Leben mit polnischem Staatsbürger in Deutschland

Hallo,

mein Freund ist polnischer Staatsbürger und ist derzeit noch mit einer deutschen Frau verheiratet bzw. sie leben in Scheidung.

Aufgrund einer schweren Verletzung, die er sich in Deutschland zugezogen hat, kann er noch nicht wieder arbeiten und bezieht derzeit HarzIV. Er müsste von dem Amtsarzt gesund geschrieben werden, aber der hält es noch für zu riskant.

Wenn die Scheidung durch ist, muss er dann nach Polen zurück? Oder bekommt er weiterhin in Deutschland Leistungen von der Arge für die Dauer seiner Erkrankung? Darf er danach überhaupt in Deutschland einer Tätigkeit nachgehen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Hallo,

das mit den Leistungen hängt wohl davon ab, wie lange er vorher gearbeitet hat und wie sein Arbeitsvertrag aussieht. Nach Polen ausweisen - soetwas geht nicht mehr. Klar darf er wieder in Deutschland arbeiten, seit Mai 2011 gibt es Marktfreiheit.

Er sollte sich zudem auf der Arge breaten lassen und eventuell die polnische Botschaft oder einen polnischen Interessenvertretungsverein befragen.

O.

in dem Fall gelten doch die Deutsche Gesetze - Fragen Sie doch beim Ausländer-Amt / Bürgeramt in ihrer Stadt.

Ein EU Bürger kann wohnen wo er will aber ob er Hilfe im WohnLand bekommt liegt doch an dem Land.

mfG

Hi, vieles hängt bestimmt davon ab wie lange er verheiratet war in Deutschland. Wenn er HarzIV jetzt bekommt wird er wahrscheinlich auch nach der Scheidung diese Leistung bekommen und wenn er wieder gesund ist dar er in Deutschland arbeiten. Polen ist in der EU, da ist vieles einfacher.
Grüße Reinhard

Im Detail kann ich das nicht beantworten. Ich bitte nur zu bedenken, dass Polen in der EU ist. Somit muss er nach einer Scheidung sicherlich nicht zurück nach Polen. Und ob er nach der Scheidung weiterhin Geld erhält, hängt doch wahrscheinlich davon ob, wie lange er hier gearbeitet hat? Ähnliches könnte man ja für jeden anderen (auch nicht verheirateten) EU-Bürger fragen, der in Deutschlang arbeitslos wird. Ich stelle mir das so vor, dass man sicherlich bestimmte Auflagen erfüllen muss (Aufenthaltsdauer, xy Jahre steuerpflichtiges Einkommen etc.), um sich für Hartz o.ä. zu qualifizieren. Ganz abgesehen davon ist er doch auch kranenversichert?

kann ich leider nichts zu sagen , aber wenn er in deutschland gearbeitet hat ist er auch versichert sonst würde er kein Hartz IV kriegen und seinen wohnsitz kann er doch innerhalb der eu überall nehmen

So viel ich weiß muß er nicht zürück nach polen. Polen ist in der eu. Das heißt, er hat hier aufenthaltsrecht wenn er arbeitet.Weiß aber nicht wie es mit harz4 aussieht, wenn er keine arbeit hat.Wenn er aber einen festen Wohnsitz aufweist, dann müsste er auch harz4 bekommen.

Hallo

Als EU-Bürger können Ehepartner automatisch das Daueraufenthaltsrecht erwerben, wenn sie sich rechtmäßigfünf Jahre ununterbrochen im Land aufgehalten haben.

Dies bedeutet, dass sie sich so lange dort aufhalten können, wie sie möchten – selbst wenn sie nicht erwerbstätig sind oder wenn sie Einkommensbeihilfe benötigen. Sie sollten dieselben Rechte, Leistungen und Vorteile wie Staatsangehörige genießen.

Sie erwerben ein eigenständiges Bleiberecht nach einer Scheidung, wenn:

Ihre Ehe bis zur Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens drei Jahre bestanden hat, davon mindestens ein Jahr in Deutschland oder

der Aufenthalt zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist oder

Sie das Sorgerecht für ein Kind Ihres Mannes haben oder
für dieses Kind ein Umgangsrecht haben und ein Gericht feststellte, dass dieser Umgang nur in Deutschland durchgeführt werden kann.

mfg
Andreas

Danke schön. Das war genau die Antwort , die ich gebraucht habe.

Vielen lieben Dank für alle Antworten.

Hallo,

da Dein Freund EU-Bürger ist, gilt für ihn auch die Freizügigkeit, d.h. dass er grundsätzlich in jedem europäischen Mitgliedstaat leben und arbeiten darf.
´http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/Wichtige…

wie das mit dem Bezug von ALG II- Leistungen ist, weiß ich nicht, meines Wissens ist dieser Bezug bei Leistungen für Ausländer nicht an ein Eheverhältnis geknüpft - aber das ist gesundes Halbwissen…

Am besten: Nachfragen bei der BAMF-Bürgerberatung (am besten auch schriftlich) oder bei einem Rechtsanwalt, der sich auf Ausländerrecht oder Sozialrecht spezialisiert hat.

Alles Gute für Deinen Freund!

rechtsanlwalt