Lohnpfändung wegen unterhalt, was passiert bei hochzeit

Hallo…

mein freund war vormir verheiratet, hat ein kind aus dieser ehe.
der unterhalt wure gepfändet

Nun heiraten wir in 4 wochen, ich selber habe 2, die nicht von ihm sind

nu meine frage

da ich ja in der ehe keinen uhv bekomme, werden meine kinder bei seiner pfändung berücksichtigt?
Werde ich berücksichtigt?
wieviel darf ihn dann gepfändet werden???

Hallo Bianca!

Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass Deine Kinder nicht zählen. Auch Du wirst nicht berücksichtigt, es sei denn, Du bekommst ein Kind von Deinem Mann. Heute muss halt jeder sehen, wie er klar kommt. Das ist das große Los, das wir 2. Ehefrauen gezogen haben!

Der Pfandungsfreibetrag eines Erwerbstätigen liegt bei 1.100 EUR. Schau einfach mal in die gerichtlichen Richtlinien des entsprechenden OLG’s. Da steht schon eine Menge drin, oder in der Düsseldorfer Tabelle (im Anhang).

P.S. Noch ein Tipp von mir. Seht mal zu, dass Ihr von der Pfändung wegkommt und zahlt selber. Mit einer Pfändung in der Gehaltsabrechnung sieht es bei einer Bank immer ganz blöd aus, außerdem muss man in der Regel Pfändungsgebühren zahlen.

Viel Glück!

Zeus029

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Hallo Bianca,
leider kann ich dir mit völliger Sicherheit sagen, dass weder deine Kinder, noch du berücksichtigt werden. Dein Mann muss immer erst für sein Kind aufkommen. Du wirst immer erst an zweiter Stelle kommen und deine Kinder werdern nie berücksichtigt. Habe es selber erfahren müssen. Mein Mann hat auch ein Kind aus erster Beziehung, war aber nicht mit der Mutter verheiratet, Ich habe ein Haus, wo auch noch Schulden drauf sind. Der Unterhalt rechnet sich so… es werden ihm sogar noch 600 Euro extra angerechnet, da er ja im Haus seiner Frau wohnt. Da spart er Miete… und mit den Schulden hat er nichts zu tun. Meine Kinder stehen sogar bei ihm auf der Steuerkarte. Den Vorteil dadurch wird aber für meine Kinder seinem Kind als unterhaltsberechnung mit angerechnet. Ich könnte immer noch schreien. Also ruhig bleiben, ihr macht nichts daran, nur die Anwälte verdienen auch noch mit:frowning:!
Alles Gute
Agnes

Hallo Bianca,
leider kann ich dir mit völliger Sicherheit sagen, dass weder deine Kinder, noch du berücksichtigt werden. Dein Mann muss immer erst für sein Kind aufkommen. Du wirst immer erst an zweiter Stelle kommen und deine Kinder werdern nie berücksichtigt. Habe es selber erfahren müssen. Mein Mann hat auch ein Kind aus erster Beziehung, war aber nicht mit der Mutter verheiratet, Ich habe ein Haus, wo auch noch Schulden drauf sind. Der Unterhalt rechnet sich so… es werden ihm sogar noch 600 Euro extra angerechnet, da er ja im Haus seiner Frau wohnt. Da spart er Miete… und mit den Schulden hat er nichts zu tun. Meine Kinder stehen sogar bei ihm auf der Steuerkarte. Den Vorteil dadurch wird aber für meine Kinder seinem Kind als unterhaltsberechnung mit angerechnet. Ich könnte immer noch schreien. Also ruhig bleiben, ihr macht nichts daran, nur die Anwälte verdienen auch noch mit:frowning:!
Alles Gute
Agnes.

also sollen wir mit 4 personen ( bald 5)
von 998 euro leben?
er bekommt doch ne andere lohnsteuerklasse
oO

da ich ja in der ehe keinen uhv bekomme, werden meine kinder
bei seiner pfändung berücksichtigt?
Werde ich berücksichtigt?
wieviel darf ihn dann gepfändet werden???

