VORSICHT! Wenn Ihr die LSK ändert, dann erhöht sich das Einkommen und schwuppdiwupp ist das Geld wieder weg. Denn der Unterhalt der Ex oder Kinder etc. richtet sich bekanntlich nach dem Einkommen…
1.100 EUR ist pfändungsfrei. Zur Not Pfändungsschutz beim Gericht beantragen. Dann gibt es ja noch für die 3 Kinder Kindergeld. Beim Amt mal nach Wohngeld fragen etc.
Ja, es ist heute noch schwer, einen Mann zu heiraten, der „Altlasten“ hat. Als unser RA mir mal vorgelesen hat, was im „Gesetz“ steht, bin ich fast umgefallen. Einen Mann mit „Hypotheken“ habe ich geheiratet. Aber Gott sei Dank hat sich das Unterhaltsrecht erheblich geändert und die Ex kann nicht mehr bis zum 16. Lebensjahr des Kindes die Beine hochlegen, sondern muss vorher arbeiten gehen.
Der Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe bleibt, da könnt ihr noch soviel tun etc. Bei uns läuft/lief es so krass ab, dass die Ex mit dem 16. Geburtstag sich erst um eine Vollzeitstelle gekümmert hat. Sagt doch eiskalt vor Gericht, dass sie erst einmal sehen wollte,
was so vor Gericht abläuft…
Und nun zum Kind - mittlerweile fast 20 Jahre alt… 2 Ausbildungen abgebrochen, geht die nächsten 2 Jahre weiter zur Schule, Drohbrief geschrieben, uns beleidigt etc. UND: Mein Mann muss weiterhin zahlen.
Armes Deutschland - kann ich da nur sagen!
ABER: ich möchte Dir keine Angst machen. Wie es so schön heißt: von Einzelfall zu Einzelfall.
also sollen wir mit 4 personen ( bald 5)
von 998 euro leben?
er bekommt doch ne andere lohnsteuerklasse
oO