Ist doch eigentlich Quatsch - ein sog. Ummelden auf den der
befreit ist.
Wieso Quatsch? Ich möchte natürlich mitbefreit werden.
Die Befreiung dürfte mit eurer Heirat hinfällig sein.
Nein, Sie hat ein vom Bafögamt ausgestellten Befreiungsbescheid für die GEZ.
Ihre geltet als Gemeinschaft, genauso eurer Einkommen.
Auch wenn es durch deine Frau nun nicht gerade angereichert
wird, werdet ihr bestimmt gemeinsam so viel Einkommen haben,
das die Befreiungsgründe wegfallen.
Wieviel muss man denn verdienen? Ich habe rausfinden können, dass eine Befreiung nur unter Bezug von Bafög und ALG II möglich ist. Zu geringes einkommen ist kein Grund.(Quelle: /t/sozialhilfe-regelsatz/3294375
Wenn nicht stellt einen neuen Antrag bei der GEZ.
(bei Hartz IV zum Beispiel.
Das heißt mit der Heirat habe ich ja erst die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung zu stellen richtig?