GEZ für Österreicher in Deutschland

Guten Tag,

Ich hätte ein paar trickreiche Fragen zu GEZ-Gebühren für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands. (Danke im Voraus für eure Geduld mit mir Unwissendem.)

Nehmen wir an, ein österreichischer Staatsbürger wird für einige Monate in Deutschland leben, in diesem Zeitraum aber keine Fernsehgeräte oder dergleichen in seiner Wohnung (Zweitwohnsitz) in Deutschland haben. Nun meine paar Fragen dazu:

  1. Ist für das Autoradio eine GEZ-Gebühr zu zahlen, obwohl das Auto weiterhin das österreichische Kennzeichen behält?

  2. Ändert sich daran etwas, wenn unser Österreicher neben dem Job zum Beispiel Nachhilfestunden gibt und das Auto für die Anreise verwendet, i.e. das Fahrzeug nun auch gewerblich genutzt wird?

  3. Würde das morgendliche Pendeln zum Arbeitsplatz eigentlich auch schon als gewerbliche Nutzung gelten?

  4. Nehmen wir an, der Österreicher kauft sich nun doch Fernseher, Radio und Internetanschluss und meldet diese auch an. Den PC nutzt er sowohl privat (Musik hören, …) als auch beruflich (Arbeitgeber erlaubt Arbeit von zu Hause aus zB bei Schlechtwetter). Muss die GEZ-Gebühr nun doppelt bezahlt werden? Muss die GEZ-Gebühr für den Fernseher ebenfalls doppelt bezahlt werden, wenn dieser während des Arbeitens manchmal im Hintergrund läuft?

  5. Der Österreicher zieht nach einigen Monaten wieder zurück nach Österreich, behält aber die Wohnung in Deutschland. Was muss er tun, um sich von der GEZ-Gebühr wieder abmelden zu dürfen? Die Geräte in den Keller zu tragen scheint ja nicht zu reichen, wie ich gelesen habe?

  6. Ist für ein WLAN-Modem allein GEZ-Gebühr zu entrichten, selbst dann, wenn kein PC in der Wohnung ist? (Vermutung: Nein)

So, und nun die ganz trickreiche Frage:
7. Nehmen wir an, unser Österreicher verkauft alle seine Geräte bis auf das WLAN-Modem, und meldet sich [erfolgreich] wieder von der GEZ-Gebühr ab. Alle paar Monate fährt er für ein paar Tage nach Deutschland und wohnt in der als Zweitwohnsitz gemeldeten Wohnung. Nun steht irgendwo auf der GEZ-Homepage zum Thema Zweitwohnungen: „[Nicht angemeldet werden müssen] Tragbare Rundfunkgeräte, die nur vorübergehend oder gelegentlich, z.B. auf Urlaubsreisen in eine angemietete Ferienwohnung, mitgenommen werden. Die Ausnahmen gelten jedoch nur, wenn Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind.“ Darf der Laptop somit mitgebracht und über das WLAN mit dem Internet verbunden werden, insbesondere obwohl der Hauptwohnsitz in Österreich liegt, wo Milch und Honig fließen und PCs noch nicht gebührenpflichtig sind? Dürfte ein tragbares Radio mitgebracht werden, das in Österreich am Hauptwohnsitz angemeldet ist?

Und zuletzt noch eine kurze Frage zu (von der Staatsbürgerschaft unabhängigen) Feinheiten:
8. Nehmen wir an, der Österreicher vermietet das Wohnzimmer, in dem der Fernseher steht, als WG-Zimmer. (D.h. der Mitbewohner schläft auf der ausklappbaren Couch, tagsüber wird das Wohnzimmer aber immer noch gemeinsam genutzt. Ist für den Fernseher nun von beiden Personen GEZ zu zahlen (Fernseher steht im „Zimmer“ des Untermieters), oder nur von einer Person (Fernseher steht im gemeinsam genutzten Wohnzimmer bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft)?

Danke im Voraus für alle Antworten!

lG Shir Khan

Hallo,
was hat das alles mit Ämtern und Behörden zu tun?

