GEZ-Befreiung

Hallo Leute,
mich würde mal interessieren, ob man auch von der GEZ befreit werden kann, wenn man zu jemandem zieht, der von der GEZ befreit ist, ohne dass man selber die Voraussetzungen dafür erfüllt???

Hallo,
wenn nur die Person die Gebührenpflichtigen Geräte besitzt die befreit ist, ist die andere Person nicht verpflichtet fiktive Geräte an zu melden wenn er doch gar keine hat.
Gruß SUnny

Ganz genau.
Person A besitzt Geräte und ist befreit.
Person B besitzt Geräte und ist nicht befreit.

Person B zieht mit Person A in eine Wohnung.
Person B meldet die Geräte ab. Abmeldegrund „Alle Geräte an A verschenkt, B hält keine Geräte mehr zum Empfang bereit.“

Abmeldung von der gez herunterladen und ausfüllen.
http://www.gez.de/e160/e161/e1137/abmeldung_privat.pdf

Abmeldeungen grundsätzlich per !!Einschreiben!!, weil Abmeldungen gehen rein zufällig IMMER verloren.

Ganz genau.
Person A besitzt Geräte und ist befreit.
Person B besitzt Geräte und ist nicht befreit.

Person B zieht mit Person A in eine Wohnung.
Person B meldet die Geräte ab. Abmeldegrund „Alle Geräte an A
verschenkt, B hält keine Geräte mehr zum Empfang bereit.“

Klingt wirklich interessant. Also schafft man eigene Geräte ab und geht zu einem, der von der Gebührenpflicht befreit ist fernsehen. Das wird dann ganz schön voll bei dem Befreiten im Wohnzimmer. :smile:

Die Frage ist doch, warum Person A befreit ist und ob durch Zuzug der Person B, noch Befreiung gegeben ist, wenn jetzt z.B. beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Also angenommen der Grund der Befreiung würde sich nicht ändern, und die gemeinsame Wohnung wäre nicht getrennt, müsste Person B (nicht befreit) nur offziell alle Geräte an Person A (befreit) abgeben!? Auch, wenn die Geräte dann im gemeinsamen Wohnzimmer stehen!?

Ja das ist richtig. Einfach alle Geräte offiziell an den Partner verschenken. Dann muss nur noch ein Partner GEZ zahlen, und der ist rein zufällig befreit.

Klingt wirklich interessant. Also schafft man eigene Geräte ab
und […]

Vollkommen richtig, wenn man alle Geräte abschafft hält man keine Geräte mehr zum Empfang bereit und muss folglich keine Rundfunkgebühr bezahlen.

Wie man Medien danach konsumiert(Nachbarn, Zeitung) ist für die Rundfunkgebühr ohne Belang.