Hallo Forumsgemeinde,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Brett!
Es geht um Folgendes:
Jemand hat zeitgleich bei der Gemeinde Lastenzuschuss (Wohngeld für Wohneigentum) sowie bei der Arbeitsagentur den Kinderzuschlag beantragt. Da ja zu diesem Zeitpunkt nicht feststand, ob das jeweils andere genehmigt wird oder nicht, wurde es in den entsprechenden Anträgen nicht mit eingetragen.
Nun ist beides bewilligt worden.
Muss der Bezieher dieser Leistungen dem jeweils anderen Amt dieses mitteilen oder kommunizieren diese untereinander, sodass sich das erledigt hat?
Könnte einer der Beträge gekürzt werden?
Da der Bezug bereits seit mehreren Monaten läuft, könnte es dann sein, dass bei einer Kürzung der entsprechende Betrag zurückgezahlt werden muss?
Wer kennt sich hiermit aus und kann die Fragen beantworten?
Danke
Gruß
Sascha