ihr werdet nicht berücksichtigt. Er hat mit euch „nichts“ zu tun - auch nach der Eheschließung ist er keinesfalls für deine Kinder unterhaltspflichtig und für dich eigentlich auch nicht. Nur seinem leiblihchen Kind. Es gibt im Internet Pfändungstabellen, anhand des Nettolohns und der anzahl der unterhaltsberechtigten Personen (1, nämlich sein Kind) kann man den Pfändungsbetrag ablesen.
Ob er dir gegenüber unterhaltspflichtig wird, kann ich nicht sicher sagen. Wahrscheinlich nicht - denn du könntest sicher auch für deinen Lebensunterhalt selber sorgen. Wenn du 100% richtige Antworten benötigst, dann solltest du die Frage vielleicht noch mal einem „richtigen“ Experten stellen. Gruß

Hallo Bianca,

bei Lohnpfändungen kann ich Dir leider ncht weiterhelfen, sorry!

Viel Glück noch!

Hi,
ich muss dazu sagen, dass ich mir nicht sicher bin, ob Deine Kinder angerechnet werden, Dein Zukünftiger ist zwar derjenige der wohl zu eurem Leben beiträgt, finanziell, also auch Deine Kinder mit vesorgt aber vor dem Gesetz ist er nicht unterhaltspflichtig für Deine Kinder.Wenn Du selber gut verdienst, dann kann Dir sogar passieren, dass Dein Gehalt mitangerechnet wird. Und Du somit im übertragenenen Sinne den Unterhalt bezahlst.
Warum zahlt er denn nicht für sein Kind? Kindesunterhalt geht vor dem Gesetzt über alles, selbst ein Insolvent, der ein paar Euro im Monat zahlen soll (an Gläubiger oder so) MUSS erst den Unterhalt ans Kind zahlen. Und wenns nur 10 Euro sind, weil er zuwenig verdient.
Hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen aber die Tabelle wird Dir erst mal weiter helfen,hier der link:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

Hi,
ich muss dazu sagen, dass ich mir nicht sicher bin, ob Deine Kinder angerechnet werden, Dein Zukünftiger ist zwar derjenige der wohl zu eurem Leben beiträgt, finanziell, also auch Deine Kinder mit vesorgt aber vor dem Gesetz ist er nicht unterhaltspflichtig für Deine Kinder.Wenn Du selber gut verdienst, dann kann Dir sogar passieren, dass Dein Gehalt mitangerechnet wird. Und Du somit im übertragenenen Sinne den Unterhalt bezahlst.
Warum zahlt er denn nicht für sein Kind? Kindesunterhalt geht vor dem Gesetzt über alles, selbst ein Insolvent, der ein paar Euro im Monat zahlen soll (an Gläubiger oder so) MUSS erst den Unterhalt ans Kind zahlen. Und wenns nur 10 Euro sind, weil er zuwenig verdient.
Hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen aber die Tabelle wird Dir erst mal weiter helfen,hier der link:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…
.

Hmm…ich bin mir ziemlich sicher, dass Du sowie die Kinder berücksichtigt werden. Es gibt eine Tabelle im netz, bitte google mal mit „Pfändungstabelle“. Dort ist aufgelistet, wieviel gepfändet werden darf, mit welchem Gehalt und mit wieviel Personen im Haushalt.
ich muss allerdings dazu sagen, dass ich mir nicht sicher bin, ob Deine Kinder angerechnet werden, Dein Zukünftiger ist zwar derjenige der wohl zu eurem Leben beiträgt, finanziell, also auch Deine Kinder mit vesorgt aber vor dem Gesetz ist er nicht unterhaltspflichtig für Deine Kinder. Sprich : bin ich mir fast sicher, dass Du dann in der Tabelle nicht unter 4 Personen gucken darfst, sondern nur unter 2 Personen, Du wirst angerechnet. Es sei denn, Du verdienst selber gut, dann kann Dir sogar passieren, dass Dein Gehalt mitangerechnet wird. Und Du somit im übertragenenen Sinne den Unterhalt bezahlst.
Warum zahlt er denn nicht für sein Kind? Kindesunterhalt geht vor dem Gesetzt über alles, selbst ein Hochverschuldeter/ Insolvent, der ein paar Euro im Monat zahlen soll (an Gläubiger oder so) MUSS erst den Unterhalt ans Kind zahlen. Und wenns nur 10 Euro sind, weil er zuwenig verdient.
Hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen abe die Tabelle wird Dir erst mal weiter helfen, hatte sie gespeichert, hier der link:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

