Mädchennamen wieder annehmen / Kosten

Tach zusammen,

hat jemand eine Ahnung, was es - so grob über den Daumen gepeilt - wohl kostet, wenn ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen möchte?

Mir fallen da spontan folgende Ämter / Stellen ein, zu denen ich muss, um den Namen wieder ändern zu lassen:

  • Standesamt / Bürgeramt (?) wegen des Personalausweises
  • Kfz-Zulassungsstelle wegen des Führerscheins
  • Bank
  • sämtliche anderen Kreditkartenstellen
  • Krankenkasse (ich denke, kostenlos!)

Fehlt noch was? Mannomann, da wird wohl einiges an Kosten auf mich zukommen???

Es wäre klasse, wenn mir jemand eine ungefähre Vorstellung darüber geben könnte, was da auf mich zukommen wird!

Danke,

Luzie

Tach zusammen,

Tach auch,

bei mir ist das schon 'ne Weile her, aber billig ist es nun mal nicht.

hat jemand eine Ahnung, was es - so grob über den Daumen
gepeilt - wohl kostet, wenn ich nach der Scheidung meinen
Mädchennamen wieder annehmen möchte?

Mir fallen da spontan folgende Ämter / Stellen ein, zu denen
ich muss, um den Namen wieder ändern zu lassen:

  • Standesamt / Bürgeramt (?) wegen des Personalausweises

Und wegen der eigentlichen Beantragung des Geburtsnamens. Man muss nämlich (musste man jedenfalls damals) eine Erklärung abgeben, das man wirklich und wahrhaftig auf den Ehenamen für jetzt und alle Zeit verzichtet und sich der Konsequenzen voll und ganz bewusst ist. Das kostete damals schon mal 30,-- DM. Ich schätze jetzt mal das man das getrost heute in Euro auch hinlegt.

Dann natürlich noch mal die Änderung des Perso und/oder des Passes. Noch mal ungefähr 30,-- Euro.

  • Kfz-Zulassungsstelle wegen des Führerscheins

Also den alten Führerschein musste man damals nicht umschreiben lassen. Da ich ihn schon nicht mit meinem Ehenamen habe überschreiben lassen, war dann dankenswerterweise der Geburtsname wieder aktuell und gültig! :smile: Wie das heutzutage ist mit den neuen Scheckkarten-Führerscheinen weiss ich nicht.

  • Bank

0,55 Cent für Briefmarke. Allerdings bei neuer Bankkarte gibts meist Gebühren, wenn die vor Ablauf der Gültigkeit neu ausgestellt werden.

  • sämtliche anderen Kreditkartenstellen

Neue Kreditkarten kosten natürlich, so etwa 10,- bis 20,- Euro je nach Institut.

  • Krankenkasse (ich denke, kostenlos!)

Denke ich auch, ausser Portogebühren für die Benachrichtigung.

Benachrichtigung aller relevanten Stellen. AG, Versicherungen, Vereine, Gaswerke, Stromanbieter, Buchclub, was jeweils so anfällt. Wie beim Umzug. Es gibt übrigens für den Fall des Umzugs schon so Checklisten, wen man alles benachrichtigen muss. Die helfen hier vielleicht auch?

Fehlt noch was? Mannomann, da wird wohl einiges an Kosten auf
mich zukommen???

Es wäre klasse, wenn mir jemand eine ungefähre Vorstellung
darüber geben könnte, was da auf mich zukommen wird!

Also zwischen 30,-- und 100,-- Euro denke ich kann alles möglich sein.

Danke,

Luzie

Gruß
Nita

Kleine Ergänzung/Korrektur:

  • Standesamt / Bürgeramt (?) wegen des Personalausweises

Und wegen der eigentlichen Beantragung des Geburtsnamens. Man
muss nämlich (musste man jedenfalls damals) eine Erklärung
abgeben, das man wirklich und wahrhaftig auf den Ehenamen für
jetzt und alle Zeit verzichtet und sich der Konsequenzen voll
und ganz bewusst ist. Das kostete damals schon mal 30,-- DM.
Ich schätze jetzt mal das man das getrost heute in Euro auch
hinlegt.

Die Wiederannahme des Geburtsnamens (oder auch des Namens, den man vor der Eheschließung geführt hat) kostet 17,- EUR. Die Erklärung aufnehmen und beglaubigen kann jeder Standesbeamte in Deutschland, für die Entgegennahme zuständig ist der Familienbuchführer (ab die nächsten Tage = Heiratsbuchführer, also dort wo Du geheiratet hast). Da bekommst Du dann auch Deine Bescheinigung über die Namensänderung (kostenfrei im Zusammenhang mit der Erklärung) und eine neue Urkunde (beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch), die 8,- EUR kostet.

Dann natürlich noch mal die Änderung des Perso und/oder des
Passes. Noch mal ungefähr 30,-- Euro.

Ein neuer BPA kostet 8,- EUR.

  • Kfz-Zulassungsstelle wegen des Führerscheins

Also den alten Führerschein musste man damals nicht
umschreiben lassen. Da ich ihn schon nicht mit meinem Ehenamen
habe überschreiben lassen, war dann dankenswerterweise der
Geburtsname wieder aktuell und gültig! :smile: Wie das heutzutage
ist mit den neuen Scheckkarten-Führerscheinen weiss ich nicht.

Soweit ich weiß, reicht es aus, wenn die aktuelle Namensführung aus dem Personalausweis hervorgeht. Voraussetzung ist dann aber, dass man den auch dabei hat.
Gruß HeinzEric

1 Like

Hallo Luzie,

Was die Namensänderung kostet, weiß ich nicht. Meine Frau hat nach der Scheidung von ihrem Ex den Namen behalten, da wir eh knapp 3 Wochen später geheiratet haben und sie für die Zeit nicht extra ihren Mädchennamen wieder annehmen wollte.

Der Perso ist aber uU kostenlos, wegen AlG2, einfach mal nachfragen.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Die Umschreibung der Fahrzeugpapiere kostet glaub ich um die 15-20€, bin mir da aber nicht sicher.
Bei der Sparkasse dürfte das nichts kosten, zumindest die Namensänderung. Bei der Deutschen Bank hat’s damals nichts gekostet.
Krankenkasse kostet nix.

Gruß
Sticky