Mindestunterhalt unterschritten

Hallo, wer-weiss-was-ler. :wink:

Ich hab da mal ne Frage…

… Du/Sie hast/haben geschrieben, dass Du/Sie sich mit Unterhalt auskennen.

Folgender Fall: eine Ehe wird geschieden, die 3 Kinder bleiben bei der Mutter.

Vater zahlt dafür nach Gerichtsverhandlung (Vergleich) 731,- Unterhalt.

Vater + neue Freundin bekommen noch ein Kind.

Die „alte“ Mutter bekommt jetzt nur noch 473,88 €, ohne eine Erklärung vom Ex.

Ist das korrekt? Wie ist das zu berechnen?

Im Gerichtsurteil steht „731,-, nach Geburt des 4. Kindes sagt der Vater, er fürchtet, den Mindestunterhalt dann nicht mehr zahlen zu können“. Berechnungen dazu gab es allerdings nicht. Muss er jetzt nachweisen, dass er nicht zahlen kann?

Ich hab kein Geld für den Anwalt. :frowning: Ich kann nur - wenn ich den ersten Gehaltszettel bekomme (neuer Job und die sind diesbezüglich nicht grad schnell) mir so einen Antrag auf Beratung beim Anwalt holen. Ist aber ne Menge Aufwand und wenn die Zahl ok ist, hat das überhaupt Sinn?

Wenn die Zahl ok ist: der Vater zahlt jetzt weniger als 3/4 vom Soll-Unterhalt - ist es möglich/sinnvoll, dass die Mutter (Teilzeitjob) alleine den Kinderfreibetrag bekommt? Hab ich nämlich neulich mal im Internet gelesen…

Mist, ich war gerade nur ganz knapp von der ARGE weg, nu sind es knapp 260 € weniger… :frowning:

Danke für Deine/Ihre Hilfe!

Auch wenn Du/Sie das nicht ausrechnen kann - ich bin für jeden Tipp dankbar!

Liebe Grüße,
Claudia

Hallo Claudia,

man muss sich das Unterhaltsrecht so vostellen: Es gibt einen Kuchen. Den Kuchen wollen drei Kinder und ein Papa essen.

Vorab bekommt der Papa sein relativ großes Stück (900 Euro), weil er ja den Kuchen erwirtschaften muss.

Der Rest (741 Euro) des Kuchens wird auf die drei Kinder aufgeteilt. Nun kommt ein viertes essende Kind hinzu. Also müssen die 741 Euro nicht mehr (altersgerecht) durch drei, sondern durch vier geteilt werden.

Ältere Kinder bekommen ein größeres Stück und jüngere Kinder ein kleineres Stück, da sie ja unterschiedlich viel essen.

Mir fehlen jetzt eine Menge Zahlen (Alter der Kinder, Höhe des Einkommens des Vaters, damalige Berechnung des Kindesunterhaltes, Arbeitswegekosten und weitere Kosten für die Berufstätigkeit, evtl. anrechenbare Schulden usw.), um zu errechnen, ob der jetzige Zahlbetrag von 473,88 Euro richtig gerechnet ist.

Mir erscheint er etwas zu niedrig. Wenn ich alle Kinder in die gleiche Altersklasse tue, kommt folgende Rechnung (ist nur eine einfache Faustregel - nicht wirklich genau) zustande:

731 Euro durch 4 Kinder = 182,75 Euro pro Kind. Mal drei ergäbe einen (pauschalen) Zahlbetrag von 548,25 Euro.

Ist aber nicht wirklich genau gerechnet, da der Unterhalt nach Alter des MINDERJÄHRIGEN Kindes unterschiedlich hoch ausfällt.

Auch geht aus Deiner Anfrage nicht hervor, ob bei den 731 Euro nur der Kindesunterhalt gemeint ist, oder auch der „Mütterunterhalt“.

Ist dabei auch Erwachsenenunterhalt mit eingerechnet, entfällt dieser (je nach Alter des jüngsten Kindes) u. U. ganz und evtl. bekommt die „neue“ Mutter jetzt einen Unterhalt.