Cu Rene

> was hat das alles mit Ämtern und Behörden zu tun?
Um aus der Brettbeschreibung zu zitieren:
„Auch Fragen z. B. zu
– (…),
– GEZ
– (…), sind hier richtig.“

lG Shir Khan

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Hallo,

Nehmen wir an, ein österreichischer Staatsbürger wird für
einige Monate in Deutschland leben, in diesem Zeitraum aber
keine Fernsehgeräte oder dergleichen in seiner Wohnung
(Zweitwohnsitz) in Deutschland haben.

Wird in Deutschland 1.Wohnung bewohnt und angemeldet, so ist dies in Deutschland immer die Hauptwohnung (rein melderechtlich gesehen).

Das Meldegesetz in Deutschland ist für Wohnungen in Deutschland zuständig, da zählen ausländische Wohnungen nicht.

Zu den GEZ-Fragen kann ich nix sagen…

Gruß Sid

  1. Ist für das Autoradio eine GEZ-Gebühr zu zahlen, obwohl das
    Auto weiterhin das österreichische Kennzeichen behält?

Nein, die GEZ hat keine handhabe in Österreich

  1. Ändert sich daran etwas, wenn unser Österreicher neben dem
    Job zum Beispiel Nachhilfestunden gibt und das Auto für die
    Anreise verwendet, i.e. das Fahrzeug nun auch gewerblich
    genutzt wird?

Nein, die GEZ hat keine handhabe in Österreich

  1. Würde das morgendliche Pendeln zum Arbeitsplatz eigentlich
    auch schon als gewerbliche Nutzung gelten?

Fahrten von zu hause zum Arbeitsplatz und zurück sind keine gewerbliche Nutzung.
Gewerbliche Nutzung ist es erst wenn du für den Beruf das Auto nutzt, nicht um dort hin zu kommen

  1. Nehmen wir an, der Österreicher kauft sich nun doch
    Fernseher, Radio und Internetanschluss und meldet diese auch
    an. Den PC nutzt er sowohl privat (Musik hören, …) als auch
    beruflich (Arbeitgeber erlaubt Arbeit von zu Hause aus zB bei
    Schlechtwetter). Muss die GEZ-Gebühr nun doppelt bezahlt
    werden? Muss die GEZ-Gebühr für den Fernseher ebenfalls
    doppelt bezahlt werden, wenn dieser während des Arbeitens
    manchmal im Hintergrund läuft?

Nein, keine doppelt Zahlung des Fernsehers, nur einfache Zahlung für private Nutzung. Der Computer muss doppelt bezahlt werden, weil einmal privat und einmal beruflich. (Wenn man es der GEZ aber nicht meldet wissen die es auch nicht)

  1. Der Österreicher zieht nach einigen Monaten wieder zurück
    nach Österreich, behält aber die Wohnung in Deutschland. Was
    muss er tun, um sich von der GEZ-Gebühr wieder abmelden zu
    dürfen? Die Geräte in den Keller zu tragen scheint ja nicht zu
    reichen, wie ich gelesen habe?

Abmeldung mit Abmeldungsgrund: Ziehe ins Ausland um und nehme alle GEZ pflichtigen Geräte mit.

  1. Ist für ein WLAN-Modem allein GEZ-Gebühr zu entrichten,
    selbst dann, wenn kein PC in der Wohnung ist? (Vermutung:
    Nein)

Nein, das Modem selbst ist kein neuartiges Rundfunkgerät, erst der PC/Laptop ist eins.

