hallo liebes orakel,
folgendes beispiel:
ein paar ließ sich vor 3 jahren scheiden, das kind (heute 14) lebt bei der mutter (mittlerweile vollzeit-berufstätig, büroangestellte). der vater (selbständiger 1-mann-handwerksbetrieb) zahlt freiwillig einen betrag von deutlich unter 100 euro kindesunterhalt.
die frau denkt sich: „zu wenig - er kann sich ein neues auto leisten, das neueste der unterhaltungselektronik, jedes jahr flugreisen, miete für große wohnung usw.“, und geht zum jugendamt. die nehmen sich der sache an und fordern die steuerbescheide an. die bescheide 03 + 04 gehen ein (05 wird jetzt auf bitten der frau hin nachgefordert).
das ergebnis ist, dass der mann nach abzug aller kosten (wie auch wohnungsmiete - kann das sein???) noch monatlich ca. 700 euro (naja, handwerker sind „hilfsbereit“ und papier ist geduldig, aber immerhin 700) übrig hat, von dem er gesetzlich verpflichtet wäre, 33 euro unterhalt abzugeben - der rest sei sein selbstbehalt.
die frau fällt aus allen wolken: 700 euro selbstbehalt / monat (nach abzug der miete), von denen er nur 33 euro abgeben muss? mit einem geldsegen von 700 +/- frei verfügbaren euro / monat müßte die allein erziehende mutter keinem kindsunterhalt mehr nachrennen.
ich frage mich (und hiermit euch): hat denn das alles seine richtigkeit so? müsste die mutter nun (wenn der 05er ESt-bescheid nichts neues ergibt) erwägen, im namen ihres kindes sozialhilfe zu beantragen?
lg, pit