Gesundheitspaß erforderlich?

Hallo Wissende!

Ich möchte bei uns im Faschingsverein in der Bar arbeiten. Ist hierzu ein Gesundheitspaß vom Gesundheitsamt erforderlich? Es sollen offene Getränke wie Caipirinha, Cuba Libre und ähnliche Mixgetränke ausgeschenkt werden. Die Verantwortlichen im Verein kommen mir für diese Frage nicht kompetent genug vor.
Vielen Dank!

Hallo,

Gesundheitsausweis ist hier wohl gemeint!

Nein wird in der Regel nicht benötigt.
Da es sich hier aber um den Ausschank von Alkoholikas handelt
sollte das Jugendschutzgesetz dennoch beachtet werden.
Traurig dass der Verein hier nicht ausreichend Informiert:

Auszugsweise:

Für alle gewerblichen Tätigkeiten, die mit dem Zubereiten oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln zu tun haben benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind nicht „gewerbsmäßig“ im Sinn der Vorschrift tätig. Sie unterliegen deshalb nicht der gesetzlichen infektionshygienischen Belehrungspflicht

Dem Infektionsschutz der Bevölkerung wird bei solchen Veranstaltungen dadurch Rechnung getragen, dass der Personenkreis durch ein Merkblatt. über die wesentlichen infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln unterrichtet wird.

Dabei wird besonders auf die zivilrechtliche Haftung und die strafrechtliche Verantwortung eines Jeden hingewiesen, der Lebensmittel in Verkehr bringt. Das Merkblatt wird den Veranstaltern im Rahmen der Gestattung nach Art. 12 GastG bzw. der Anzeigepflicht nach Art. 19 LStVG durch die Städte und Gemeinden ausgehändigt.
Desweiteren führt das Gesundheitsamt bei Bedarf für ehrenamtliche Vereinshelferinnen und -helfer im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung kostenlos Informationsveranstaltungen durch, bei denen die Belange der Infektions- und Lebensmittelhygiene vermittelt werden.
Zur Antragstellung sind keine besonderen Unterlagen notwendig, ein Paßbild ist nicht erforderlich.

Letzte sichere Auskunft sollte man beim zuständigen Gewerbeamt erhalten.

Gruß