Guten Tag,
Ich hätte ein paar trickreiche Fragen zu GEZ-Gebühren für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands. (Danke im Voraus für eure Geduld mit mir Unwissendem.)
Nehmen wir an, ein österreichischer Staatsbürger wird für einige Monate in Deutschland leben, in diesem Zeitraum aber keine Fernsehgeräte oder dergleichen in seiner Wohnung (Zweitwohnsitz) in Deutschland haben. Nun meine paar Fragen dazu:
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Ist für das Autoradio eine GEZ-Gebühr zu zahlen, obwohl das Auto weiterhin das österreichische Kennzeichen behält?
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Ändert sich daran etwas, wenn unser Österreicher neben dem Job zum Beispiel Nachhilfestunden gibt und das Auto für die Anreise verwendet, i.e. das Fahrzeug nun auch gewerblich genutzt wird?
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Würde das morgendliche Pendeln zum Arbeitsplatz eigentlich auch schon als gewerbliche Nutzung gelten?
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Nehmen wir an, der Österreicher kauft sich nun doch Fernseher, Radio und Internetanschluss und meldet diese auch an. Den PC nutzt er sowohl privat (Musik hören, …) als auch beruflich (Arbeitgeber erlaubt Arbeit von zu Hause aus zB bei Schlechtwetter). Muss die GEZ-Gebühr nun doppelt bezahlt werden? Muss die GEZ-Gebühr für den Fernseher ebenfalls doppelt bezahlt werden, wenn dieser während des Arbeitens manchmal im Hintergrund läuft?
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Der Österreicher zieht nach einigen Monaten wieder zurück nach Österreich, behält aber die Wohnung in Deutschland. Was muss er tun, um sich von der GEZ-Gebühr wieder abmelden zu dürfen? Die Geräte in den Keller zu tragen scheint ja nicht zu reichen, wie ich gelesen habe?
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Ist für ein WLAN-Modem allein GEZ-Gebühr zu entrichten, selbst dann, wenn kein PC in der Wohnung ist? (Vermutung: Nein)
So, und nun die ganz trickreiche Frage:
7. Nehmen wir an, unser Österreicher verkauft alle seine Geräte bis auf das WLAN-Modem, und meldet sich [erfolgreich] wieder von der GEZ-Gebühr ab. Alle paar Monate fährt er für ein paar Tage nach Deutschland und wohnt in der als Zweitwohnsitz gemeldeten Wohnung. Nun steht irgendwo auf der GEZ-Homepage zum Thema Zweitwohnungen: „[Nicht angemeldet werden müssen] Tragbare Rundfunkgeräte, die nur vorübergehend oder gelegentlich, z.B. auf Urlaubsreisen in eine angemietete Ferienwohnung, mitgenommen werden. Die Ausnahmen gelten jedoch nur, wenn Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind.“ Darf der Laptop somit mitgebracht und über das WLAN mit dem Internet verbunden werden, insbesondere obwohl der Hauptwohnsitz in Österreich liegt, wo Milch und Honig fließen und PCs noch nicht gebührenpflichtig sind? Dürfte ein tragbares Radio mitgebracht werden, das in Österreich am Hauptwohnsitz angemeldet ist?
Und zuletzt noch eine kurze Frage zu (von der Staatsbürgerschaft unabhängigen) Feinheiten:
8. Nehmen wir an, der Österreicher vermietet das Wohnzimmer, in dem der Fernseher steht, als WG-Zimmer. (D.h. der Mitbewohner schläft auf der ausklappbaren Couch, tagsüber wird das Wohnzimmer aber immer noch gemeinsam genutzt. Ist für den Fernseher nun von beiden Personen GEZ zu zahlen (Fernseher steht im „Zimmer“ des Untermieters), oder nur von einer Person (Fernseher steht im gemeinsam genutzten Wohnzimmer bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft)?
Danke im Voraus für alle Antworten!
lG Shir Khan