GEZ Kündigung: Umzug zu Lebenspartner

Hallo,

Person X zieht um und möchte die lästige GEZ loswerden.

Kann er angeben als Grund für die Kündigung das er in die Wohnung eines Lebenspartners zusammenzieht der bereits schon für die GEZ zahlt, obwohl dies nicht der Fall ist?

Danke
Sven

Hallo

Person X zieht um und möchte die lästige GEZ loswerden.

Kann er angeben als Grund für die Kündigung das er in die
Wohnung eines Lebenspartners zusammenzieht der bereits schon
für die GEZ zahlt, obwohl dies nicht der Fall ist?

Das dürfte nicht klappen, die GEZ wird es merken, das keine Anmeldung unter dem Namen/Wohung besteht. Ausserdem werde „Info“-Schreiben kommen, das Person X weiterhin beitragspflichtig für Auto und Arbeitszimmer ist…

Ich würde ganz einfach die Geräte direkt vor dem Umzug abmelden, mit der Begründung, das du keine Geräte mehr „betriebsbereit“ hast (Achtung, Autoradio).

Was danach kommt, ist was anderes, wenn du dich beim Einwohnermeldeamt ummeldest, wird irgendwann wieder die „Anmeldeerinnerung“ kommen. Müsst ihr beide dann entscheiden, ob ihr anmeldet oder schwarz schaut…

Gruß, DW.

Hallo,

Hallo Sven,

Person X zieht um und möchte die lästige GEZ loswerden.

Kann man bei den Preisen verstehen…

Kann er angeben als Grund für die Kündigung das er in die
Wohnung eines Lebenspartners zusammenzieht der bereits schon
für die GEZ zahlt, obwohl dies nicht der Fall ist?

So einfach ist es nicht. Wir haben grad einen Zettel bekommen, wo der Lebenspartner seine GEZ-Nr. eingeben muß. Damit wird dann kontrolliert, ob in der Wohnung alles mit Rechten Dingen zugeht.
Außerdem können Sie über das Einwohnermeldeamt feststellen, wo Du gemeldet bist. Und für die Wohnung mußt Du dann auch die Gebühren bezahlen…

Gruß Eyeseen

Danke
Sven

Hallo,

habe ich gerade hinter mir das Spiel (ohne allerdings Gebühren hinterziehen zu wollen). Hatte auch mit der Begründung gekündigt und die neue Adresse nicht angegeben um endlich von den zigfach Zusendungen der unfreundlichen Briefe (trotz ordnungsgemäßer Anmeldung) loszukommen. Bekam dann die Kündigung mit dem Vermerk bestätigt, dass die Kündigung erst rückwirkend akzeptiert würde, wenn ich die neue Adresse und den Namen auf den dort die Anmeldung liefe mitteilen würde. Dies ist - wie bei der GEZ nicht anders zu erwarten - so nicht zulässig (lt. Rundfunkstaatsvertrag dürfen sie zwar andere über mich aushorchen, können mich aber nicht zwingen Daten Dritter preiszugeben) und auch datenschutzrechtlich bedenklich. Mal sehen, wenn ich mal zuviel Zeit habe, werde ich den zuständigen Datenschutzbeauftragten hierzu noch mal befragen. Wir hatten dann hier wahrlich andere Sorgen mit Pflege- und Todesfall und ich wollte mir in dem Moment einfach keinen zusätzlichen Stress antun. Und nachdem sie mich dann hier ohnehin schon wieder bombardierten, habe ich Ihnen dann den Namen mitgeteilt und die Kündigung wurde dann akzeptiert.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Vice - President,

Ich würde darauf verzichten, das so anzugeben und (wie DW0815 schon schrieb) einfach nur angeben, dass du keine Geräte mehr bereit hälst. Denn die GEZ darf tatsächlich von dir die neue Adresse erfragen, da ein Umzug allein dich nicht von der Gebührenpflicht entbindet.

Um nachzuweisen, dass die Geräte (in der neuen Wohnung) ordnungsgemäß gemeldet sind kann es sogar von Nöten sein, die Teilnehmernummer des Partners mit anzugeben.

