GEZ Gebührenbescheid nicht widersprochen. Was tun?

Hallo liebe Wissenden :smile:

ich komme gerade von einem sehr spannenden Semester im Ausland in meine Wohnung zurück und stelle beim Post-Lesen fest, dass mir unter anderem die GEZ (Südwestrundfunk) zwei Gebührenbescheide (datiert auf den 2.10. und 4.12.09) geschickt hat. Bei beiden Gebührenbescheiden ist die einmonatige Widerspruchsfrist verstrichen (keine Möglichkeit des Widerspruchs gehabt, da im Ausland).

Ich habe von der GEZ mehrfach (die bekannten grünen) Briefe erhalten, in denen ich gebeten (aufgefordert / gedrängt) wurde, Geräte anzumelden.
Eine Anmeldung (wie auch eine „Abmeldung“) von Geräten ist jedoch nie durch mich erfolgt.

Für mich sieht es so aus, als ob mich ein übereifriger GEZ-Mitarbeiter „fernangemeldet“ hätte.

Aus den Vorlesungen weiß ich jedoch, dass nicht widersprochene Bescheide Vollstreckungstitel werden (können) und damit Gültigkeit erlangen (können).

Ich bin jetzt einigermaßen verwundert über die Gebührenbescheide und würde von euch gerne wissen, wie man damit umgehen soll, um eine Zahlung zu vermeiden.
Ggf. haben einige von euch auch schon Erfahrungen mit den Gebührenbescheiden gemacht und können sagen, wie „ernst“ die GEZ es meint.

Erste Recherchen können zu folgenden Argumentationen führen:

a) Die Anmeldung ist nicht durch mich erfolgt, sondern durch GEZ-Mitarbeiter (aus wie auch immer gearteten Gründen / Beobachtungen). Entsprechende Dokumentation / Beobachtungs-Protokoll hat nicht den Status einer öffentlichen Urkunde* (Quelle: s.u.), damit ist diese „Zwangsanmeldung“ unwirksam.

b) Behauptung, Gebührenbescheid sei nicht zugegangen (kein Einschreiben seitens der GEZ), und damit Möglichkeit zur fristgerechten Zahlung. Dies verhindert Vollstreckung des Titels.

Bitte teilt mir mit, wie man mit den (nicht-widersprochenen) Gebührenbescheiden umgehen soll.

Lieben Dank und einen guten Wochenstart!

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* http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/wordpress/anme…