Kindesunterhalt nach neuer Heirat

Wir sind eine Patchwork-Familie, in welche ich drei Kinder mit gebracht habe und mein Partner hat ein Kind mit bebracht. Der Vater meiner Kinder zahlt regulär seinen Unterhalt an seine Kinder.
Nun stellt sich die Frage, wie die Unterhaltssituation rechtlich aussieht, sollten mein neuer Partner und ich uns zu einer Heirat entschließen. Entfällt dann die Unterhaltspflicht des Vaters meiner Kinder und wird mein neuer Mann der Unterhaltspflichtige, oder bleibt die Unterhaltspflicht trotz Heirat unberühert bzw. bestehen?
Kann mir jemand weiterhelfen?

guten morgen ,

an der unterhaltspflicht ändert sich gar nichts -auch nach einer heirat nicht …

gruss nancy

Guten Morgen,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Beste Grüße

Hallo,

an der Unterhaltpflicht beider Leistungserbringer ändert sich nach der Heirat nichts. Siehe auch Düsseldorfer Tabelle 2012.

Gruß

blackdaniel

Hallo,
besten Dank.
Viele Grüße

Hallo Seap,

die Unterhaltsverpflichtung des Vaters deiner Kinder hat nichts mit deinem Beziehungsstatus zu tun. Egal ob du heiratest oder nicht, egal ob dein neuer Mann 5 Mal so viel verdient wie der Vater deiner Kinder, egal ob du arbeiten gehst und 5 mal so viel verdienst wie der Vater deiner Kinder - spielt alles keine Rolle bei der Unterhaltsberechnung für die Kinder.

Grüße und alles Gute für das Patchwork!
DC

Hallo Seap4,
eine Heirat deinerseits hat keine Auswirkung auf die Unterhaltspflicht des Vaters deiner Kinder; er ist und bleibt ja der leibliche Vater und dadurch unterhaltspflichtig. Sollte jedoch dein neuer Mann deine Kinder adoptieren wollen (was ich denke, nicht zur Debatte steht, da du schreibst ihr seid eine Patchworkfamilie) dann ändert sich der Kindesunterhaltanspruch auf Null. Ein eventueller Unterhaltsanspruch deinerseits = Ehegattenunterhalt, würde dann selbstverständlich hinfällig.
Gruß Tscho70

Hallo,

der neue Ehemann ist nicht der Vater oder Adoptivvater der Kinder, also ist auch nicht unterhaltspflichtig.

Der Vater muss weiter „ganz normal“ Unterhalt bezahlen.

Gruß

Durch die Heirat wird die Unterhaltspflicht nicht entfallen, denn die unterhaltsberechtigten Kinder heiraten ja nicht, sondern die Kindesmutter. Der neue Mann wird nur dann unterhaltspflichtig, wenn er die Kinder adoptiert, also als seine eigenen Kinder anerkennen würde. Nur in diesem Falle (Adoption) würde der neue Ehemann alle Rechte und Pflichten übernehmen. Ansonsten bleibt alles beim Alten.

Gruß

Halli hallo.

Ich bin leider kein Fachmann.Meiner Meinung ist der
Vater dann nicht mehr unterhaltspflichtig.
Meines Wissens kommt es noch auf viele andere Dinge an:
Hat er Sorgerecht, werden die Namen der Kinder geändert
und so weiter und so fort.
Am besten ist es immer wenn man sich untereinander einigen würde. LG Gerd