Ist in den 731 Euro ein volljähriges Kind drin, würde das evtl. auch entfallen, da im Mangelfall die minderjährigen Kinder vorgehen (wenn das volljährige Kind nicht einem minderjährigen gleichgestellt ist). Dann ist die Aufteilung des zu verteilenden Einkommens wieder anders.

Soweit ich weiß, bekommt der Barunterhaltspflichtige pro Kind einen halben Punkt auf seine Steuerkarte.

Der Elternteil, der die Betreuung leistet, bekommt trotzdem einen ganzen Kinderpunkt. Das Kind wird dann mit 1 1/2 Punkte gerechnet. Diese Info ist aber nicht gesichert.

Hilfe zum Ausrechnen kann man sich auch bei Jugendamt kostenlos holen.

Gruß
Ingrid

Wäre es ok wenn wir da mal privat drüber reden? ist es recht komplexes thema!

[email protected]

LG Jeanette

Hallo Claudia,

Du darfst ruhig Du sagen:wink:!

Einerseits ist es richtig, dass er jetzt auch für sein 4. Kind aufkommen muss und er so einen höheren Selbstbehalt hat. Allerdings muss er seine verminderte Leistung nachweisen. Offensichtlich liegt ja hier auch ein Titel vor. Geh damit zum Jugendamt, die prüfen das kostenlos. Das Gehalt, bzw. die Einnahmen seiner Freundin müssen in die Rechnung mit einbezogen werden.
Den alleinigen Kinderfreibetrag wirst Du nicht bekommen, da spreche ich aus Erfahrung und der Vater meines Kindes zahlt gar keinen Unterhalt.
Wenn Du es genauer wissen möchtest bräuchte ich seine Gehaltsangaben und das Alter der Kinder.
Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück mit Deinen Kiddis - ich finde es toll wie Duz dich mit 3 Kindern durchboxt :wink:

Vlg Diana

Hallo,

aus deinem (wir wollen hier auf die Du/Sie Formulierung verzichten :wink:) Bericht entnehme ich, dass es über den zu zahlenden Unterhalt einen „Titel“ gibt; nämlich dass per Gerichtsbeschluss der Unterhalt festgelegt wurde. Diesen Unterhalt darf der Vater dann nur per „Feststellungsklage“ abändern. Einfach weniger zahlen - und dann noch von jetzt auf gleich - sollte so nicht gehen. Es stimmt aber, dass das 4. Kind voll zu berücksichtigen ist. In welcher Höhe hängt vom Einkommen und alter des Kindes ab. Die „Düsseldorfer Tabelle“ findest Du ganz leicht über googeln oder auf meiner homepage: www.verlandeferber.repage1.de unter dem Button „Nützliches von A bis Z“. Wenn dann noch etwas übrigbleibt, wird der Restbetrag zwischen Dir und der 2. neuen Frau (wenn sie sich nicht selbst unterhalten kann) aufgeteilt.

Ich hoffe ich konnte Dir einen ersten Eindruck vermitteln.

Übrigens: einen Beratungshilfeberechtigungsschein zu bekommen ist gar nicht so schwer; Du maschierst zum Amtsgericht Deiner Wahl, sagst, dass es um Kindesunterhalt geht - und Deine Kinder haben schließlich kein eigenes Einkommen. Bei Verringerung des Unterhalts gegenüber einem bestehen Titel, muss der Sachbearbeiter Dir diesen Schein ausstellen.

Lieben Gruß

Hallo, Ingrid!

Wow, danke für die ausführliche Info.

Ich hab auch gerechnet, dass das, was er mir jetzt gezahlt hat eben jetzt durch 4 statt durch 3 geteilt wird. Kommt nicht hin, ist zu wenig.

Sein jüngstes Kind ist gerade geboren worden, meine sind 5/9/12.

Auch geht aus Deiner Anfrage nicht hervor, ob bei den :731 Euro nur der Kindesunterhalt gemeint ist, oder :auch der „Mütterunterhalt“.

Ich bekomme keinen Unterhalt, keinen Cent. Hatte erst HarzIV und nun nen Teilzeitjob. Allerdings werd ich mir das durchrechnen müssen, ob mir das mit dem gekürzten Unterhalt reicht oder ich ergänzend HarzIV brauche. Mag ich nicht wirklich… aber fast 260 € weniger kann ich nicht wirklich auffangen - nur überall knapsen und beten, dass nix kaputt geht.

