Kosten Widerspruchsklage beim Sozialgericht

Hallo,

im Zuge der Selbständigkeit hat mich das Arbeistamt einen Monat
vor dem Beginn meiner selbständigkeit abgemeldet. Ich habe dagagen Einspruch eingelegt der wiederum abgewiesen worden ist.

Nun bleibt mir nur der rechtliche Weg über eine Kalge beim Sozialgericht. DAzu meine Frage. Muss ich diese Kosten selbst tragen, oder wie läuft so was ab ?

PS: Bitte keine gefühlsmäßigen Meinungen sondern nur fundierte Antworten. merci :smile:

Hallo NIP,

zunächst einmal ist es keine Widerspruchs- sondern eine ‚stinknormale‘ Klage vor dem SG.

Nun bleibt mir nur der rechtliche Weg über eine Kalge beim
Sozialgericht. DAzu meine Frage. Muss ich diese Kosten selbst
tragen, oder wie läuft so was ab ?

Beim Sozialgericht fallen - wie auch beim BVerfG - keine Gerichtskosten an. Die einzige Ausnahme: die Klage wurde mutwillig erhoben und wird auch nach gerichtlichem Hinweis weiter betrieben. In einem solchen Fall kann Dir das Gericht die Kosten aufbrummen.

Was Anwaltskosten & Co. angeht: wenn Du in dem Rechtsstreit obsiegst, muß die Behörde, gegen die Du klagst, Deine Kosten erstatten. Wenn Du unterliegst, bleibt die Behörde - im Unterschied zu einem Zivilprozeß - auf ihren Kosten sitzen, d. h. sie hat gegen Dich keinen Erstattungsanspruch.

Beste Grüße

Tessa

Merci
Hi Tessa,

danke für die Antwort :smile:
Dann werde ich mal eine normale Klage einreichen und die
Sache vor Gericht einklagen.

cu
NIP

Hallo,

so ganz ohne Kosten geht es aber nicht, wenn man es falsch anstellt.

Wird der Widerspruchsbescheid nicht später durch ein Urteil aufgehoben, bleibt der Versicherte auf den Anwaltskosten des vorgerichtlichen Widerspruchsverfahrens „sitzen“.
Wird der Anwalt erst dann eingeschaltet, wenn es um eine Klageerhebung geht, kann man diese Kosten sparen. Es lohnt sich also, den Widerspruch selbst zu verfassen.

Wenn Du den Prozess verlierst, mußt Du mit Anwaltskosten für das Widerspruchsverfahren und für das Klageverfahren rechnen.
Bei Prozesskostenhilfe, könntest Du das Geld allerdings später in Raten zurück zahlen.

Wenn Du zu 100 Prozent gewinnst, werden die gesamten Anwaltskosten der Gegenpartei auferlegt, sonst nur anteilig!

Gruß
Karl-Heinz

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