GEZ bei nebenberuflicher Selbstständigkeit zuhause

Hallo Gemeinde,

ich hoffe, ich habe das richtige Forum gewählt, sonst bitte verschieben.

Folgende Situation:
Ich bin Angestellter und nebenberuflich Selbstständig. Meine „Betriebsstätte“ befindet sich im Keller im Haus meiner Eltern, in dem ich auch wohne. Zudem habe ich einen privaten PKW.

So, jetzt schickt mir die GEZ ein nettes Schreiben mit der Datenfassung für den pauschalen Rundfunkbeitrag ab 2013. Den dürfte wohl jeder erhalten haben. Ich hoffe es findet sich hier jemand in gleicher Situation und kann mir sagen wie der Bogen beantwortet wurde.

Ich soll jetzt angeben, ob sich die Betriebsstätte in meiner Privatwohnung befindet: Ich würde sagen JA. Das Haus gehört zwar nicht mir, aber ich wohne schließlich dort; aber dann will die GEZ meine Teilnehmernummer haben: Die GEZ für diesen Haushalt zahlen meine Eltern.

Dann ist pro Betriebsstätte ein KFZ frei - ich habe ja nur meinen Privatwagen. Das wiederum gilt aber nicht, wenn sich die Betriebsstätte in der Privatwohnung befindet.

So, und jetzt kommt ihr: Was zum Teufel soll man da ankreuzen?

Danke & Gruß,

Klaus

Hi,

den Brief in die Ablage P(Papierkorb).
Um den Rundfunkbeitrag ab 2013 kümmert man sich im Jahr 2013.
Bis dahin sind dann hoffentlich entsprechende Tipps vorhanden die man weiter geben kann.

MFG

Hallo Safrael,

und Deine Antwort soll dann also bedeuten, dass auch für einen eigenen PKW keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind ?

Gruß Merger

Hi,

da er nicht geschrieben hat, dass sich im PKW ein Rundfunkempfangsgerät befindet, JA!

MFG

moin,

da er nicht geschrieben hat, dass sich im PKW ein
Rundfunkempfangsgerät befindet, JA!

er schreibt aber auch:

Dann ist pro Betriebsstätte ein KFZ frei - ich habe ja nur meinen :stuck_out_tongue:rivatwagen. Das wiederum gilt aber nicht, wenn sich die :Betriebsstätte in der Privatwohnung befindet.

Er hat sich also belesen wie das mit dem PKW ist, bemerkt aber dabei nicht, dass es um das verbaute Radio geht?

grüße
lipi

ergänzend:

er schreibt auch, dass sich seine Betriebsstätte in der Wohnung der Eltern befindet.

Das passt somit auch nicht.

Gruß Merger

Hallo,

Ich soll jetzt angeben, ob sich die Betriebsstätte in meiner
Privatwohnung befindet: Ich würde sagen JA. Das Haus gehört
zwar nicht mir, aber ich wohne schließlich dort; aber dann
will die GEZ meine Teilnehmernummer haben: Die GEZ für diesen
Haushalt zahlen meine Eltern.

die zahlen ihre Gebühr. Da Du ein eigenes Einkommen und offensichtlich auch mindestens ein neuartiges Empfangsgerät besitzt, bist Du ebenfalls in der Pflicht, ermäßigter Beitragssatz EUR 5,76.
Damit ist dann ebenfalls die Gebühr für die Geräte am Arbeitsplatz innerhalb der Wohnung abgegolten (ohne TV).
Ein PKW gilt nur dann als privat, wenn er ausschließlich privat genutzt wird. Wird er gelgentlich für Fahrten in Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit genutzt und hat er ein Radio oder Navi, dann ist für ihn ebenfalls eine ermäßigte Rundfunkgebühr fällig.

Im nächten Jahr kann das mit der sich dann Rundfunkbeitrag nennenden Gebühr (nein, den noch komplizierteren Namen mit 1183 Zeichen hab ich nicht drauf) günstiger werden. Ist die Betriebsstätte in der eigenen Wohung, so ist diese gebührenfrei, da für die Wohnung ja schon eine Gebühr entrichtet wird. Für die Wohnung, so gemeinsamer Haushalt, ist dann unabhängig von der ANzahl der Einkommen nur noch eine Gebühr fälig. Der PKW bliebe (mit Radio/Navi) weiterhin gebührenpflicht, so betrieblich genutzt (EUR 5,99).
Wären privat keinerlei gebührenpflichtige Gerätschaften vorhanden, so wäre die Betriebsstätte innerhalb der Privatwohnung pflichtig sowie wiederum der PKW, also in der Summe EUR 11,98.

Und: Ja, das ist so verwirrend. Für die Zeit ab 2013 kann man hier schauen, was einem droht:
http://www.rundfunkbeitrag.de/

So, und jetzt kommt ihr: Was zum Teufel soll man da ankreuzen?

Natürlich das, was der Wahrheit entspricht. Wenn ich das richtig sehe, dann wäre das ein betrieblich genutztes neuartiges Epfangsgerät, das brauchts ja schon für die Steuer…

Gruß

osmodius

Hi,

witzig/unverschämt ist, dass im Rundfunkgebührenstaatsvertrag(heute gültig) von Rundfunkempfangsgerät(Autoradio) die Rede ist
und im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag(ab 2013 gültig) von PKWs die Rede ist. Somit ist das Auto runfunkbeitragspflichtig selbst wenn kein Autoradio eingebaut ist.

Ein hoch auf die Verarschung des gemeinen Mannes.

MFG

die Rede ist. Somit ist das Auto runfunkbeitragspflichtig
selbst wenn kein Autoradio eingebaut ist.

Bisher sind Menschen gebührenpflichtig, obwohl sie kein Radio eingebaut haben. Ich finde das toll, dass demnächst das Auto selbst zahlen muss, da spart der Halter ein paar Euro.