Iranische Staatsbürgerschaft

Hallo Experten,

ich schildere mal kurz meine Situation in aller Kürze, bevor ich meine Fragen dazu stelle:

Meine Mutter ist Deutsche, mein Vater Iraner. Ich bin in der Bundesrepublik Deutschland geboren und hier aufgewachsen, bis ich 9 Jahre war. Danach haben wir 5 Jahre im Iran gelebt, bis sich meine Eltern getrennt haben und wir zurückgezogen sind (da war ich demnach 14 Jahre alt).
Das ganze liegt nun über 9 Jahre zurück und seitdem war ich auch nicht mehr im Iran.

Als Deutscher und in Deutschland geborener habe ich natürlich meinen Personalausweis und die deutsche Staatsbürgerschaft.

Soweit ich weiß und von meiner Mutter erfahren konnte, habe ich jedoch auch irgendwann im Zuge unserer Übersiedlung in irgendeiner Weise die iranische Staatsbürgerschaft erhalten - genauere Informationen sind mir leider nicht bekannt, allerdings hatte ich wohl auch mal einen iranischen Pass (der natürlich derweil längst abgelaufen ist).

Über diese Staatsbürgerschaft konnte ich natürlich mit meinen damals 9 Jahren in keiner Weise entscheiden noch sie ablehnen, jedoch habe ich Stand heute keinerlei Interesse daran.

Meine Frage dazu ist jtzt, welche Folgen diese doppelte Staatsbürgerschaft (die, soweit ich weiß, aus iranischer Sicht noch nicht mal anerkannt wird) für mich haben kann, sowohl in Deutschland als auch falls ich mal wieder in den Iran fliegen und meine dortige Familie besuchen wollte? Ist es außerdem in irgendeiner Weise möglich, diese iranische Staatsbürgerschaft wieder los zu werden? Welche Vor- und Nachteile habe ich überhaupt daraus? (was den Wehrdienst angeht wurde ich übrigens hier in Deutschland ausgemustert)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand optimalerweise direkt selbst weiterhelfen oder mir sonst zuverlässige Quellen bzw. Ansprechpartner nennen kann, an die ich mich wenden kann! :smile:

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
also der große Experte bin ich in dieser Sache nicht aber einiges weiß ich darüber.

-Weil dein Vater iranischer Staatsbürger ist, bist du automatisch auch iranischer Staatsbürger.

-Der Iran entlässt - meines Wissens - seine Bürger NICHT aus der Staatsangehörigkeit.

  • Wie du richtig erkannt hast, hast du faktisch eine „doppelte Staatsbürgerschaft“.
    Dieser Status wird aber weder von den deutschen, noch von den iranischen Behörden anerkannt.
    Für die deutschen Behörden bist du ein Deutscher und für die iranischen Behörden bist du ein Iraner.

Das hat seine Vor- und Nachteile (meistens Vorteile!)

Vorteile:
-Du kannst ohne Visum in den Iran einreisen und bei der Rückreise einfach deinen Deutschen Pass vorzeigen und nach Deutschland zurückkommen.

-Du kannst im Iran Immobilien erwerben. Als Deutscher bzw. Ausländer gäbe es bei so was Einschränkungen.

Nachteile:
-Du musst eben auch im Iran zum Wehrdienst.
Es gibt aber Regeln für eine Ausmusterung:
Z.B wenn du der einzige Sohn der Familie bist oder wenn du kurzsichtig bist (mehr als -5 Dioptrien) wirst du ausgemustert. Es gibt aber noch 100 andere Gründe für eine Ausmusterung.

Wenn du nur deine Angehörige im Iran besuchen willst, kannst du dich für 3 Monate im Jahr vom Wehrpflicht befreien lassen. Den Antrag dafür musst du im Iranischen Botschaft stellen!

  • Wenn du im Iran aus irgend welchen Gründen verhaftet wirst, kann die deutsche Botschaft nichts für dich tun, denn für die iranische Polizei bist du eben Iraner.

Wie gesagt gibt es eher Vorteile als Nachteile.
Aber mit dem Wehrdienst im Iran musst du eben aufpassen.
Wenn du noch Fragen hast kann du dich wieder an mich wenden.

