GdB und Widerspruch - Formulierung

Hallo zusammen,

ich habe einen Antrag beim VA gestellt wg. Depressionen,
Angstzuständen und Panikattacken. Dazu kommen Tinnitus und
körperliche Beschwerden wie Sehnenscheidenentzündung bds., Periarthropathie der Schulter sowie Migräne. Mir ist ein GdB von 30% gegeben worden,
gegen den ich über den VdK und auf dessen Anraten Einspruch erhoben
habe.

Nun soll ich nochmals mit den Ärzten sprechen und dann über diese
fundiert darlegen, wenn meine vorliegende Gesundheitsstörung mit
„deutlichen Funktionseinbußen, Leistungsbeeinträchtigungen sowie ggf.
Schmerzzuständen“ verbunden sind. Da ich die Erfahrung gemacht habe,
dass vieles allein an der Formulierung hängt ( und auch die Ärtze of nicht wirklich Bescheid wissen), weiß ich nicht so
recht, wie ich so was richtig formulieren kann. Was genau versteht
man beim Versorgungsamt unter „deutlichen Funktionseinbußen“ und
„Leistungsbeeinträchtigungen“? Was muss ich angeben?

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe den ersten Antrag vor
Jahren aus Unkenntnis versemmelt und möchte es diesmal besser
machen…

Gruß
Ina

Hallo Ina,

wenn du einen Antrag stellst, um deinen GdB zu erhöhen ist es sehr hilfreich, wenn du eine Beschreibung deiner Leiden zusammenstellst und sie deinen Ärzten zur Verfügung stellst.
Die Zusammenstellung sollte nicht länger als 1-2 Seiten sein und deine Leiden und Konsequenzen möglichst objektiv beschreiben. Durch eine klare Gliederung sollen die verschiedenen Leiden klar unterschieden werden können.
Beim GdB spielen eigentlich nur die beiden schwerwiegendsten Leiden ein Rolle. Dementsprechend müssen sie deutlich charakterisiert werden.

Diese Beschreibung hilft deinen Ärzten bei ihren Berichten. Die Ärzte haben hunderte von Patienten. Ein Bericht aus der Aktenlage und der Erinnerung zu schreiben fällt ihnen wesentlich schwerer, als wenn sie eine Vorlage von dir haben.

Gruß
Carlos

Hallo Carlos,

vielen Dank für Deine Tips! Werde eine entsprechende Aufstellung machen und damit zu den Ärzten gehen.

Gruß
Ina

Hallo Ina,

Du solltest aber noch 2 Dinge wissen:

  • Bei einem Widerspruch kann Dein GdB auch u. U. runtergesetzt werden.

  • Je nachdem, wozu Du den GdB „brauchst“, könnte es statt Widerspruch sinnvoller sein, einen Gleichstellungsantrag zu stellen.

Ein GdB von 30 bei einer „schweren depressiven Episode“ ist lt. GdB-Tabelle die Regel. Wenn Du mehr haben willst, mußt Du besondere Beeinträchtigungen geltend machen wie z. B. stark eingeschränkte Teilnahme am sozialen Leben durch Ängste, besonders schwere Antriebslosigkeit oder auch Beeinträchtigungen im Beruf, wenn Du z. B. deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachkommen kannst.

&Tschüß

Wolfgang