Frage zum Regelsatz für Haushaltsangehörige (GEZ)

Bin das erste Mal hier und würde mal gerne eure Kompetenz testen :wink:

Es geht um folgendes:

Habe vor einigen Tagen von der GEZ einen Standardbrief erhalten, wo
ich aufgefordert werde, doch bitte meine Rundfunkgeräte anzumelden
und damit GEZ-Gebühren zu zahlen.

Bei mir ergibt ich folgende Situation:

  • Ich bin ein 24jähriger Student (und bekomme kein Bafög)
  • Ich wohne im Haus meiner Eltern (also habe da zwei Zimmer)
  • Ich habe zwei 400 Euro Jobs, komme jedoch monatlich nicht immer auf
    400 Euro, sondern bin meistens darunter

Auf diesem tollen Zettel von der GEZ habe ich (für mich gesehen)
folgende Ankreuzmöglichkeiten:

  • Ich halte Rundfunkgeräte zum Empfang bereit und wohne im Haushalt
    meiner Eltern. Mein Einkommen liegt unterhalb des Regelsatzes für
    Haushaltsangehörige. Die Teilnehmernummer meiner Eltern lautet: xxx

  • Ich habe kein Radio/Autoradio und kein Fernsehgerät

Jetzt meine eigentlich Frage:
Wie und woraus setzt sich dieser „Regelsatz für Haushaltsangehörige“
zusammen. Laut Rückseite des Schreibens liegt die Höhe des
Regelsatzes für Haushaltsangehörige bei 276 Euro. Was bedeutet das?

Und mal angenommen ich würde 12 Monate lang jeweils 400 Euro verdienen…verpflichtet mich das automatisch zum Anmelden meiner Rundfunkgeräte?
Schließlich muss ich von dem erarbeiteten Geld ja auch noch
Studiengebühren und Semesterticket bezahlen. Außerdem gebe ich meinen
Eltern noch monatlich Geld (damit ich noch zu Hause wohnen darf :wink:
).

Ich hoffe ihr könnt mir helfen… ich könnte natürlich auch einfach
sagen, dass ich ncihts anzumelden habe, weil ja so gesehen alles
meinen Eltern gehören könnte.

Vielen Dank im Voraus!

Sollte dieser Beitrag im falschen Forum gelandet sein, dann
verschiebt bitte meinen Thread in den richtigen, damit mir geholfen
werden kann.

Gruß Jan

Hallo Jan

( dies ist eine Anrede) um mal die Höflickkeit von Studenten zu testen)

das Studenten keinen Zeit haben, um mal im Archiv zu suchen wollen wir mal nachsehen :wink:
Prinzipiell gilt wohl für Studenten: Befreiungsberechtigt nur mit Bafög oder Härtefall( was wohl ne schwierige Sache ist)
Was von deinen 2x 400€ Jobs + Kostgeld usw. für Hotel Mama übrigbleibt interessiert die GEZ wohl wenig. Wenn mehr als 276€s über bleibt, musste zahlen. Oder alles gehört den Eltern:wink:

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jan,
Hallo Mikesch,

Wenn mehr als 276€s über bleibt, musste zahlen.
Oder alles gehört den Eltern :wink:

Genau :smile: richtig.
Das Radio und das TV-Gerät ist doch von deinem Vater
hast du mal irgendwo geschrieben :smile:
Also hast du Definitiv keine EIGENEN Geräte.
Gruss
Frank