Hmm…ich bin mir ziemlich sicher, dass Du sowie die Kinder berücksichtigt werden. Es gibt eine Tabelle im netz, bitte google mal mit „Pfändungstabelle“. Dort ist aufgelistet, wieviel gepfändet werden darf, mit welchem Gehalt und mit wieviel Personen im Haushalt.
ich muss allerdings dazu sagen, dass ich mir nicht sicher bin, ob Deine Kinder angerechnet werden, Dein Zukünftiger ist zwar derjenige der wohl zu eurem Leben beiträgt, finanziell, also auch Deine Kinder mit vesorgt aber vor dem Gesetz ist er nicht unterhaltspflichtig für Deine Kinder. Sprich : bin ich mir fast sicher, dass Du dann in der Tabelle nicht unter 4 Personen gucken darfst, sondern nur unter 2 Personen, Du wirst angerechnet. Es sei denn, Du verdienst selber gut, dann kann Dir sogar passieren, dass Dein Gehalt mitangerechnet wird. Und Du somit im übertragenenen Sinne den Unterhalt bezahlst.
Warum zahlt er denn nicht für sein Kind? Kindesunterhalt geht vor dem Gesetzt über alles, selbst ein Hochverschuldeter/ Insolvent, der ein paar Euro im Monat zahlen soll (an Gläubiger oder so) MUSS erst den Unterhalt ans Kind zahlen. Und wenns nur 10 Euro sind, weil er zuwenig verdient.
Hoffe ich konnte Dir ein bisschen helfen abe die Tabelle wird Dir erst mal weiter helfen, hatte sie gespeichert, hier der link:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u….

WAS IST DAS FÜR EIN MIST? ICH HATTE NUR FEHLERMELDUNGEN; DEN TEXT GEKÜRZT UND NUN STEHT ER DOCH 100 MAL HIER DRIN; TUT MIR ECHT LEID!

danke heike für den text

sie hat gut bekommen, auch gpfändet, sie verweigert ihm das kind…
das hat sich ales etwas hocgeschaukelt.
er war ja noch so nett und hat die gemeinsamen schulden auf sich genommen, das die beiden ein unbeschwertes leben haben.
bei der summe handelt es sich auch um fast 70 tsd euro…
wie die das gemacht haben weiss ich nicht.
werde ihn nach der hochzeit erst mal in die insolvenz schicken und das mit dem unterhalt irgendwie veruchen zu regeln.

danke fürdeine antwort

danke heike für den text

sie hat gut bekommen, auch gpfändet, sie verweigert ihm das kind…
das hat sich ales etwas hocgeschaukelt.
er war ja noch so nett und hat die gemeinsamen schulden auf sich genommen, das die beiden ein unbeschwertes leben haben.
bei der summe handelt es sich auch um fast 70 tsd euro…
wie die das gemacht haben weiss ich nicht.
werde ihn nach der hochzeit erst mal in die insolvenz schicken und das mit dem unterhalt irgendwie veruchen zu regeln.

danke fürdeine antwort.

