Hallo Milan,
bei der Frage über die Zuständigkeit für die Erteilung der Fahrerlaubnis (FE) ist stets der Erste Wohnsitz entscheidend. Da du bereits seit zwei Jahren deinen Wohnsitz in England hast, IST auch die entsprechende Behörde in England zuständig. Bei einem dauerndernden Aufenthalt von 183 Tagen in Deutschland wäre wieder eine deutsche Behörde zuständig.
Solltest du DENNOCH in Deutschland eine FE-Ausbildung und eine FE-Prüfung ablegen, so handelte es sich um eine „unrechtmäßig erworbene Fahrerlaubnis“, die dann leider auch nicht offiziell anerkannt würde; und zwar in BEIDEN Staaten. Es besteht zwar dann eine geringe Chance, dass die FE durch Formfehler in einem oder beiden Staaten anerkannt würde, aber verlassen würde ich mich darauf lieber nicht.
Mein Rat: Zeit hin, oder her - erwirb die FE in England und bei DAUERHAFTER Rückkehr nach Deutschland lässt du sie dir prüfungsfrei einfach in eine deutsche FE umschreiben. Damit bist du rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.
LG,
Jürgen