Meister-Bafög Sozialrecht oder Verwaltungsrecht

Hallo WWW-Gemeinde,

kann mir jemand sagen ob das „Meister-Bafög“ basierend auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFG verwaltungsrechtlich- oder sozialrechtlich einzuordnen ist?

Vielen Dank vorab.

Da kann ich dir keine verbindliche Auskunft geben. Ich meine das VG. Ich würde einfach mal beim VG anrufen und nachfragen. Ich bekam bisher dort bisher immer eine Auskunft.

Gruß Bernst

… selbstverständlich ist dieser verwaltungsrechtlich einzuordnen da Du einen Bescheid mit Rechtsbehilfsbelehrung bekommst nach den Vorschriften des Verwaltungsrecht.

Das AFG wurde in das Sozialgesetzbuch (III) integriert und durch dieses abgelöst. Also Sozialrecht.

Hallo zclb,

endlich mal eine kurze (und eigentlich einfache) Frage.

Ich hatte damit zwar auch noch nie was zu tun, aber man kann’s einfach googlen. Einschlägig für das Meister-BAföG ist das AFBG (nicht AFG – da konntest du den Rechtsweg natürlich nicht finden). Der Rechtsweg für das Meister-BAföG ist in § 26 AFBG geregelt. Da es 2 Alternativen gibt, musst du selber nachlesen.

Viel Glück

Johanna Karkosch

Hallo,

das Gesetz selbst enthält eine entsprechende Zuweisung:

§ 26 Rechtsweg

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg, für Streitigkeiten aus dem Darlehensvertrag der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Viele Grüße
Dirk

Guten Abend,
wenn bereits ein Bescheid vorliegt, kann man dies an der Rechtsbehelfsbelehrung erkennen.

So spontan sage ich, es handelt sich um Verwaltungsrecht.