Hallo Anna,
eine Hausgeburt, also eine Geburt außerhalb des Krankenhauses, ist ja an sich nichts ungewöhnliches. Kommt immer wieder vor und trifft mitunter auch kleine Standesämter unverhofft. Zur Anzeige der Geburt beim Standesamt ist neben anderen Personen (z.B. der Kindesvater, die Hebamme usw.) auch die Mutter verpflichtet, sobald sie dazu in der Lage ist. Dafür hat sie eine Woche Zeit. Wenn niemand anderes bei der Geburt dabei war (was ich nicht nur für ziemlich problematisch, sondern auch gehörig fahrlässig von der Mutter halten würde), gebe es aber beim Standesamt das Problem des Nachweises, dass es wirklich das Kind der Mutter ist. Darüber würde sie dann schon eine eidesstattliche Versicherung vor dem Standesbeamten abgeben müssen. Außerdem fehlen in solch einem Fall auch meistens die statistischen Angaben über Gewicht und Größe des Kindes. Schimpft zwar das Statistische Landesamt, aber was soll man machen, wenn die Mutter die Daten nicht hat und erst nach einer Woche beim Standesamt auftaucht? Am besten gleich nachwiegen und -messen. Das Geschlecht kann man ja meistens so erkennen.
Die Geburtsurkunde bekommt man übrigens nach Beurkundung der Geburt vom Standesamt. Was die Hebamme ausstellt ist der Geburtsnachweis mit den Daten Geschlecht, Gewicht und Größe.
Aber ich würde solch ein Risiko einzugehen, keiner Mutter empfehlen. Denn gibt es Komplikationen bei der Geburt und das Kind überlebt sie nicht, stellt sich eventuell die Frage der fahrlässigen Tötung.
Gruß HeinzEric