Nachlassgericht und Erbschein?

Wer kann uns sagen, wie man an einen Erbschein beim Nachlassgericht kommt und was das kostet?
Welche Unterlagen werden benötigt?

Danke!

Caro

Hallo Caro,

wohnst Du in Baden-Württemberg? Das ist keine pure Neugier, sondern wichtig, weil das in Teilen von Baden-Württemberg anders und viel einfacher funktioniert als in den anderen Bundesländern.

Schöne Grüße

MM

Nein in Hessen
leben wir.

Grüße
Caro

Hallo Caro,

hier findest du die Telefonnummern der Amtsgerichte:

www.amtsgerichte.de

Das zuständige Amtsgericht dürfte das sein, in dem der Erblasse seinen letzten Wohnsitz hatte. Die Nachlassgerichte sind übrigens Abteilungen der Amtsgerichte.

In unserer Stadt (auch in Hessen) muss man beim Ortsgericht den Erbschein beantragen. Die Ortsgerichte sind auch Abteilungen der Amtsgerichte und meistens beim Rathaus angesiedelt. Am besten ist, du rufst dort einfach mal unverbindlich an.

Gruß Piri

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Hi Caro,

schau doch mal hier rein :
http://www.wengersky.de/erbrecht/erbschein.shtml

Titel : Erbschein
Zweck und Voraussetzungen

von RA Jochem Schausten

Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen zum Thema Erbschein. Insbesondere bei schwierigen Verwandtschaftsverhältnissen und fehlendem Testament kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt wertvolle Hilfe bei der Erlangung eines Erbscheins leisten. Oftmals geht durch fehlerhafte Antragstellung viel Zeit und eventuell auch Geld verloren. Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten, wenn Sie bei unklarer Erblage einen Erbschein benötigen.

Über die Suche hier

http://www.google.de/search?hl=de&q=beantragung++Erb…

kriegst auch Sachen direkt aus Hessen:smile:

Gruß
Georg

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Hallo erstmal,

entweder man geht zum zuständigen Nachlassgericht und gibt den Antrag zu Protokoll oder lässt über einen Notar einen Antrag stellen. Dem Antrag beizufügen sind alle Unterlagen die die Erbenstellung belegen können. Also Testamente, Erbverträge, Personenstandsurkunden (Sterbeurkunden sonstiger in Frage kommender Erben, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, …). Gibt es mehrere Erben, können diese zunächst nur einen gemeinsamen Erbschein beantragen. Das Gericht schickt dann einen Wertermittlungsfragebogen, den man ausfüllen und zurückschicken muss. Hieran berechnen sich dann die Kosten.

Gruß vom Wiz

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