Mutter verweigert Zustimmung zur Ummeldung Kind

Hallo zusammen,

getrennt lebende Eltern mit 8-jährigem Kind praktizieren das Wechselmodell mit gemeinsamen Sorgerecht. Die Eltern wohnen in Baden-Württemberg, nur ein paar Minuten auseinander. Das Kind ist bei der Mutter gemeldet, lebt aber seit einem Jahr primär beim Vater.

Daher und weil es sein Wunsch ist, wollte der Vater das Kind auf seine Adresse ummelden.
Das Amt teilte ihm mit das er das Kind ummelden muss, aber hierfür die Zustimmung der Mutter benötigt.
Diese verweigert jedoch dieselbe.

Nun steht der Vater vor dem Dilemma das er das Kind bei sich anmelden muss und möchte, aber nicht kann weil die Zustimmung nicht vorliegt.

Wird hier das Amt nun von sich aus tätig und stellt eine Untersuchung das primären Aufenthalltsorts des Kindes an?

Gibt es eine Möglichkeit ohne Zustimmung der Mutter die Ummeldung zu erwirken?

Mit besten Grüßen
xrax

ja ja, keiner gönnt dem anderen etwas

getrennt lebende Eltern mit 8-jährigem Kind praktizieren das
Wechselmodell mit gemeinsamen Sorgerecht. Die Eltern wohnen in
Baden-Württemberg, nur ein paar Minuten auseinander. Das Kind
ist bei der Mutter gemeldet, lebt aber seit einem Jahr primär
beim Vater.
Daher und weil es sein Wunsch ist, wollte der Vater das Kind
auf seine Adresse ummelden.
Das Amt teilte ihm mit das er das Kind ummelden muss,

Das ist richtig, MRRG.

aber hierfür die Zustimmung der Mutter benötigt.

Weil beide personensorgeberechtigt sind.

Diese verweigert jedoch dieselbe.

Streitende Eltern. Die werden sich nie einig. Wenn es der Mutter ums Prinzip geht, kommt der Vater nur rechtlich weiter.

Nun steht der Vater vor dem Dilemma das er das Kind bei sich
anmelden muss und möchte, aber nicht kann weil die Zustimmung
nicht vorliegt.

Verstanden.

Wird hier das Amt nun von sich aus tätig und stellt eine
Untersuchung das primären Aufenthalltsorts des Kindes an?

Er könnte den Umstand als Verstoß gegen das MRRG anzeigen, dann muss das Amt reagieren. Worin das endet muss man sehen, ob die fehlende Zustimmung der Mutter ersetzt werden kann.

Gibt es eine Möglichkeit ohne Zustimmung der Mutter die
Ummeldung zu erwirken?

Klagen. Aber bekanntlich führen ja viele Wege nach Rom. Hier einer:
Der Vater meldet die Tochter formlos, aber nachweislich, bei der Behörde mit neuer Anschrift an. Damit kommt er als guter Vater der gesetzlichen Auflage (Meldung) nach. Jetzt reagiert das Amt, weil es ja die Form einhalten muss und verlangt auch die zweite Unterschrift. Jetzt zeigt der Vater den Verstoß gegen das MRRG, ausgehend von der bösen Mutter, an. Jetzt ist ein Behörden-Fall.

Ob dann noch das Jugendamt einzuschalten ist, um die Verhältnisse welchen das Kind ausgesetzt ist, zu prüfen ist nicht auszuschließen. Diese kennen nur die Eltern und das Kind. Vielleicht endet es in einem neuen Verfahren und der Vater erhält das Personensorgerecht und die Mutter nur Umgangsrecht. Wer weis?