Hallo !
Nehmen wir an eine Person wird auf er Strasse von der Polizei in NRW angehalten um eine Personenkontrolle durchzuführen. Diese Person legt seinen Perso vor welcher von den Polizisten kontrolliert wird. Die angegebene Adresse auf dem Perso dieser Person ist allerdings veraltet und vom Einwohnermeldeamt abgemeldet. Die Person gibt den Polizisten daraufhin die aktuelle Adresse.
Nehmen wir weiterhin an das diese Person in kürze in Urlaub fliegt und keine Gelegenheit mehr hat zum Einwohnermeldeamt zu gehen um wie vom Gesetz vorgesehen die Adresse zu ändern. Diese Person fürchtet nun das das Einwohnermeldeamt ein Bußgeld gegen ihn verhängt.
Meine Frage ist nun: Hat die Polizei bei der Personenkontrolle vielleicht schon die Adresse geändert und erübrigt sich damit vielleicht der Gang zum Einwohnermeldeamt für diese Person? Oder hat vielleicht die Polizei die aktuelle Adresse zum Einwohnermeldeamt geschickt so das sich der Gang zum Einwohnermeldeamt für diese Person erübrigen würde und diese Person von einem Bußgeld verschont wird ?
Es würde mich freuen wenn jemand seine Meinung dazu sagen könnte.
Vielen Dank