Hallo
Nein, da diese von der Zulassungstelle entwertet werden
müssen.
Einspruch. Auch da reicht die schriftliche Erklärung -
und was soll da drin stehen? Gibt es hierzu irgendwas in der Strassenverkehrsordnung nachzulesen?
was würde man zum Beispiel machen, wenn die Schilder geklaut werden? der wenn man sie verliert?
Also in diesem Fall sind sie aber weder verloren noch gestohlen, man weiß doch, wer den Wagen hat?! Warum sollte das Strassenverkehrsamt denn bitte ein Fahrzeug abmelden, welches (so zumindest verstehe ich das hier) munter in der Gegend herumfährt? Entgingen so nicht irgendwem die Steuern?
So, wie eben hier in etwa geschehen. Dann könnte
man das Auto nie mehr abmelden …
es wird auch hier sicher irgendeine Möglichkeit geben, ich befürchte aber dass das niocht ganz so einfach ist.
Greetz, T.