So, und nun die ganz trickreiche Frage:
7. Nehmen wir an, unser Österreicher verkauft alle seine
Geräte bis auf das WLAN-Modem, und meldet sich [erfolgreich]
wieder von der GEZ-Gebühr ab. Alle paar Monate fährt er für
ein paar Tage nach Deutschland und wohnt in der als
Zweitwohnsitz gemeldeten Wohnung. Nun steht irgendwo auf der
GEZ-Homepage zum Thema Zweitwohnungen: „[Nicht angemeldet
werden müssen] Tragbare Rundfunkgeräte, die nur vorübergehend
oder gelegentlich, z.B. auf Urlaubsreisen in eine angemietete
Ferienwohnung, mitgenommen werden. Die Ausnahmen gelten jedoch
nur, wenn Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind.“ Darf der
Laptop somit mitgebracht und über das WLAN mit dem Internet
verbunden werden, insbesondere obwohl der Hauptwohnsitz in
Österreich liegt, wo Milch und Honig fließen und PCs noch
nicht gebührenpflichtig sind? Dürfte ein tragbares Radio
mitgebracht werden, das in Österreich am Hauptwohnsitz
angemeldet ist?

Du darfst es mitbringen und auch benutzen, bei so wenig Zeit in der WOhnung ist genau dieser Fall beschrieben, dass Du nicht zahlen musst.

Und zuletzt noch eine kurze Frage zu (von der
Staatsbürgerschaft unabhängigen) Feinheiten:
8. Nehmen wir an, der Österreicher vermietet das Wohnzimmer,
in dem der Fernseher steht, als WG-Zimmer. (D.h. der
Mitbewohner schläft auf der ausklappbaren Couch, tagsüber wird
das Wohnzimmer aber immer noch gemeinsam genutzt. Ist für den
Fernseher nun von beiden Personen GEZ zu zahlen (Fernseher
steht im „Zimmer“ des Untermieters), oder nur von einer Person
(Fernseher steht im gemeinsam genutzten Wohnzimmer bei einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft)?

GEZ ist vom Besitzer des Gerätes zu zahlen, also dem Untermieter, nicht von Dir.

Danke im Voraus für alle Antworten!

lG Shir Khan

Das ist wie die aktuelle Gesetzeslage es sagt.
Nun meine persönliche Meinung:

www.gez-abschaffen.de
www.gez-boykott.de
Nichts anmelden, die GEZ ignorieren und wenn einer von den Typen vor der Tür steht die Tür ohne ein einziges Wort zu sagen einfach schließen.

Hallo,
wie ist es, wenn -angenommen- der Vater auf Vaters Namen für Student A an dessen Studienort (Student A ist dort mit Erstwohnsitz gemeldet, wegen der Zweitwohnungssteuer im Heimatort) ein kleines Appartement gemietet hat. Student A hat
anfangs keine GEZ bezahlt. Nehmen wir weiter an kurz nach Einzug
des Sohnes klingelt die GEZ an der Tür. Da das Appartement sehr klein ist, befindet sich direkt hinter Eingangstür das einzige Zimmer, es ist Wohn-und auch Schlafraum. Als Student A die Tür öffnet hatte er ein Fernsehgerät laufen. Der GEZ-Mensch ist direkt unverschämt geworden, ist einfach in die Wohnung „hineinsparziert“ und hat wohl was von „Strafe zahlen“ und große Nachforderung gemurmelt. Student A war von ihm so überrumpelt und zugetextet worden, dass er einen Antrag auf GEZ für SEINEN Namen unterschrieb…

Nun hat der Vater von Student A, an seinem Wohnort allerlei GEZ-pflichtige Geräte. Die Mutter von Student A ist GEZ-befreit aufgrund einer Behinderung.
Kann hier -in diesem angenommen Fall- der Vater von Student A als Wohnungsmieter, die GEZ abmelden für diese Wohnung wenn es eine „Ferienwohnung“ ist und Student A nur zeitweise die Wohnung überläßt?

Leider ist Student A ja in dieser Wohnung mit erstem Wohnsitz gemeldet, wird aber vollständig vom Geld der Eltern unterhalten (plus 400 EURO-Job von Student A).

WAS ist hier zu machen oder was ist realistisch?

DANKE

Grüße
Marie

Zunächst einmal spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle für die Gebührenüflicht. Weiterhin möchte ich darum bitten, von Rundfunkgebühren zu sprechen, eine GEZ-Gebühr gibt es nicht!

  1. Ist für das Autoradio eine GEZ-Gebühr zu zahlen, obwohl das
    Auto weiterhin das österreichische Kennzeichen behält?