Denn gebührenpflichtig bist du sobald du Geräte hast und wenn du sagst, dass dein Partner zahlst hast du ja schon zugegeben Geräte zu „haben“. Da du der GEZ gewisse Dinge zur „Mitgliedschaft“ anzugeben hast dürfte letztendlich in diesem Fall die GEZ im Recht sein.

Bzw. kann es auch sein, wenn du die Teilnehmernummer deines Partners verschweigst (und angeben kannst du ja keine, wenn er nicht zahlt), dass sie dich dann nicht abmelden würden (und rechtlich gesehen ist das auch richtig so!).

Also einfach angeben, dass die Geräte abgeschafft wurden und gut ist es. Das ganze per Einschreiben mit Rückschein.

Liebe Grüße
Timid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ähnliche Situation… wie verhalten?
Hallo,

ich habe eine ähnliche Frage zur GEZ.
Der Lebensgefährte meiner Mutter ist 1998 in das Haus meiner Mutter gezogen und hat sich nicht bei der GEZ abgemeldet, weil sein Sohn in der alten Wohnung geblieben ist und die Gebühren dort weitergezahlt hat. Nun ist der Sohn im 09.2002 in eine neue Wohnung umgezogen und hat nicht mehr gezahlt. Vor 3 Monaten bekommt der Lebensgefährte meiner Mutter an die neue Adresse (bei meiner Mutter) Post von der GEZ und soll für einen Zeitraum von 10.2002 bis jetzt eine Nachzahlung machen. Meine Mutter schrieb daraufhin einen Brief an die GEZ, dass er schon seit 1998 in dem neuen Haus wohnt und das sie jeden Monat ihre Gebühren zahlt. Darauf kam ein Brief von der GEZ, er solle trotzdem zahlen, weil man sich nicht rückwirkend abmelden darf und die Gebühren trotzdem bestehen.

Kann das richtig sein? Meine Mutter zahlt doch bereits und er wohnt doch nicht mehr in der alten Wohnung. Und die neue Adresse haben die auch, und müssten das doch sehen.
Wie können wir jetzt vorgehen?

Danke Ellen

Hallo Ellen,

auch wenn dir meine Antwort sicherlich nicht gefallen wird, werde ich sie dir trotzdem geben: Die GEZ ist im Recht.

Der Lebensgefährte deiner Mutter hätte sich 1998 schon abmelden müssen. Oder wenigstens ummelden, wobei das Schwachsinn wäre, weil dann doppelt für die gleichen Geräte bezahlt worden wäre.

So hat der Sohn für nichts und wieder nichts bezahlt und kann dabei noch froh sein, dass wohl nie ein Scherge da war, denn dann hätte er auch noch nachzahlen dürfen. Denn so wie ich dich verstehe läuft das Teilnehmerkonto auf den Vater, da hat der Sohn gar nichts mit zu tun. Der Sohn muss eigentlich noch einmal gesondert für sich selbst zahlen.

Da der Vater über die ganze Zeit ordnungsgemäß angemeldet war wird er auch die Nachzahlung bezahlen müssen. Denn letztendlich kann ja die GEZ nichts dafür, wenn sich ein Teilnehmer nicht ummeldet (solange regelmäßig Geld kommt prüfen die aber auch nicht, ob der Teilnehmer wirklich noch da wohnt). Laut Rundfunkstaatsvertrag wäre der Lebensgefährte deiner Mutter verpflichtet gewesen, den Umzug bekannt zu geben (… der Teilnehmer hat Angaben zu Art, Dauer etc. seiner Rundfunktgebührenpflicht zu machen…).

Ihr könnt jetzt nur folgendes machen: Die Nachzahlung bezahlen und schleunigst abmelden (Einschreiben mit Rückschein, Grund: Es werden keine Geräte mehr zum Empfang bereit gehalten). Wenn er sich nicht abmeldet häufen sich die Kosten weiter.

Liebe Grüße
Timid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]