Ja, ich hab 1 1/2 Kinder auf der Steuerkarte und er auch (bzw. wird er wohl noch vom Baby 1/2 bekommen).

Hilfe zum Ausrechnen kann man sich auch bei Jugendamt
kostenlos holen.

Oh, danke!!! Da ruf ich mal an!

Grüßli, Claudia

Hallo, Diana!

Du darfst ruhig Du sagen:wink:!

Fein. :wink:

Einerseits ist es richtig, dass er jetzt auch für :sein 4. Kind aufkommen muss und er so einen höheren :Selbstbehalt hat.
Allerdings muss er seine verminderte Leistung :nachweisen.

Er hat gar nix nachgewiesen.

Einfach - 5 Tage zu spät - weniger überwiesen und dazu geschrieben „nach Berechnung“. Ich hab keine Berechnung erhalten. Sollte ich Fragen - auf mails bekomm ich oft keine Antwort.

Werde wohl das über den Anwalt machen. Am liebsten hätte ich ne Lohnpfändung, mir stinkt das, jeden Monat zu zittern, ob ich meine Miete zahlen kann.

Offensichtlich liegt ja hier auch ein Titel vor. Geh :damit zum Jugendamt, die prüfen das kostenlos. Das :Gehalt, bzw. die Einnahmen seiner Freundin müssen in :die Rechnung mit einbezogen werden.

Ok.

Den alleinigen Kinderfreibetrag wirst Du nicht :bekommen, da spreche ich aus Erfahrung und der Vater :meines Kindes zahlt gar keinen Unterhalt.

Ok. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, ob das geldmäßig sooooo viel bringt.

Immerhin hab ich mir jetzt die Lohnsteuerklasse auf 2 ändern lassen.

Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück mit Deinen :Kiddis - ich finde es toll wie Duz dich mit 3 Kindern :durchboxt :wink:

Oh, danke. *freu*

Ja, ich komm mir manchmal echt vor wie im Boxring. :smile:

Grüßli,
Claudia

hallo claudia, wenn ein urteil bzw. ein titel besteht, dann brauchst du nur bei gericht anzurufen oder geh am besten hin und erkläre denn die sachlage…die werden dann entsprechendes veranlassen. Wenn du einen Titel hast, kannst du dem auch den gerichtsvollzieher auf den hals hetzten…ich habe im moment ähnliche sachen, mein ex bekommt auch bald noch ein „neues“ kind…es kann sein, das sich der unterhalt etwas reduziert, aber er ist verpflichtet alles zu tun, um den unterhaltsforderungen gerecht zu werden"!!! auch wenn er zu hause bleiben sollte, als „hausmann“ muss er sich eine job suche, um den zahlungen gerecht zu werden.
dislutier gar nicht erst, geh zum gericht! zeig ihm, das es so nicht geht!!!glg nico und schreib wie es ausgegangen ist…

Ich hab da mal ne Frage…

… Du/Sie hast/haben geschrieben, dass Du/Sie sich mit
Unterhalt auskennen.

Folgender Fall: eine Ehe wird geschieden, die 3 Kinder bleiben
bei der Mutter.

Vater zahlt dafür nach Gerichtsverhandlung (Vergleich) 731,-
Unterhalt.

Vater + neue Freundin bekommen noch ein Kind.

Die „alte“ Mutter bekommt jetzt nur noch 473,88 €, ohne eine
Erklärung vom Ex.

Ist das korrekt? Wie ist das zu berechnen?

Im Gerichtsurteil steht „731,-, nach Geburt des 4. Kindes sagt
der Vater, er fürchtet, den Mindestunterhalt dann nicht mehr
zahlen zu können“. Berechnungen dazu gab es allerdings nicht.
Muss er jetzt nachweisen, dass er nicht zahlen kann?

Ich hab kein Geld für den Anwalt. :frowning: Ich kann nur - wenn ich
den ersten Gehaltszettel bekomme (neuer Job und die sind
diesbezüglich nicht grad schnell) mir so einen Antrag auf
Beratung beim Anwalt holen. Ist aber ne Menge Aufwand und wenn
die Zahl ok ist, hat das überhaupt Sinn?

