Hallo liebe Community,
ich habe vor einen Onlineshop zu betreiben (auf dem ich eventuell Werbung schalte) sowie parallel dazu verschiedene Blogs auf welchen ich ebenfalls Werbung Werbung schalten möchte.
Durch die beiden Gewinnerzielungsabsichten muss ich natürlich auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden.
Meine Frage ist nun:
Kann ich das als eine Tätigkeit, also als ein Gewerbe anmelden oder muss ich für den Onlineshop sowie Für die mit Werbung geschalteten Blogs ein extra Gewerbe anmelden und zwei mal die Gebühr bezahlen?
Dankeschön für eure Hilfe,
mit freundlichen Grüßen,
Lukas