Kindergeld im Ausland

Hallo miteinander

Ich habe eine Frage zum Kindergeld, zu der ich schon die unterschiedlichsten Antworten bekommen habe.
Ich bin Deutscher und habe meinen Erstwohnsitz in Berlin. Meine Freundin ist Italienerin, aber nur mit Zweitwohnsitz in Berlin.

Derzeit bin ich aus beruflichen Gruenden in Rom, arbeite hier bei einer italienischen Firma und zahle deshalb auch hier Steuern. Natuerlich bin ich auch hier angemeldet, meine Freundin hat hier auch ihren Hauptwohnsitz.

Demnaechst erwarten wir eine Tochter, die ziemlich sicher ebenfalls hier in Rom zur Welt kommt.
Meine Frage lautet: habe ich irgendeinen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland (in Italien gibt es keinerlei Unterstuetzung fuer Eltern)oder habe ich saemtliche Ansprueche damit verwirkt, dass ich mich hauptsaechlich im Ausland aufhalte und dort auch Einkommen habe bzw. Steuern zahle.
Wenn ich noch Anspruch habe (ich persoenlich kann es mir eigentlich kaum vorstellen), wie kann ich ihn geltend machen, bzw. wo kann ich mich hinwenden (der Arbeitgeber scheidet hier ja aus)? Wie sieht es aus, wenn wir in einiger Zeit nach Berlin zurueckkehren?

Ich bin fuer jeden Tip dankbar,

Liebe Gruesse

Torben

Hallo Torben!

So weit mir aus meiner Berufspraxis bekannt ist, zahlt das Arbeitsamt auch Kindergeld ins Ausland (vor allem wenn es sich ums europäische Ausland handelt).

Du solltest dich beim Arbeitsamt erkundigen. Allerdings nicht bei dem, wo du zuletzt gewohnt hast, sondern direkt bei der Zentrale in Nürnberg. Die sind nämlich für alles zuständig, was mit dem Ausland zu tun hat.

Viele Grüße
Florian Mair

Hallo Torben!
Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist, dass du in Deutschland deinen Wohnsitz hast oder steuerlich veranlagt bist.
Beides ist zur Zeit nicht der Fall, so dass auch in Deutschland kein Kindergeldanspruch besteht.
Wenn ihr alle 3 nach Berlin zurückkehrt, wird ab dem Monat, in dem ihr hier wohnt, Kindergeld gezahlt.
Erkundige dich aber auch nochmal in Italien, dort gibt es auch Familienleistungen (ich bin mir allerdings nicht sicher, ob auch schon für das erste Kind). Die Zahlung ist in Italien abhängig von einer Beschäftigung, das ist bei dir ja der Fall.
Wenn du alleine nach Deutschland zurückkommst, und deine Freundin hat in Italien keinen Anspruch auf Familienleistungen (was von der entsprechenden Stelle bestätigt werden muss) kannst du über EG-Recht hier Kindergeld bekommen.
Alles gute fürs Baby!
Wera