Wenn die Zahl ok ist: der Vater zahlt jetzt weniger als 3/4
vom Soll-Unterhalt - ist es möglich/sinnvoll, dass die Mutter
(Teilzeitjob) alleine den Kinderfreibetrag bekommt? Hab ich
nämlich neulich mal im Internet gelesen…

Mist, ich war gerade nur ganz knapp von der ARGE weg, nu sind
es knapp 260 € weniger… :frowning:

Danke für Deine/Ihre Hilfe!

Auch wenn Du/Sie das nicht ausrechnen kann - ich bin für jeden
Tipp dankbar!

Liebe Grüße,
Claudia

Hallo Lunajane,

huch, ich bin ganz begeistert, dass mir so viele „über die Straße helfen“. *freu*

Ja, es wurde einfach weniger gezahlt, und auch noch zu spät.

Heute hat der Ex eine Auflistung per mail nachgeschickt und geschrieben, Unterhalt käme ab jetzt pünktlich… also, wers glaubt… zumal andere Dinge des Vergleichs (vom Juni!!!) immer noch nicht umgesetzt sind.

Diese „Berechnung“ wird ans JA geschickt.

Heute kam auch der vollstreckbare Titel! Das heißt, damit kann zum Gericht wg. Vollstreckung gegangen werden. Wehe, der Anwalt berechnet da etwas dafür…

Eine „Feststellungsklage“ - nee, hab ich nicht bekommen.

Wenn dann noch etwas übrigbleibt, wird der
Restbetrag zwischen Dir und der 2. neuen Frau (wenn :sie sich nicht selbst unterhalten kann) aufgeteilt.

Ob „die Neue“ von ihm unterhalten wird - keine Ahnung. Offiziell lebt er auch noch bei der alten Adresse - und nicht bei ihr…

Übrigens: einen Beratungshilfeberechtigungsschein zu :bekommen ist gar nicht so schwer; Du maschierst zum :Amtsgericht Deiner Wahl, sagst, dass es um :Kindesunterhalt geht - und Deine
Kinder haben schließlich kein eigenes Einkommen. Bei
Verringerung des Unterhalts gegenüber einem bestehen :Titel, muss der Sachbearbeiter Dir diesen Schein :ausstellen.

Ja, es ist zwar umständlicher, aber ne Beratung vom Anwalt wär vielleicht doch nicht schlecht…

Ist nur blöd, ich hab den neuen Job und kann nicht nachweisen, was ich verdiene weil ich noch nix bekommen hab bzw. meine Unterlagen jetzt erst beim Steuerberater sind. Kann denen höchstens ne Bescheinigung geben wo steht, dass sie mich 12 Stunden wöchentlich beschäftigen… Na, mal gucken…

Wenigstens hab ich jetzt meine Miete zahlen können und bis zum Kindergeld reicht es noch fürs Nötigste…

Danke und ein Grüßchen,
Claudia

Hallo, Nico!

hallo claudia, wenn ein urteil bzw. ein titel :besteht, dann brauchst du nur bei gericht anzurufen :oder geh am besten hin und erkläre denn die :sachlage…die werden dann entsprechendes
veranlassen.

Titel besteht seit Juli.

Ich hoffe mal, die bei Gericht beraten auch obwohl sie es nicht dürfen. *g*

Ich hatte auch die Idee mit Inkassounternehmen, allerdings wurde mir gesagt, dass das kostet.

Das liebste wär mir momentan die Gehaltspfändung, da kann ich mich dann drauf verlassen, dass es pünktlich überwiesen wird. Obwohl: Spaß macht mir das nicht… aber noch weniger Spaß macht es, die Miete von sämtlichen Sparbüchern zusammenkratzen zu dürfen…

Wenn du einen Titel hast, kannst du dem auch den
gerichtsvollzieher auf den hals hetzten…

Tja, „er hat ja nichts“. Und: er ist noch bei der alten Wohnung gemeldet, wenn da der Gerichtsvollzieher kommt, macht keiner auf weil keiner da ist. Die neue Adresse (der Freundin) hab ich nicht, die Frau steht nicht im Telefonbuch. Muss ich die Kinder ausquetschen, die waren im Frühjahr mal da…

ich habe im moment ähnliche sachen, mein ex bekommt :auch bald noch ein „neues“ kind…es kann sein, das :sich der unterhalt etwas reduziert, aber er ist :verpflichtet alles zu tun, um den :unterhaltsforderungen gerecht zu werden"!!!

