Halbwaisenrente in Peru?

Eine Frau (Peruanerin) möchte mit ihrem zweijährigen Sohn zurück nach Peru.

Nach dem plötzlichen Herztod ihres deutschen Gatten vor eineinhalb Jahren bekommt sie Rente und ihr Sohn Halbwaisenrente.

Bekommt diese Frau für ihren Sohn auch in Peru Halbwaisenrente, oder wird die in Peru nicht ausbezahlt?

Danke

Hallo!

Die Renten werden auch nach Peru ausbezahlt.

Aber: Die Bundesrepublik hat mit Peru kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Deswegen ergeben sich Einschränkungen in der Rentenhöhe:

Da die Witwe nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, wird die Witwenrente nur zu ca. 70 % gezahlt. Es können sich noch weitere Einschränkungen ergeben, wenn z.B. Zeiten im Beitrittsgebiet vorliegen. Sollte die Rente sich nicht nur aus „westdeutschen“ Zeiten berechnet haben, bitte nochmal kurz Bescheid sagen. Wenn die Waise ebenfalls die peruanische Staatsangehörigkeit hat, gilt dies entsprechend. Maßgebend sind die §§ 110 ff. des Sozialgesetzbuches - SGB - VI. Die Kürzung auf 70 % ergibt sich aus § 113 Absatz 3 SGB VI.

Hat die Waise die deutsche Staatsangehörigkeit sieht’s anders aus. Die Halbwaisenrente würde dann grundsätzlich mit annähernd 100 % gezahlt. Genaueres kann man nur sagen, wenn man den vollständigen Versicherungsverlauf kennt.

Mein Tipp: Die Witwe soll auf jeden Fall mal an ihren Rentenversicherungsträger schreiben und eine Anfrage halten, wie sich die Rentenzahlung - sowohl hinsichtlich der Witwen- als auch hinsichtlich der Halbwaisenrente - bei Wohnsitzverlegung nach Peru verhält. Sie hat dann etwas Schriftliches in der Hand, auf das sie sich auch verlassen und berufen kann.

Gruß,
Robert

Hallo Robert,

Die Witwe besitzt die peruanische Staatsbürgerschaft und hat in Deutschland nie gearbeitet, somit auch nichts einbezahlt.

In Peru war sie vor ihrer Heirat als Rechtsanwältin tätig, aber ob da Abgaben getätigt wurden, ist ungewiss.

Die jetzige bezogene Witwen- und Halbwaisenrente bezieht sich nur auf den Rentenanspruch ihres verstorbenen Ehemannes.

Der Sohn besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.

Gruß Herbert

Hallo Robert,

Hallo Herbert,

Die Witwe besitzt die peruanische Staatsbürgerschaft und hat in Deutschland nie gearbeitet, somit auch nichts einbezahlt.
In Peru war sie vor ihrer Heirat als Rechtsanwältin tätig, aber ob da Abgaben getätigt wurden, ist ungewiss.
Die jetzige bezogene Witwen- und Halbwaisenrente bezieht sich nur auf den Rentenanspruch ihres verstorbenen Ehemannes.

Das ist schon klar, eine Witwenrente berechnet sich nur aus den Zeiten des verstorbenen Ehemannes. Das ändert aber nichts daran, dass sie als Witwe die Rentenberechtigte ist. Aufgrund dessen erhält sie die Witwenrente bei einem Wohnsitz in Peru nur zu 70 %. Und das unabhängig davon, dass der Ehemann vielleicht Deutscher war bzw. er nur in Deutschland gearbeitet hat.

Lange Rede, kurzer Sinn: Witwenrente bei Wohnsitz in Peru und peruanischer Staatsangehörigkeit der Witwe nur zu 70 % nach Peru.

Der Sohn besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.

Rentenberechtigter ist hier der Sohn, auch wenn er erst 2 Jahre alt ist. Die Halbwaisenrente würde daher zu annähernd 100 % nach Peru gezahlt.

