"Geburtsname"?

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, es geht um meinen „Mädchennamen“…

Meine Mutter ließ sich 1981 in der ehemaligen DDR scheiden. 1982 hat sie erneut geheiratet und den Namen ihres neuen Mannes angenommen. Vom Jugendamt wurde vorgeschlagen das nun die gesamte Familie (also auch mein Bruder und ich) den neuen Namen tragen sollten.
Sie hat dann ein Formular eingereicht in dem sie das beantragt hat. So kamen auch mein Bruder und ich zu unserem neuen Namen…
Eine Adoption fand nicht statt, auch kein Einverständnis vom leiblichen Vater.

Das Problem ist nun, dass in meinem Pass als Geburtsname der Name Ihres neuen Mannes steht und nicht der meines Vaters.
Da ich nun selber heiraten werde und wir meinen ursprünglichen Geburtsnamen annehmen wollen, weiß ich nicht ob und wie ich den (wieder)bekomme.
Vor ca. 10 Jahren habe ich das schon einmal versucht. Ich habe mich damals mit den Worten „das geht nicht“ abspeisen lassen. Ich kann das nicht glauben. Können sie mir helfen?

Gruß

Hallo,

also ich gehe davon aus, dass das geht. Sicher weiß ich es jedoch nicht. Wenn Frauen sich scheiden lassen können sie ja auch ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Ich würde mit der Geburtsurkunde in dem ja dann auch der Geburtsname steht zum Standesamt gehen. Der leibliche Vater muss nicht zustimmen, wenn ein Kind den Namen des Stiefvaters annehmen möchte.

Viel Erfolg!

Hallo Moin123,

also wirklich helfen kann ich hier, glaube ich, nicht.
Ich weiß nur vom Fall von einer Bekannten: Dort war auch Scheidung, allerdings nach der Wende und erneute Hochzeit. Der Vater des Kindes aus erster Ehe hat der Namensänderung nicht zugestimmt, so das das Kind aus erster Ehe nun in der zweiten Ehe noch den Familiennamen des Vaters trägt obwohl Mutter und Stiefvater den Stiefvater-Namen tragen.
Tut mir leid, hier nicht weiter helfen zu können.
MfG ffw-95

Hallo Moin123,
dein Beitrag ist zwar schon einige Zeit her, aber mir würde interessieren ob du in deinen Fall ein Happy End erreichen konntest. Bei mir war es haargenau das selbe und ich bin jetzt dran meinen Geb.Namen „zurückzugewinnen“ ich weis nur nicht ob ich dieses Spiel auch gewinne. Auf dem Standesamt sagte man mir auch dass ich nur den Namen meines Stiefvaters annehmen könnte da ich ja mit 3 Jahren laut Geb. Urkunde eine Namensänderung hatte. Was kann ich dafür dass der Name geändert wurde? Mit 3 Jahren hat man halt noch kein Mitspracherecht. Sch… Gesetze, das kann nicht wirklich sein dass man dies so hinnehmen soll.
Grüße Cori

Hallo,
bei liegt das selbe Problem vor, auch ich werde nur abgespeißt es ginge nicht den Ursprünglichen Geburtsname zurück zu bekommen! Haben Sie etwas erreicht? Gibt es ein Anwalt der sich auskennt?