Namensänderung, Name der Mutter, Geschwister

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Ich werde in absehbarer Zeit das Geschäft meiner Mutter übernehmen und da wäre es von großem Vorteil, den Namen meiner Mutter zu tragen. Sie hat einen Doppelnamen (zusammengesetzt aus Ihrem Familiennamen und dem Namen meines Vaters). Ich trage nur den Namen meines Vaters.
Ich habe noch 2 Geschwister, die ebenfalls nur den Namen unseres Vaters tragen. Meine Brüder wollen aber ihren Namen so beibehalten. Meine Eltern sind nicht geschieden, doch nur den Namen meines Vaters zu tragen wäre sehr Nachteilhaft für mich.

Ist eine Namensänderung nur für mich möglich, sodass ich und meine Mutter ihren Doppelnamen tragen und mein Vater und meine beiden Geschwister Ihren Namen beibehalten?

Ich wäre echt dankbar für eine Erklärung. Das Standesamt erklärte, dass ich einen Antrag stellen müsse, aber damit rechnen müsste, dass dieser abgelehnt wird und ich die Kosten zu tragen hätte, daher möchte ich mich nun vorab informieren.

Danke

Hallo,

zum Namensrecht kenne ich mich nicht aus, aber wenn Du den guten Namen des Geschäfts Deiner Mutter übernehmen willst, gibts da auch gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten. Ohne mich da jetzt sehr auszukennen, kannst Du als eingetragener Kaufmann einen Handelsnamen führen, der dem Namen Deiner Mutter entspricht. Das sieht dann offiziell so aus „Ulla Meier Damenmoden“ und klein dahinter „Inhaber Doc Holliday e.K.“

Aber ich bin da kein Fachmann, ggf. weiss das jemand noch genauer.

Gruss Hans-Jürgen
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Hallo Hans-Jürgen,

herzlichen Dank für Deine Antwort.

Diese von Dir geschilderte Möglichkeit gibt es natürlich, da der Geschäftsname nicht unbedingt mit dem Eigentümer übereinstimmen muss.
In meinem Fall handelt es sich um eine Apotheke. Ich würde gerne auch privat den Doppelnamen meiner Mutter annehmen. Dies hat geschäftliche und private Gründe.

Gruss

Doc

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NamÄndG: Gesetz über die Änderung von Familienname
Moin!

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)

§ 1
Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.

Ich würde mal beim Einwohnermeldeamt anrufen und dort einen Sachbearbeiter ausquetschen.

Gruß
Christian

PS: Hier ist der Gesetzestext http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/nam_ndg/gesa…

Hallo, bei Doppelnamen werden die vom Namensänderungsbüro (Standes- o. Ordnungsamt)leicht etwas komisch. Der Doppelname kommt so zustande, dass Frau bei Hochzeit ihren Namen nicht ablegen, aber auch Manns Namen annehmen will (oder natürlich umgekehrt, da Gleichberechtigung). Wenn Kinder kommen muss man sich festlegen welchen Namen die Kinder bekommen, da sind Doppelnamen nicht mehr zulässig, denn als es noch zulässig war, kam es durchaus dazu, dass a. müller-meier und b. schmitt-karlson zusammenfanden und ebenfalls Doppelnamen haben wollten, wodurch es dann zu dreier und vierernamen hätte kommen können. meier-müller-schmitt-karlsonn ist dann doch etwas zuviel.
Und da du nicht mit einem cousin aus der Familie deiner Ma verheiratat bist (oder so), wird es wohl nichts mit dem Doppelnamen.

Aber bei einer Apo ist das eigentlich auch ziemlich egal, denn da steht der Name der Apo im Vordergrund und nicht der des Apothekers. Da wird das erst relevant, wenn du aus einer Apothekerdynastie kommst und deutlich machen willst, dass du dazugehörst.
wenn also alle aus mamas Familie Apotheker waren, dann kannst du evtl Papas Namen gegen den von Mama tauschen, allerdings nur den reinen Mamateil, mit dem du zB. deine Zugehörigkeit zur Apothekerdynastie kenntlich machen kannst.
Aber Doppelname ist vermutlich nicht drin. Doch dazu solltest du die Damen und Herren der Ämter befragen.
Gruß Susanne

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