Ja, DAS hat der Richter auch gesagt, dass er eben notfalls am WE an der Tanke schaffen soll.

Er hätte mehr Geld, wenn er sein Haus (in dem er eh nicht mehr wohnt und in dem zig Wohnungen leer stehen) verkaufen täte - wie er es angeblich seit Monaten machen will. Angeblich weil: vor Gericht sagte sein Anwalt „mein Mandant weiß noch nicht, ob es veräußert wird“. Mir hat er monatelang gesagt „wird verkauft“… nachdem es mit „wir vermieten und die Mieter zahlen den Kredit“ nicht geklappt hat…

diskutier gar nicht erst, geh zum gericht! zeig ihm, :das es so nicht geht!!!

Ich wollte das „in Gutem“ regeln. Allerdings ging er nicht ans Telefon und mails werden sporadisch (= normalerweise nicht) beantwortet. Seitdem hab ich den Kontakt abgebrochen.

Ja, ich werd das über Anwalt/Gericht machen - ich denk auch, das wird sonst nix…

Ich wünsch Dir jedenfalls viel Ausdauer bei Deinem Zoff - und gute Nerven! Das wünsch ich mir auch… :wink:

Grüßchen,
Claudia

keine Ursache:

aber Bedenke! Deine Kinder (für die Du ja dieses Verfahren anstrengst) haben KEIN Einkommen!!! Ich glaube nicht, dass Du Deines beim Amtsgericht nachweisen musst :wink:

Komm nicht unter die Räder „beim Überdiestraßehelfen“ :wink:

Alles Gute!

hey claudia,
mach dir nicht zuviel kopf…der MUSS zahlen!! ich hab nerven wie drahtseile und du hast die auch…wenn du dich schon länger mit dem rumstreitest. es geht hier um eure kids, die haben anspruch darauf…meine nächste frage ist, bist du jetzt neu verheiratet?? wenn nicht, gehe zum jungendamt, beantrage unterhalsvorschuss. sag denen,dass das geld nicht ausreicht!! die finden den, glaub mir…wo wohnt denn diese neue frau?? der ort wäre gut, der name wäre gut, dann finden die den schon…und du schreibst, der hätte Häuser?? na wunderbar…hau ihm einen auf den Sack…denn so nicht…schluss mit „freundlich“ ende schluss vorbei…fühl dich nicht shclecht oder so…denn du tust es für deine kinder…mir ist es am anfang auch schlecht gegangen, hatte ein schlechtes Gewissen, aber warum sollte ich?? hat er denn eins?? nein!!
also erster schritt jugendamt, zweiter schritt, „bestandschaft“ beim jugendamt beantragen, die kümmern sich dann um alles und du brauchst nur die hände in schoß legen und warten… mal gucken, wie ihm das gefällt…
weisste mich kotzt das so an, kinder in die welt setzen und dann alles egal, wie dir oder den kids geht…so nicht!!!wie alt sind denn deine kinder??? glg nico

hallo claudia, wenn ein urteil bzw. ein titel :besteht, dann brauchst du nur bei gericht anzurufen :oder geh am besten hin und erkläre denn die :sachlage…die werden dann entsprechendes
veranlassen.

Titel besteht seit Juli.

Ich hoffe mal, die bei Gericht beraten auch obwohl sie es
nicht dürfen. *g*

Ich hatte auch die Idee mit Inkassounternehmen, allerdings
wurde mir gesagt, dass das kostet.

