Hallo liebes Forum,
ich würde mich freuen, wenn jemand von Euch vielleicht etwas Licht in mein Dunkel bringen könnte. Nachdem ich von meinem Steuerberater heute komplett falsche und irreführende Aussagen bekommen habe, möchte ich gern Eure Meinung hören.
Ich bin selbstständig und habe mein Restaurant verkauft, welches im Februar vom neuen Inhaber übernommen wird. Ich bin nicht insolvent und schreibe auch keine roten Zahlen, das Geschäft läuft ganz gut. Leider schafft mein Mann als mein Angestellter gesundheitlich die Arbeit nicht mehr und allein wird es für mich ziemlich schwer, zumal man sich auf die Mitarbeiter auch nicht verlassen kann.
In ein paar Monaten möchte ich in diesem Bereich jedoch gern wieder eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, aber in einer anderen, größeren Stadt. Wäre es von daher besser, das Gewerbe nur ruhen zu lassen oder es komplett abzumelden? Mein Restaurant ist ja „weg“ und ich werde diesen Laden auch nicht wieder führen - kann ich das Gewerbe ruhen lassen und an einem anderen Ort ein neues Geschäft eröffnen? Oder bezieht sich das „ruhen lassen“ nur auf diesem bestimmten Laden, den ich verkauft habe? Kann man die bestehenden Mitarbeiter auch ohne Steuernummer, Betriebsnummer, BGN - Nummer etc auf den neuen Inhaber anmelden, da dieser ein „Frischling“ ist und erst morgen beim Gewerbeamt seine Gewerbeanmeldung macht, somit alle Nummern erst später erhält und nachreichen muss?
Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar