Lastenzuschuss und Kinderzuschlag

Hallo Forumsgemeinde,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Brett!
Es geht um Folgendes:

Jemand hat zeitgleich bei der Gemeinde Lastenzuschuss (Wohngeld für Wohneigentum) sowie bei der Arbeitsagentur den Kinderzuschlag beantragt. Da ja zu diesem Zeitpunkt nicht feststand, ob das jeweils andere genehmigt wird oder nicht, wurde es in den entsprechenden Anträgen nicht mit eingetragen.
Nun ist beides bewilligt worden.

Muss der Bezieher dieser Leistungen dem jeweils anderen Amt dieses mitteilen oder kommunizieren diese untereinander, sodass sich das erledigt hat?

Könnte einer der Beträge gekürzt werden?

Da der Bezug bereits seit mehreren Monaten läuft, könnte es dann sein, dass bei einer Kürzung der entsprechende Betrag zurückgezahlt werden muss?

Wer kennt sich hiermit aus und kann die Fragen beantworten?

Danke

Gruß
Sascha

Hallo,

soweit ich mich erinnern kann ist im Vordruck für das Wohngeld auch eine Spalte vorgesehen, wo man dieses eintragen sollte, wenn es beantragt ist, aber noch nicht genehmigt ist. Auch beim Kinderzuschlag ist dieses erforderlich.
Beim Kinderzuschlag wird das Wohngeld nicht berücksichtigt, anders herum aber schon.
Wenn man einer nachzahlung aus dem Weg gehen möchte, dann ist es besser dieses beiden zu melden. Ein Datenabgleich findet sicherlich mal statt.