Fakt ist: Eine Person lebt in Deutschland und besitzt ein Autoradio. Daraus resultiert Gebührenpflicht. Die Tatsache, dass das Auto in Österreich angemeldet ist, ändert daran nichts.

  1. Ändert sich daran etwas, wenn unser Österreicher neben dem
    Job zum Beispiel Nachhilfestunden gibt und das Auto für die
    Anreise verwendet, i.e. das Fahrzeug nun auch gewerblich
    genutzt wird?

Das ist zwar keine gewerbliche Nutzung, aber bei einer gewerblichen Nutzung würden ja erst Recht Rundfunkgebühren fällig werden.

  1. Würde das morgendliche Pendeln zum Arbeitsplatz eigentlich
    auch schon als gewerbliche Nutzung gelten?

Nein.

  1. Nehmen wir an, der Österreicher kauft sich nun doch
    Fernseher, Radio und Internetanschluss und meldet diese auch
    an. Den PC nutzt er sowohl privat (Musik hören, …) als auch
    beruflich (Arbeitgeber erlaubt Arbeit von zu Hause aus zB bei
    Schlechtwetter). Muss die GEZ-Gebühr nun doppelt bezahlt
    werden? Muss die GEZ-Gebühr für den Fernseher ebenfalls
    doppelt bezahlt werden, wenn dieser während des Arbeitens
    manchmal im Hintergrund läuft?

Nein, es muss nicht doppelt gezahlt werden. Es wären nur dann Gebühren fällig, wenn für die Telearbeit weitere Geräte zusätzlich zu den privat genutzten vorhanden wären.

  1. Der Österreicher zieht nach einigen Monaten wieder zurück
    nach Österreich, behält aber die Wohnung in Deutschland. Was
    muss er tun, um sich von der GEZ-Gebühr wieder abmelden zu
    dürfen? Die Geräte in den Keller zu tragen scheint ja nicht zu
    reichen, wie ich gelesen habe?

Solange er in der Wohnung Geräte zum Empfang bereit hält, dauert auch die Gebührenpflicht an. Wenn er seine Geräte aus der Wohnung entfernt, entfällt die Gebührenpflicht. Ein bloßes Heruntertragen der Geräte in den Keller dürfte aber kein Entfernen aus der Wohnung darstellen, da der Keller ja ein Nebenraum der Wohnung ist.

  1. Ist für ein WLAN-Modem allein GEZ-Gebühr zu entrichten,
    selbst dann, wenn kein PC in der Wohnung ist? (Vermutung:
    Nein)

Für ein Modem nicht, für einen Router evtl. dagegen schon. Das ist aber sowieso alles sehr strittig und wahrscheinlich nur gerichtlich zu klären.

  1. Nehmen wir an, unser Österreicher verkauft alle seine
    Geräte bis auf das WLAN-Modem, und meldet sich [erfolgreich]
    wieder von der GEZ-Gebühr ab. […]

Ausländische Hauptwohnungen werden nicht berücksichtigt, es zählen nur Wohnungen in Deutschland. Also muss derjenige Gebühren zahlen, wenn er in seiner Wohnung gelegentlich Rundfunkgeräte bereit hält.

  1. Nehmen wir an, der Österreicher vermietet das Wohnzimmer,
    in dem der Fernseher steht, als WG-Zimmer. (D.h. der
    Mitbewohner schläft auf der ausklappbaren Couch, tagsüber wird
    das Wohnzimmer aber immer noch gemeinsam genutzt. Ist für den
    Fernseher nun von beiden Personen GEZ zu zahlen (Fernseher
    steht im „Zimmer“ des Untermieters), oder nur von einer Person
    (Fernseher steht im gemeinsam genutzten Wohnzimmer bei einer
    nichtehelichen Lebensgemeinschaft)?

Aufgrund der Konstellation dürfte der Raum nicht als Gemeinschaftsraum eingestuft werden können, d.h. der Mitbewohner muss die Geräte anmelden. Der Österreicher muss dann natürlich nur Geräte anmelden, wenn er in seinen eigenen Räumen noch welche vorhält.