LG

Hallo Alexz,

Ich kann dir vllt. nur teilweise weiterhelfen.
Die iranische Staatsbügerschaft wirst du praktisch nicht zurücklegen können.
Im Zuge meiner Einbürgerung hierzulande wurde ich aufgefordert, aus dem iranischen Staatsverband auszutreten, weshalb ich vor einigen Jahren viel recherchiert habe.

  1. Du müsstest bei der iranischen Botschaft einen Antrag auf Ausbürgerung stellen (und da ist schon das erste Problem: Du müsstest nachweisen, dass du zur Zeit Iraner bist!)
  2. Das iranische Innenministerium muss deinem Antrag zustimmen, und
  3. in letzter Instanz muss der iranische Ministerrat zusammenkommen und überdeinen Antrag beraten und diesen annehmen.

Du kannst dir wohl vorstellen, dass der Ministerrat niicht deswegen zusammentrifft, um über deinen Antrag abzustimmen!
Mir ist auch kein Fall von Ausbürgerung auf Antrag bekannt.
Mein Antrag (liegt etwa 5 Jahre zurück) wurde auch nie beantwortet. Seit dem war ich aber mit meinem iranischen Reisepass mehrmals im Iran (!) und habe diesen auch hier in der Botschaft sogar verlängert.

Grundsätzlich würde ich meine Erfahrungen mit iranischen Behörden auch wie folgt zusammenfassen: Nur nicht auffallen! :smile:

Selbst wenn du an der iranischen Staasbürgerschaft keine Interesse hast, würde ich an deiner Stelle nicht in die nächste Botschaft gehen, um einen solchen Antrag zustellen. Das würde unnötige Aufmerksamkeit erregen.
Solltest du für kurze Zeit in den Iran wollen, einfach mal Visa beantragen und mit dem deutschen Reisepass einreisen.

schöne Grüße
mamad

Hallo Alexz,

Ich bin ebenfalls das Kind einer deutschen Mutter und eines iranischen Vaters. Meines Wissens hast Du damit automatisch zwei Staatsangehörigkeiten. Du musst theoretisch auch in beiden Ländern Militärdienst ableisten. Im Iran kann man sich vom Dienst freikaufen. Das muss allerdings vor Ort arrangiert werden und kostet Zeit.

Falls du in den Iran einreist und keinen Militärdienst abgeleistet hast, kannst du bei der Ausreise Schwierigkeiten bekommen. Ein Zurückgeben der Staatsbürgerschaft ist meines Wissens nicht möglich. Ich würde zu diesen Fragen unbedingt einen Fachanwalt fragen.

Nur als Tipp zu einem anderen Rechtssachverhalt der später eintreten wird ist: Du erbst das das Vemögen deines iranischen Vaters nach iranischen Erbrecht, auch Teile seines Vermögens in Deutschland liegen! Ob du willst oder nicht. Auch wenn du nur deutscher Staatsbürger bist. (Klingt eigenartig, habe diesen Fall aber selbst durchstehen müssen)

Ich würde dir dringend raten in diesem Zusammenhang mit deinem Vater vorab diese Angelegenheiten zu klären. Wenn du kein Farsi sprichst und nicht in den Iran reisen kannst ist das Problem sehr schwer zu lösen.

Wenn du mehr über die damit zusammenhängenden Probleme erfahren willst, würde ich dir meine Anwältin empfehlen: http://www.koch-karimi.de/html/nasrin_karimi.html.Ich habe sehr gute Erfahrungen mit ihr gemacht. Zu dem Themengebiet gibt es sehr wenige kompetente Anwälte.

Falls du mehr Infos brauchst kannst du mich gerne nochmal kontaktieren.

Viele Grüße,

Madjid

Salam Alex,

auf dem Gebiet bin ich leider auch nicht so versiert, ich weiss nur, dass den iranischen Staat die deutsche Staatsbuergerschaft wenig schert und Dich als Iraner betrachten wird, Du also dort auch z.B. den Wehrdienst absolvieren muesstest.
Alles Weitere muesstest Du jedoch am besten mit einem Rechtsanwalt klaeren, z.B. ob man aus der Iranischen Staatsbuergerschaft ueberhaupt entlassen werden kann (die wollen naemlich alle ihre Schaefchen behalten, deswegen akzeptiert hier die BRD ausnahmsweise auch die doppelte Staatsbuergerschaft).

Viele Gruesse von
Rupert