Führerschein mit 1. Wohnsitz im Ausland

Hallo,

ich habe eine Frage: Ich bin Deutscher Staatsbürger und seit 2 Jahren auf einem Englischem Internat. Meinen 1 Wohnsitz habe ich in England und den 2 Wohnsitz in Deutschland bei meinen Eltern. Nun würde ich gerne wissen ob ich in Deutschland meinen Führerschein machen kann oder nicht! (Leider habe ich in England keine Zeit dafür)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und Vielen Dank!

P.P.

hi,klar können sie ,einfach zu Fahrschule gehen,und sagen sie, ich möchte Führerschein machen und mehr nichts,MFG Alex

Hallo,

Du kannst den Führerschein durchaus in Deutschland machen. Kein Problem. FS-Antrag am Zweitwohnsitz stellen und machen.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo,

Deine zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Deiner Stadt in Deutschland kann Dir Auskunft über alle Deine Fragen geben.

VG

ich habe eine Frage: Ich bin Deutscher Staatsbürger und seit 2
Jahren auf einem Englischem Internat. Meinen 1 Wohnsitz habe
ich in England und den 2 Wohnsitz in Deutschland bei meinen
Eltern. Nun würde ich gerne wissen ob ich in Deutschland
meinen Führerschein machen kann oder nicht! (Leider habe ich
in England keine Zeit dafür)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und Vielen Dank!

P.P.

Hallo Milan,

bei der Frage über die Zuständigkeit für die Erteilung der Fahrerlaubnis (FE) ist stets der Erste Wohnsitz entscheidend. Da du bereits seit zwei Jahren deinen Wohnsitz in England hast, IST auch die entsprechende Behörde in England zuständig. Bei einem dauerndernden Aufenthalt von 183 Tagen in Deutschland wäre wieder eine deutsche Behörde zuständig.

Solltest du DENNOCH in Deutschland eine FE-Ausbildung und eine FE-Prüfung ablegen, so handelte es sich um eine „unrechtmäßig erworbene Fahrerlaubnis“, die dann leider auch nicht offiziell anerkannt würde; und zwar in BEIDEN Staaten. Es besteht zwar dann eine geringe Chance, dass die FE durch Formfehler in einem oder beiden Staaten anerkannt würde, aber verlassen würde ich mich darauf lieber nicht.

Mein Rat: Zeit hin, oder her - erwirb die FE in England und bei DAUERHAFTER Rückkehr nach Deutschland lässt du sie dir prüfungsfrei einfach in eine deutsche FE umschreiben. Damit bist du rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.

LG,
Jürgen

Diese Konstallation ist mir noch nicht in die Quere gekommen, meines Erachtens nach musst Du am 1. Wohnsitz machen, aber ich werde mich informieren und nochmal posten.
VG
HerrD

Für den Führerschein ist der erste Wohnsitz bzw. der ständige Aufenthalt entscheidend.
So müssen es mindestens 185 Tage am Stück sein.
Melde doch einfach kurzfristig den ersten Wohnsitz wieder auf deine Eltern an.
Somit hast du keine Probleme. Kurz nach der Prüfung kannst du ja schon wieder ummelden. :smile:
Also: gehen zut alles :smile:

Hallo,

soviel ich weiß muss man seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Es gibt aber auch eine Ausnahme beim Auslandsstudium. Ich würde einfach bei der Führerscheinstelle anrufen.

MfG, Nicole

JaNein :smile:

Ich denke das du hier deinen Schein machen kannst denn z. B als aupair im Ausland sogar in England kannst du als deutscher auch deinen führerschein machen.Soweit ich weiß must du wenn du in England fahren willst nur noch mal zur zuständigen Behörde und den Schein anerkennen lassen.Vlt. musst du aber auch vor Ort eine Zweite Prüfung ablegen aber genaueres weiß ich leider nicht.Hoffe konnte etwas weiter helfen LG Virusvivi

Hallo erstmal !!!

Kann Dir nur ein rat geben mach dein Führerschein im Ausland Polen,o Cz ich selbst besitze seit 2.Jahren ein und Fahre damit ganz gut.Darfst nur keine Speerung in Deutschland haben,Gibt sogar eine M.P.U da ist aber nicht Zwingend.Geh mal auf www.pappe-neu.de da habe ich ihn gemacht kann ich nur empfehlen.

M.f.g

M.P.U Opfer

Hallo,

vergiss den Quatsch!

Den Führerschein kannst du überall auf der Welt machen. Es fragt sich nur, wo du damit ein Kraftfahrzeug lenken darfst.

Wenn du deutscher Staatsbürger bist, kannst du deinen Schein natürlich hier machen und ihn dann in England zusätzlich anerkennen lassen. Da du dort aber nur im Internat bist, reicht dir doch ein internationaler Führerschein, der in Verbindung mit der deutschen Fahrerlaubnis die beste Legitimation sein dürfte.

Den Blödsinn mit polnischen, bulgarischen oder sonstigen „Führerscheinen“ kannst du gleich vergessen, weil es nach neuer Rechtsprechung nicht mehr zulässig ist.

Viel Glück!

Steve-HH