Nochmals: Bitte eine entsprechende Anfrage beim Rentenversicherungsträger halten! Dort wird dann genau mitgeteilt, wie hoch die Witwenrente und die Halbwaisenrente nach Wohnsitzverlegung nach Peru sein werden.

Gruß Herbert

Gruß
Robert

nachfragen
Hi,

ich muss mal nachfragen.

Würde die Witwe auch dann nur 70% bekommen wenn sie in Deutschland bleibt?

Und kannst du mir sagen warum ein(e)Witwe® ohne deutschen Pass nur 70% bekommt? Ich finde das sehr ungerecht - der Verstorbene hat ja schließlich auch nicht nach der Hochzeit weniger in die Rentenkasse einbezahlt.

viele Grüße
susanne

Hi,

Hey Susanne!

ich muss mal nachfragen.

Würde die Witwe auch dann nur 70% bekommen wenn sie in
Deutschland bleibt?

Nein. Wenn Sie in Deutschland bleibt, bekommt sie die Witwenrente weiterhin zu 100 %. Die Kürzung auf 70 % gilt wirklich nur, wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Wie es allerdings aussähe, wenn sie in ein Land ziehen würde, in dem die EU-Verträge gelten oder in ein Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat - also z.B. USA, Türkei - müsste ich auch nachlesen. Ich meine, dass sie die Rente dann auch nur zu 70 % erhalten würde, da sie die peruanische Staatsbürgerschaft hat, also die Staatsbürgerschaft eines Landes, mit dem die Bundesrepublik nicht vertraglich verbunden ist bzw. sie hat nicht die Staatsbürgerschaft des Landes, in welches sie zieht. Diese Aussage aber bitte mit Vorbehalt, da die Regelungen nach EU-Recht/ Sozialversicherungsabkommen teilweise sehr unterschiedlich sind … und in solchen Fällen auch sehr kompliziert.

Und kannst du mir sagen warum ein(e)Witwe® ohne deutschen
Pass nur 70% bekommt? Ich finde das sehr ungerecht - der
Verstorbene hat ja schließlich auch nicht nach der Hochzeit
weniger in die Rentenkasse einbezahlt.

Die Kürzung auf 70 % gilt nicht nur bei Witwenrente. Zieht ein Peruaner, der sein Leben lang in Deutschland gearbeitet hat, als Rentenbezieher nach Peru, würde auch er die Rente nur zu 70 % erhalten.

Die Frage, warum eine Kürzung auf 70 % in solchen Fällen erfolgt, habe ich schon ein paar Mal gestellt bekommen … eine genaue Begründung dafür habe ich leider nicht.

Ich habe mal gelesen, dass der Rentenbezieher seine Rente ja nicht in Deutschland ausgibt und damit nicht die Wirtschaft fördert. Ob dies so korrekt ist, weiß ich nicht. Denn ein Deutscher, der nach Peru geht, erhält seine Rente zu 100 %. Gleiches gilt für EU-Staatsangehörige und Staatsangehörige der Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Gehen diese in ihre Heimat zurück, erhalten sie die Rente ebenfalls zu 100 %. Und diese Personen nehmen am deutschen Wirtschaftsleben ja auch nicht mehr teil. :-o

Warum bei Deutschen und den weiteren genannten Personengruppen keine Kürzung erfolgt, wurde damit begründet, dass Deutsche durch ihre Staatsangehörigkeit ja weiterhin einen Bezug zu ihrer Heimat hätten.

Hinweis: Wechselt ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit und wird in Peru lebend Peruaner, wird die Rente ab dem Folgemonat auch auf 70 % gekürzt … das nur mal nebenbei.

Langer Rede, kurzer Sinn: Mein „Rechtsempfinden“ ist bei dieser Regelung ebenfalls ein wenig - oder gar ein wenig mehr - gestört. Ich werde nochmals mal versuchen, Genaueres hierzu herauszufinden. Das wird aber bis Montag dauern. :smile:

viele Grüße
susanne

Viele Grüße,
Robert