Frage zur Sozialhilfe

Hallihallo

Eine Bekannte von mir ist geschieden. Sie verdient 500 Euro netto. Hat zwei Kinder, eins beim Vater. Für das andere erhält Sie 220 Euro Unterhalt. Weitere Daten auf Anfrage. Laut Sozialhilferechner steht Ihr eine Sozialhilfe in Höhe von 200 Euro zu. Der Mensch vom Sozialamt sagte Ihr aber heute, dass Sie 20 Euro zuviel verdiene. Ich habe Ihr empfohlen, einen Antrag zu stellen. Der kann ja dann immer noch abgelehnt werden. Aber kann das sein, dass Ihr gar nichts zusteht?

Gruß Marco

Hallo Marco,
die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) berechnet sich aus Regelsatz (in Berlin gerade 260 Euro, ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden) + Kaltmiete.
Wenn sie da gerademal 20 Euro drüber liegt, kann sie aber immernoch einmalige Hilfen beantragen (Bekleidungsbeihilfe, Weihnachtsgeld, Möbelbeihilfe) da sie ja wohl von 20 Euro Überschreitung nicht viel ansparen kann. Einen Versuch ist es immerhin wert und gegen eine Ablehnung kann man auch noch Widerspruch einlegen. Deshalb würde ich mich auch nie (!!!) mit einer mündlichen Aussage abspeisen lassen, sondern immer auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen, nur dann ist ein Widerspruch möglich.
Ich hoffe, ich habe Dir helfen können,
Gruß Almut

sondern immer
auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid bestehen, nur dann
ist ein Widerspruch möglich.

Hallo,
in diesem Punkt irrst du. Auch eine mündliche Ablehnung ist ein Verwaltungsakt, und somit kann man dagegen Widerspruch einlegen. Da die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, hat man sogar eine Widerspruchsfrist von einem Jahr. (Wobei es in der Praxis sinnlos sein dürfte, gegen eine mündliche Ablehnung nach 11 Monaten Widerspruch einzulegen…das sollte man dann schon sofort tun, am besten zur Niederschrift, und sich eine Kopie der Niederschrift aushändigen lassen).

Natürlich ist ein schriftlicher Ablehnungsbescheid besser, weil man da etwas in der Hand hat, und weil der Sachbearbeiter seine Entscheidung auch nochmal überdenken muss, denn sie sollte ja einer Überprüfung im Falle eines Widerspruchs nach Möglichkeit standhalten.

Gruß
Nelly