Hallo,
der Gerichtsbeschluss (oder Urteil) bleibt auf jeden Fall so lange bestehen,
bis es einen neuen gibt.
Deine Kinder werden auf keinen Fall berücksichtigt.
Bei dir wirds auch nichts geben, weil leibliche Kinder in der Rangfolge an erster Stelle stehen. Du wärst auch bei Heirat auf dem dritten Rang.
Hoffe, dir geholfen zu haben
LG
Frank

Hallo,
der Gerichtsbeschluss (oder Urteil) bleibt auf jeden Fall so lange bestehen,
bis es einen neuen gibt.
Deine Kinder werden auf keinen Fall berücksichtigt.
Bei dir wirds auch nichts geben, weil leibliche Kinder in der Rangfolge an erster Stelle stehen. Du wärst auch bei Heirat auf dem dritten Rang.
Hoffe, dir geholfen zu haben
LG
Frank.

Hallo,
der Gerichtsbeschluss (oder Urteil) bleibt auf jeden Fall so lange bestehen,
bis es einen neuen gibt.
Deine Kinder werden auf keinen Fall berücksichtigt.
Bei dir wirds auch nichts geben, weil leibliche Kinder in der Rangfolge an erster Stelle stehen. Du wärst auch bei Heirat auf dem dritten Rang.
Hoffe, dir geholfen zu haben
LG
Frank…

Hallo,
der Gerichtsbeschluss (oder Urteil) bleibt auf jeden Fall so lange bestehen,
bis es einen neuen gibt.
Deine Kinder werden auf keinen Fall berücksichtigt.
Bei dir wirds auch nichts geben, weil leibliche Kinder in der Rangfolge an erster Stelle stehen. Du wärst auch bei Heirat auf dem dritten Rang.
Hoffe, dir geholfen zu haben
LG
Frank…

Hallo,
der Gerichtsbeschluss (oder Urteil) bleibt auf jeden Fall so lange bestehen,
bis es einen neuen gibt.
Deine Kinder werden auf keinen Fall berücksichtigt.
Bei dir wirds auch nichts geben, weil leibliche Kinder in der Rangfolge an erster Stelle stehen. Du wärst auch bei Heirat auf dem dritten Rang.
Hoffe, dir geholfen zu haben
LG
Frank…

VORSICHT! Wenn Ihr die LSK ändert, dann erhöht sich das Einkommen und schwuppdiwupp ist das Geld wieder weg. Denn der Unterhalt der Ex oder Kinder etc. richtet sich bekanntlich nach dem Einkommen…

1.100 EUR ist pfändungsfrei. Zur Not Pfändungsschutz beim Gericht beantragen. Dann gibt es ja noch für die 3 Kinder Kindergeld. Beim Amt mal nach Wohngeld fragen etc.

Ja, es ist heute noch schwer, einen Mann zu heiraten, der „Altlasten“ hat. Als unser RA mir mal vorgelesen hat, was im „Gesetz“ steht, bin ich fast umgefallen. Einen Mann mit „Hypotheken“ habe ich geheiratet. Aber Gott sei Dank hat sich das Unterhaltsrecht erheblich geändert und die Ex kann nicht mehr bis zum 16. Lebensjahr des Kindes die Beine hochlegen, sondern muss vorher arbeiten gehen.

Der Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe bleibt, da könnt ihr noch soviel tun etc. Bei uns läuft/lief es so krass ab, dass die Ex mit dem 16. Geburtstag sich erst um eine Vollzeitstelle gekümmert hat. Sagt doch eiskalt vor Gericht, dass sie erst einmal sehen wollte,
was so vor Gericht abläuft…

Und nun zum Kind - mittlerweile fast 20 Jahre alt… 2 Ausbildungen abgebrochen, geht die nächsten 2 Jahre weiter zur Schule, Drohbrief geschrieben, uns beleidigt etc. UND: Mein Mann muss weiterhin zahlen.

Armes Deutschland - kann ich da nur sagen!

ABER: ich möchte Dir keine Angst machen. Wie es so schön heißt: von Einzelfall zu Einzelfall.

also sollen wir mit 4 personen ( bald 5)
von 998 euro leben?
er bekommt doch ne andere lohnsteuerklasse
oO