Hallo Feinschmecker der Bürokratie,
Herr O hat in jungen Jahren mit 22 (1988) auf Antrag einen GdB von 30 zuerkannt bekommen.
Nachdem eine zusätzliche Funktionseinschränkung hinzugetreten ist, überlegt sich Herr O, einen Erhöhungsantrag zu stellen.
Da aber seine eigenen Unterlagen zu der Angelegenheit durch einen Wasserschaden vernichtet wurden, ruft Herr O beim Versorgungsamt an und erfragt das Aktenzeichen.
Von der Behörde bekommt Herr O die Auskunft, daß diese Unterlagen nur 10 Jahre aufbewahrt werden müßten und dann vernichtet würden.
Ist diese Auskunft korrekt ?
Schließlich „hängen“ am GdB 30 ja auch Rechtsfolgen wie zB Gleichstellung, die ja auch erst nach 20 oder 30 Jahren geltend gemacht werden können.
Bei der Suche im SGB X ist Herr O nicht fündig geworden.
Vielen Dank im Voraus
&Tschüß
Wolfgang