaupt nicht. DIe Idee entstandt auf Grund der Entfernung des Erstwohnsitzes und der Versteuerung meines Firmen-PKWs.

Melde ich den Zweitwohnsitz jetzt ab, bin ich verpflichtet dies meinem Arbeitgeber mitzuteilen, was passiert, wenn ich das nicht mache? Nicht das ich dies jetzt vorhabe, aber was könnte interessehalber passieren?

Danke & Gruß

Das ist leider nicht mein Fachgebiet, ich berate bei Fragen zu den Themengebieten Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo,
die An- bzw. Abmeldung des Zweitwohnsitzes ist lediglich „verwaltungstechnisch“ zu sehen und hat u.U. nur Auswirkungen auf Zweitwohnungssteuer, Müllgebühren etc.

Maßgeblich für die Sache mit dem Firmenwagen sind aber die tatsächlichen Gegebenheiten, d.h. Sie hätten schon ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie den Zweitwohnsitz tatsächlich nicht mehr genutzt haben, dem Arbeitgeber Bescheid sagen müssen.

Was könnte passieren: nun mir schweben so Sachen wie Abmahnung/Kündigung im Hinterkopf herum. Je nach Arbeitgeber wird sowas als lässliche Sünde abgetan, aber es gibt auch Arbeitgeber, die das nicht lustig finden, denn Sie erzielen (so lese ich das aus Ihren Ausführungen heraus) durch den Zweitwohnsitz offensichtlich einen Vorteil, den Sie ohne diesen nicht oder nur in geringerem Umfang hätten.

Die steuerliche Seite ist immer „heilbar“, der Staat nimmt´s auch hinterher noch gerne :smile:)

Jetzt müssen Sie selbst abwägen, was Sie tun wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara

Hallo,

tut mir leid, damit habe ich wenig Erfahrungen. Ich würde sagen, ein Zweitwohnsitz kann nur ein Ort sein, an dem man auch wohnt. Alles andere klingt nach „Schmuh“ (=Betrug).
Mir ist nicht bekannt, dass jemals jemand einen Zweitwohnsitz kontrolliert hätte. Falls das doch passieren sollte, dürftest du aber wohl nicht mehr zu befürchten haben als die Nachzahlung der hinterzogenen Zahlungen. Aber ob es den Stress wert ist??

Hoffe, das hilft.
Viele Grüße
Roger

Das fällt in den Bereich „Arbeitsrecht“. Dazu kann ich nichts sagen.

Ihrem Arbeitgeber wird es im besten Fall egal sein, das Finanzamt möchte aber, dass Sie jeden privat gefahrenen Kilometer versteuern.