[Kindesunterhalt] Vater Geringverdiener selbständ

hallo liebes orakel,

folgendes beispiel:
ein paar ließ sich vor 3 jahren scheiden, das kind (heute 14) lebt bei der mutter (mittlerweile vollzeit-berufstätig, büroangestellte). der vater (selbständiger 1-mann-handwerksbetrieb) zahlt freiwillig einen betrag von deutlich unter 100 euro kindesunterhalt.

die frau denkt sich: „zu wenig - er kann sich ein neues auto leisten, das neueste der unterhaltungselektronik, jedes jahr flugreisen, miete für große wohnung usw.“, und geht zum jugendamt. die nehmen sich der sache an und fordern die steuerbescheide an. die bescheide 03 + 04 gehen ein (05 wird jetzt auf bitten der frau hin nachgefordert).

das ergebnis ist, dass der mann nach abzug aller kosten (wie auch wohnungsmiete - kann das sein???) noch monatlich ca. 700 euro (naja, handwerker sind „hilfsbereit“ und papier ist geduldig, aber immerhin 700) übrig hat, von dem er gesetzlich verpflichtet wäre, 33 euro unterhalt abzugeben - der rest sei sein selbstbehalt.

die frau fällt aus allen wolken: 700 euro selbstbehalt / monat (nach abzug der miete), von denen er nur 33 euro abgeben muss? mit einem geldsegen von 700 +/- frei verfügbaren euro / monat müßte die allein erziehende mutter keinem kindsunterhalt mehr nachrennen.

ich frage mich (und hiermit euch): hat denn das alles seine richtigkeit so? müsste die mutter nun (wenn der 05er ESt-bescheid nichts neues ergibt) erwägen, im namen ihres kindes sozialhilfe zu beantragen?

lg, pit

ghzt

Hallo,

die Höhe des Unterhalts richtet sich normalerweise nach der Düsseldorfer Tabelle. Das ist gestaffelt nach Einkommenshöhe des U-Pflichtigen. Diesem muss ein gewisser Mindeststelbstbehalt verbleiben, dieser richtet sich nach der ZPO. Allerdings wird der Mindestselbstbehalt m.W. nicht „nach Abzug aller Ausgaben“ festgesetzt, sondern das ist eine feste Größe, die auch wieder vom Einkommen abhängt. Nur sozialhilfebedürftig darf der U-Pflichtige nicht werden.
Bei Selbständigen ist das Einkommen immer schwer nachzuweisen. Wenn der Verdacht besteht, dass er sich seiner U-Pflicht entzieht, sollte man Beweise sammeln und ggfls. Anzeige wegen Verletzung der U-Pflicht erstatten.
Sozialhilfe wird das Kind wahrscheinlich nicht bekommen, wenn die Mutter voll erwerbstätig ist, da sie auch u-pflichtig ist. Sozialhilfe wird nur bei tatsächlicher Bedürftigkeit gezahlt, nicht als Ersatz für nicht erhaltenen Unterhalt. Dafür käme nur Unterhaltsvorschuss in betracht, aber den gibts max. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.

Gruß
Nelly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo liebe antworter,

vielen dank für diese ehrliche, aber auch traurige wahrheiten.

lg, pit

ghzt ???
geh halt zum telefon?
geld hat zwei täter?
gott hilft zornigen tanten?