Krank im Berechnungszeitraum für Elterngeld !

Hallo,
ich würde gerne wissen welche Monate in den anzurechnenden Zeitraum (12 Monate) für die Berechnung des Erziehungsgeldes fallen.

Mal angenommen bis 07/2008 erhielt eine Mutter für das erste Kind Elterngeld. Mit dem Arbeitgeber war geplant dass sie zu diesem Zeitpunkt auch wieder Teilzeit einsteigen würde. Da sie aber schwangerschaftsbedingt krank war (Atteste liegen ihr vor) war dies erst im Oktober 2008 möglich. Im Februar 2009 begann dann die Mutterschutzfrist.

In den Erläuterungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht dazu:

„Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld, Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder infolge von Wehrdienst oder Zivildienst das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt.“

Nun würde ich gerne wissen … werden die Monate August und September ihr als 0 Euro Monate angerechnet oder fließen sie in die Berechnung wg Krankheit gar nicht erst ein? Das Einkommen der Beispielperson ist zwar in diesen Monaten wegen der Erkrankung (schwangerschaftsbedingt) auf 0 € gesunken, … aber nur weil sie nicht mit dem Widereinstieg beginnen konnte.

Vielen Dank schon mal an alle die das alles gelesen haben und einen besonderen Dank schon mal vorab ab diejenigen die zu diesem Beispiel etwas sagen können.

Marion