Formblatt 3 Bafög

Mein Sohn, 24 J., erhält Bafög. Ich (ledig, bis Sommer diesen Jahres) bin jetzt verheiratet, nicht mit dem Vater meines Sohnes. Muss ich bei Zeile 10 „verheiratet“ ankreuzen, obwohl Einkommensnachweis für 2013 eingereicht werden muss, in dem ich ja noch ledig war. Kann mein Mann für meinen Sohn (nicht adoptiert) mit für Bafög Berechnung hinzugezogen werden? Muss das Einkommen meines Mannes irgendwo eingetragen werden? Habe auch schon viel gegoogelt und die unterschiedlichsten Antworten gefunden, möchte es gern genau wissen. Dank

Hallo,

leider hast du die Vorschaltseite ignoriert und den Beitrag in der ich-Form verfasst, so dass der Beitrag gelöscht werden dürfte. Solltest du vorher jedoch meine Antwort lesen:

Kann mein Mann für meinen Sohn (nicht
adoptiert) mit für Bafög Berechnung hinzugezogen werden? Muss
das Einkommen meines Mannes irgendwo eingetragen werden? Habe
auch schon viel gegoogelt und die unterschiedlichsten
Antworten gefunden, möchte es gern genau wissen.

Dann ruf direkt beim BAFöG-Amt an und stell deine Fragen, die das Ausfüllen des Formulars betreffen, alternativ kannst du auch zu den Öffnungszeiten hingehen. Die können dir das am besten beantworten.

Laut dieser Seite:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-eh…

wird nur dein Einkommen und nicht das des Stiefvaters angerechnet. Es ist aber keine offizielle Seite.

Gruß
Christa

Danke für die Antwort. Was soll ich in Zeile 10 eintragen? Ledig (galt ja bis Mitte 2014) oder verheiratet. Die Angaben zum Verdienst sind ja für 2013 zu machen.

Hallo nochmal,

Was soll ich in Zeile 10 eintragen?
Ledig (galt ja bis Mitte 2014) oder verheiratet.

wer oder was hindert dich daran, das direkt beim Amt zu erfragen? Sie sind sicherlich behilflich bei der Beantwortung solcher Fragen, schließlich müssen sie die Anträge auch bearbeiten und wollen sich Nachfragen ersparen.

Mit gesundem Menschenverstand, da sich die Angaben auf 2013 beziehen, würde ich da ledig (nicht geschieden?) eintragen, aber spätestens im nächsten Jahr stehst du vor demselben Problem. Außerdem wundere ich mich schon, dass sich die Aufgaben schon auf 2013 beziehen, eigentlich müssten sie sich auf 2012 beziehen, „Einkommen im vorletzten Kalenderjahr“. Oder ist das schon der Antrag für 2015?

Viele Grüße
Christa

Ich war bis Mitte 2014 ledig, nicht geschieden. Der Bafög Antrag ist für 2015 und der letzte, da fürs 7. Semester. Ich wollte beim Amt keine „schlafenden“ Hunde wecken und alles gleich richtig ausfüllen. Danke für Ihre Mühe! Viele Grüße