Geburtsname wieder annehmen; Kosten

Hallo liebe Experten,
ich hoffe, ich bin auf dem richtigen Brett. Wer kann mir sagen, was für Kosten (Gebühren), Wege etc. auf mich zukämen, wenn ich nach meiner Scheidung (in vermutlich 14 Tagen) meinen Mädchennamen wieder annehmen möchte?
Ich weiß bisher nur, dass ich diese Namensänderung mit meinem rechtskräftigen Scheidungsurteil beim Standesamt beantragen muss. Welches? Ich werde in Berlin geschieden, lebe aber seit kurzem in Hamburg.
Vielen Dank im voraus für die Antworten
Birgit

Hallo Birgit, ich würde erst einmal beim Hochzeitsstandesamt anfragen, das ist eher dazu befugt als das örtliche, wo man nur in der Stadt gemeldet ist, aber nichts Standesamtliches zu tun hatte. Es kann auch sein, dass das Geburtsstandesamt zuständig ist (soll ja schließlich wieder der Geburtsname werden oder?).
Ansonsten kostet es, wenn es so wie hier beschrieben über eine standesamtliche Änderung läuft, so gut wie nichts (Neuer Ausweis etc. nicht mit eingerechnet.)kann regional unterschiedlich sein, hier wäre es wohl nichts, war aber nicht verheiratet, sondern hatte „nur“ einen Rechtschreibfehler, 30 JAhre lang!

Wenn es aber eine „ordentliche NAmensänderung“ beim Ordnungsamt sein soll/muß (wie bei mir, da sich GEburtsstandesamt der ersten Fehlerhaften Urkunde weigerte) kann die je nach Einkommen bis zu 1250 Eu liegen, aber es kann auch sein, dass sie nur zwei fuffzig kostet, meine Eltern beide Rentner mit ehemals zwei Einkommen (städtische Angestellte auf BAT4-5 Niveau) haben 90 Eu bezahlt für gemeinschaftliche Änderung des Familiennamens. Man zahlt dann nur einmalig die Änderung, nicht für jedes der 1,3- 10 Kinder extra (es sei denn die sind über 18).
Schöne Grüße Susanne

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Hallo, Birgit

Du gehst mit dem rechtskräftigen Scheidungurteil (Rechtskraft muss auf dem Scheidungsurteil vermerkt sein), deinem Personalausweis und, falls du hast , dem Stammbuch zum „Wohnortstandesamt“ und nimmst deinen Geburtsnamen wieder an. Das kostet 17,–€. Der „Wohnsitzstandesbeamte“ schickt diese Erklärung an den Familienbuchführer (letzter gemeinsamer Wohnsitz vor der Scheidung). Der trägt es in das Familienbuch ein und schickt dir eine Bescheinigung (7,–€).
Anschließend noch Personalausweis usw. ändern lassen und fertig

Schöne Grüße
Marion

Hallo Marion,
herzlichen Dank! Du hast mir sehr weiter geholfen :smile:
Diese Kosten trage ich gern (auch die ganze Serienpost-verschickerei die dann nachfolgt)
Wenn ich schon * vergeben könnte - Du bekämst glatt eins!
Danke!
Gruß Birgit

Hallo Susanne,
da hoffe ich doch sehr, dass es wirklich bei der Gebühr (wie es Marion mir geantwortet hat) bleibt! Puh! Wenn ich mir vorstelle, mehrere Hundert Euro… - und dann noch der Aufwand mit den Serienbriefen…
Dankeschööön!
Gruß Birgit

Hallo Birgit,

Wenn ich schon * vergeben könnte - Du bekämst glatt eins!

hab’ ich für Dich erledigt. :wink:

cu Rainer

Danke fürs Sternchengeben
Hallo Rainer,
sie hats verdient!
kann ja bald auch welche vergeben. Bin schon neugierig, ob man da ein „Konto“ hat und sich selbst erst mal ein Limit verdienen muss.

-)

Birgit

OT - Bewertungssystem
Hallo Birgit,

kann ja bald auch welche vergeben. Bin schon neugierig, ob man
da ein „Konto“ hat und sich selbst erst mal ein Limit
verdienen muss.

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cu Rainer

Vielen Dank für’s * (owt)