Hallo,
im Zuge der Selbständigkeit hat mich das Arbeistamt einen Monat
vor dem Beginn meiner selbständigkeit abgemeldet. Ich habe dagagen Einspruch eingelegt der wiederum abgewiesen worden ist.
Nun bleibt mir nur der rechtliche Weg über eine Kalge beim Sozialgericht. DAzu meine Frage. Muss ich diese Kosten selbst tragen, oder wie läuft so was ab ?
PS: Bitte keine gefühlsmäßigen Meinungen sondern nur fundierte Antworten. merci