Das liebste wär mir momentan die Gehaltspfändung, da kann ich
mich dann drauf verlassen, dass es pünktlich überwiesen wird.
Obwohl: Spaß macht mir das nicht… aber noch weniger Spaß
macht es, die Miete von sämtlichen Sparbüchern zusammenkratzen
zu dürfen…

Wenn du einen Titel hast, kannst du dem auch den
gerichtsvollzieher auf den hals hetzten…

Tja, „er hat ja nichts“. Und: er ist noch bei der alten
Wohnung gemeldet, wenn da der Gerichtsvollzieher kommt, macht
keiner auf weil keiner da ist. Die neue Adresse (der Freundin)
hab ich nicht, die Frau steht nicht im Telefonbuch. Muss ich
die Kinder ausquetschen, die waren im Frühjahr mal da…

ich habe im moment ähnliche sachen, mein ex bekommt :auch bald noch ein „neues“ kind…es kann sein, das :sich der unterhalt etwas reduziert, aber er ist :verpflichtet alles zu tun, um den :unterhaltsforderungen gerecht zu werden"!!!

Ja, DAS hat der Richter auch gesagt, dass er eben notfalls am
WE an der Tanke schaffen soll.

Er hätte mehr Geld, wenn er sein Haus (in dem er eh nicht mehr
wohnt und in dem zig Wohnungen leer stehen) verkaufen täte -
wie er es angeblich seit Monaten machen will. Angeblich weil:
vor Gericht sagte sein Anwalt „mein Mandant weiß noch nicht,
ob es veräußert wird“. Mir hat er monatelang gesagt „wird
verkauft“… nachdem es mit „wir vermieten und die Mieter
zahlen den Kredit“ nicht geklappt hat…

diskutier gar nicht erst, geh zum gericht! zeig ihm, :das es so nicht geht!!!

Ich wollte das „in Gutem“ regeln. Allerdings ging er nicht ans
Telefon und mails werden sporadisch (= normalerweise nicht)
beantwortet. Seitdem hab ich den Kontakt abgebrochen.

Ja, ich werd das über Anwalt/Gericht machen - ich denk auch,
das wird sonst nix…

Ich wünsch Dir jedenfalls viel Ausdauer bei Deinem Zoff - und
gute Nerven! Das wünsch ich mir auch… :wink:

Grüßchen,
Claudia

Hallo, Nico!

Morgen geh ich zum Gericht, früher ging nicht.

mach dir nicht zuviel kopf…der MUSS zahlen!! ich :hab nerven wie drahtseile und du hast die auch…wenn :du dich schon länger mit dem rumstreitest.

Schon vor der endgültigen Trennung gab es Zoff. Er sagte nur „kann nicht zahlen“. Als ich zum Jugendamt ging wg. Vorschuß wurde er stinkewütend und wollte, dass ich das zurückziehe. Nö, hab ich nicht.

meine nächste frage ist, bist du jetzt
neu verheiratet?? wenn nicht, gehe zum jungendamt, :beantrage unterhalsvorschuss. sag denen,dass das geld :nicht ausreicht!!

Wieder verheiratet? Nee danke, ich hab erst mal von Männern genug!

Die Adresse von der Freundin müsste in nem Freundebuch meiner Jüngsten stehen. Offiziell wohnt er noch hier im Ort.

und du schreibst, der hätte Häuser?? na
wunderbar…hau ihm einen auf den Sack…denn so
nicht…schluss mit „freundlich“ ende schluss :vorbei…fühl dich nicht shclecht oder so…

Er hat ein fettes Gebäude, 3 Wohnungen stehen leer. Auch mein Anwalt war der Meinung, er soll sich mal drum kümmern.

Und ich häng immer noch in dem Kredit - obwohl er mich laut Vergleich rauslassen muss und die Bank sogar damit einverstanden ist. Weißte - DAS versteh ich nicht. Er müsste nur schreiben „ich übernehme den Kredit voll“, ne Briefmarke drauf und fertig. WARUM macht er das nicht??? Leider hab ich keine Ahnung, wie ich da sonst rauskomme, wenn er weiterhin nix tut - ich werde morgen mal fragen bzw. eben dieses Anwaltberatungsformulardingenskirchen ausfüllen.

denn du tust es für deine kinder…mir ist es am :anfang auch schlecht gegangen, hatte
ein schlechtes Gewissen, aber warum sollte ich?? hat :er denn eins?? nein!!

