Nachträgliche Berechnung Kindergartenplatz

In dem Kindergarten unserer Tochter ist seit neuestem ein Aushang, das die Kita Gebühren neu berechntet werden sollen. In diesem Aushang steht das in der Zeit vom 15.2 bis 1.3 die Eltern ihre Lohnnachweise einreichten sollen damit die Kita-Gebühren rückwirkend zum 01.01.2010 neu berechnet werden können. Wenn man diesen Zeitraum nicht einhält muss man automatisch Rückwirkens die volle Höhe zahlen. Da wir bereits die volle Höhe zahlen müssen spielt das bei uns ja keine Rolle. Trotzdem stelle ich mir die Frage ob dieses vorgehen Rechtens ist oder nicht oder ob dieser Abgleich vorher hätte gemacht werden müssen.

Tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus!
lg, UH