Hi!
Welche Beweise gibt es, dass das Ausfüllen Pflicht ist für eine Immobilienverwaltung …
Dieses Gesetz: http://dejure.org/gesetze/WoGG/23.html
Das würde ich ausdrucken, den Absatz 3 markieren und ihm zukommen lassen.
Bzgl. einer Ausfüll_pflicht_ erscheint mir Abs. 3 durchaus eindeutig.
Aber wie sieht’s mit der Kostenfreiheit aus?
Ist die durch die gesetzliche Verpflichtung in § 23 (3) WoGG automatisch mitimpliziert oder bedürfte es für eine Kostenfreiheit eines expliziten Verbots der Erhebung einer (wie auch immer gearteten) Gebühr fürs Ausfüllen? (Ist vermutlich eine allgemeinverwaltungsrechtliche Frage und für alle äquivalenten Fälle, auch solche in verwandten Gesetzen, einheitlich geregelt?!)
Wenn Letzteres: Existiert ein solches Verbot vielleicht an anderer Stelle (entweder direkt im WoGG oder in einem übergeordneten Gesetz)?
*kopfkratz*
Jadzia