Nee, ich glaub nicht, dass er ein schlechtes Gewissen hat. Er findet das völlig ok, was er da macht. Vor Gericht sah er allerdings alt aus. Tja, aber umgesetzt hat er es nicht…

also erster schritt jugendamt, zweiter schritt,
„bestandschaft“ beim jugendamt beantragen, die :kümmern sich dann um alles und du brauchst nur die :hände in schoß legen und warten… mal gucken, wie :ihm das gefällt…

Das JA hat mich über zig Wochen hängen lassen, da war ne Stelle nicht besetzt, nicht mal ein Ansprechpartner… Trotzdem bekommen die natürlich Bescheid.

weisste mich kotzt das so an, kinder in die welt :setzen und dann alles egal, wie dir oder den kids :geht…so nicht!!!

Also, wenn er nicht nach mir fragt - ist normal, er hat ne Neue und ein Neugeborenes. Aber er frägt nicht mal nach den Kindern.

Ich wollte, dass sie regelmäßig am WE hingehen, hat nicht geklappt - und wenn sie da waren war das „Horror“. Da durfte ich mir hinterher stundenlang anhören, wie schlimm doch die Kinder sind und er „fühlt sich vorgeführt“. Seit diesem Satz hat er die Kinder nicht mehr nehmen wollen bzw. sämtlichen Kontakt (der eh wenig war) abgebrochen. Kann ich nur den Kopf schütteln.

Auch hat er sich die Mittlere „ausgesucht“, wollte immer nur sie alleine. Am Schluß sollte sie bei ihm wohnen. Die Arme war völlig durcheinander - und er hat sie noch (mit seiner Neuen) bös beschimpft, weil sie bei mir geblieben ist. DAS nehm ich ihm übel - das Mädel kann doch echt nix dafür. Nein, er und die Neue bestanden darauf, eine 9-jährige wüsste genau was sie tut und hätte sie mit voller Absicht angelogen.

Fazit: außer dem Unterhalt will ich momentan nix mehr von ihm sehen! Die Kids haben auch keinen Bock mehr auf ihn.

wie alt sind denn deine kinder???

5, 9 und 12 Jahre - ja, eine Herausforderung. :wink:

So, dann hol ich mal rasch den Lütten vom Kiga…

Morgen ist viel zu tun, neuen Wohngeldantrag stellen, zum Gericht… mal gucken…

Grüßli,
Claudia

Hallo, Nico!
sorry habe mich lange nicht gemeldet…
Morgen geh ich zum Gericht, früher ging nicht.
wie ist es denn ausgegangen??

mach dir nicht zuviel kopf…der MUSS zahlen!! ich :hab nerven wie drahtseile und du hast die auch…wenn :du dich schon länger mit dem rumstreitest.

Schon vor der endgültigen Trennung gab es Zoff. Er sagte nur
„kann nicht zahlen“. Als ich zum Jugendamt ging wg. Vorschuß
wurde er stinkewütend und wollte, dass ich das zurückziehe.
Nö, hab ich nicht.

meine nächste frage ist, bist du jetzt
neu verheiratet?? wenn nicht, gehe zum jungendamt, :beantrage unterhalsvorschuss. sag denen,dass das geld :nicht ausreicht!!

Wieder verheiratet? Nee danke, ich hab erst mal von Männern
genug!

Die Adresse von der Freundin müsste in nem Freundebuch meiner
Jüngsten stehen. Offiziell wohnt er noch hier im Ort.

und du schreibst, der hätte Häuser?? na
wunderbar…hau ihm einen auf den Sack…denn so
nicht…schluss mit „freundlich“ ende schluss :vorbei…fühl dich nicht shclecht oder so…

Er hat ein fettes Gebäude, 3 Wohnungen stehen leer. Auch mein
Anwalt war der Meinung, er soll sich mal drum kümmern.

