Könnte ein 18-jähriger den Wehr- bzw. Zividienst umgehen, indem er heiratet?

Wenn ein 18-jähriger ein 17-jähriges Mädchen heiratet, müsste er trotzdem zum Wehr- bzw. Zivildienst? Und: Kann er auch kirchlich heiraten?

Hi,

nein, eine Garantie hättest du dadurch nicht, nur deshalb zu heiraten wäre also nicht sinnvoll. Zudem brauchst du für die Hochzeit selbst die Zustimmung, das ist im BGB geregelt:

1303
Ehemündigkeit(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

Viele Grüße

T.

Wenn ein 18-jähriger ein 17-jähriges Mädchen heiratet, müsste
er trotzdem zum Wehr- bzw. Zivildienst? Und: Kann er auch
kirchlich heiraten?