Friedhofsgebührenfestsetzung unverhältnismäßig

Die Friedhofsgebühren, hier die Bestattungsgebühr (Wahlgrab) einer Kommunalverwaltung ist mit rd. 4000 € doppelt so hoch, als die Gebühr für ein Wahlgrab auf dem benachbarten kirchlichen Friedhof.
M.W. soll eine kommunale Gebühr nach dem sogen. Äquivalenzprinzip erhoben werden, d.h. die Kosten solen mit dem Nutzen in einklang stehen und im Gegensatz zur gerwerblichen Wirtschaft nicht zu einer Gewinnmaximierung (Kostenüberdeckung) führen.

Wie wird diese Situation von Experten gesehen und sind ggf. einschlägige Urteile bekannt?

Hallo,

kann die Frage derzeit aus krankheitegründen leider nicht beantworten.

Gruß

W.