Und ich häng immer noch in dem Kredit - obwohl er mich laut
Vergleich rauslassen muss und die Bank sogar damit
einverstanden ist. Weißte - DAS versteh ich nicht. Er müsste
nur schreiben „ich übernehme den Kredit voll“, ne Briefmarke
drauf und fertig. WARUM macht er das nicht??? Leider hab ich
keine Ahnung, wie ich da sonst rauskomme, wenn er weiterhin
nix tut - ich werde morgen mal fragen bzw. eben dieses
Anwaltberatungsformulardingenskirchen ausfüllen.

denn du tust es für deine kinder…mir ist es am :anfang auch schlecht gegangen, hatte
ein schlechtes Gewissen, aber warum sollte ich?? hat :er denn eins?? nein!!

Nee, ich glaub nicht, dass er ein schlechtes Gewissen hat. Er
findet das völlig ok, was er da macht. Vor Gericht sah er
allerdings alt aus. Tja, aber umgesetzt hat er es nicht…

also erster schritt jugendamt, zweiter schritt,
„bestandschaft“ beim jugendamt beantragen, die :kümmern sich dann um alles und du brauchst nur die :hände in schoß legen und warten… mal gucken, wie :ihm das gefällt…

Das JA hat mich über zig Wochen hängen lassen, da war ne
Stelle nicht besetzt, nicht mal ein Ansprechpartner…
Trotzdem bekommen die natürlich Bescheid.

weisste mich kotzt das so an, kinder in die welt :setzen und dann alles egal, wie dir oder den kids :geht…so nicht!!!

Also, wenn er nicht nach mir fragt - ist normal, er hat ne
Neue und ein Neugeborenes. Aber er frägt nicht mal nach den
Kindern.

Ich wollte, dass sie regelmäßig am WE hingehen, hat nicht
geklappt - und wenn sie da waren war das „Horror“. Da durfte
ich mir hinterher stundenlang anhören, wie schlimm doch die
Kinder sind und er „fühlt sich vorgeführt“. Seit diesem Satz
hat er die Kinder nicht mehr nehmen wollen bzw. sämtlichen
Kontakt (der eh wenig war) abgebrochen. Kann ich nur den Kopf
schütteln.

Auch hat er sich die Mittlere „ausgesucht“, wollte immer nur
sie alleine. Am Schluß sollte sie bei ihm wohnen. Die Arme war
völlig durcheinander - und er hat sie noch (mit seiner Neuen)
bös beschimpft, weil sie bei mir geblieben ist. DAS nehm ich
ihm übel - das Mädel kann doch echt nix dafür. Nein, er und
die Neue bestanden darauf, eine 9-jährige wüsste genau was sie
tut und hätte sie mit voller Absicht angelogen.

Fazit: außer dem Unterhalt will ich momentan nix mehr von ihm
sehen! Die Kids haben auch keinen Bock mehr auf ihn.

wie alt sind denn deine kinder???

5, 9 und 12 Jahre - ja, eine Herausforderung. :wink:

So, dann hol ich mal rasch den Lütten vom Kiga…

Morgen ist viel zu tun, neuen Wohngeldantrag stellen, zum
Gericht… mal gucken…

Grüßli,
Claudia

Hallo, Nico!

Kurze Zusammenfassung:

  • der Vater zahlt immer noch nicht das, was er lt. Vergleich zahlen soll
  • vor 10 Monaten wurde eine Lohnpfändung beantragt
  • Anzeige beim Staatsanwalt + Anwalt nerven bringt nix

Nach zig Monaten hab ich ca. 20% von dem bekommen, was mir laut Ausgleich zusteht.

Zwischendurch Auto putt, etc. Jetzt: Geld alle, wieder bei der ARGE trotz Job (wo sind bitte die gut bezahlten Facharbeiterjobs?), Antrag liegt schon 2 Monate, noch immer nicht bearbeitet.

Ansonsten such ich eine bezahlbare (!) mind. 4-Zimmer-Wohnung, weil es auf Dauer nervig ist, ein kleines Zimmer als Wohn- Schlaf- Kinderzimmer und noch Büro zu haben…

Naja, viel Neues ist das nicht wirklich…

Oh, doch, aus dem Kredit bin ich raus… ich hab die Dame bei der Bank total genervt den Vergleich geschickt - DAS hat komischerweise geklappt…

Und Du warst jetzt beim Gericht?

Alles gut gegangen?

Alles Liebe,
Claudia