Polizei/ Ordnungsamt

Hallo,

wenn die Polizei gerufen wird, weil es zu laut ist und die Polizei stellt fest, dass es sich um ein nettes zusammensitzen handelt bei dem es mal kurzzeitig etwas lauter geworden ist.

Nach kurzem Gespräch zieht die Polizei wieder von dannnen mit der Auflage jetzt einfach ein wenig leiser zu sein. Es wird noch kurz von einem Polizisten erwähnt, dass sie nicht wiederkommen möchten, da sie sonst eine Geldstrafe verhängen könnten.
Mit dieser verbalen Ermahnung abgestraft, verlässt die Polizei das Haus und muss auch nicht mehr wiederkommen.

Tage später trifft vom Ordnungsamt eine Zahlungsaufforderung von 35 € ein. Die Musik sei viel zu laut gewesen etc.

Geht man davon aus, dass die Polizei sich nur mit mahnenden Worten und der Bitte jetzt nicht mehr so laut zu sein verabschiedet hat, wäre ich da nicht ein wenig überrascht. Wie kommt das Ordnungsamt dazu und auf welcher Grundlage kann sie ein Ordnungsgeld verhängen, obwohl die Polizei kein Ordnungsgeld angekündigt hat?

Gruß Opec

für solche Vergehen ist nicht die Polizei,
sondern die Gemeinde (Ordnungsamt) zuständig.

Hallo,

Wie kommt das Ordnungsamt dazu

sie brauchen Geld? Bei den chronisch klammen Kommunen wird jede Gelegenheit genutzt, Geld reinzubekommen.

und auf welcher Grundlage kann sie ein Ordnungsgeld verhängen, obwohl die Polizei kein Ordnungsgeld angekündigt hat?

Das ist die Frage. Evtl. gibt es eine Ortssatzung, die so etwas verbietet und Zuwiderhandlungen mit Bußgeld bedroht. Wurde allerdings schon durch den Polizisten mündlich verwarnt (wovon ich ausgehe), dann ist die Owi geahndet und der Weg für ein Bußgeld versperrt.

Gruss

Iru

Hallo,

Hallo,

Wie kommt das Ordnungsamt dazu

sie brauchen Geld? Bei den chronisch klammen Kommunen wird
jede Gelegenheit genutzt, Geld reinzubekommen.

und auf welcher Grundlage kann sie ein Ordnungsgeld verhängen, obwohl die Polizei kein Ordnungsgeld angekündigt hat?

Das ist die Frage. Evtl. gibt es eine Ortssatzung, die so
etwas verbietet und Zuwiderhandlungen mit Bußgeld bedroht.
Wurde allerdings schon durch den Polizisten mündlich verwarnt
(wovon ich ausgehe), dann ist die Owi geahndet und der Weg für
ein Bußgeld versperrt.

So würde ich es ebenfalls sehen.

Andere Frage: " Müßte das Ordnungsamt sich dann nicht ebenfalls ähnlich wie die Polizei zunächst mit seinen Weisungen direkt bemerkbar machen ? ( sprich zunächst mal beim Verursacher anklingeln und entsprechend Ansprache halten ? )

Es muß ja nicht ausgeschlossen sein, dass Ruhestörung direkt ihrem Weisungsrecht unterliegen kann.

Gruss

Iru

mfg

nutzlos

Hallo,

Andere Frage: " Müßte das Ordnungsamt sich dann nicht ebenfalls ähnlich wie die Polizei zunächst mit seinen Weisungen direkt bemerkbar machen ? ( sprich zunächst mal beim Verursacher anklingeln und entsprechend Ansprache halten ? )

Nein. Es wird doch nur ein Verwarnungsgeldangebot gemacht. Man kann es annehmen oder ablehnen. Klar könnte man zunächst mit dem Betroffenen sprechen… aber das kostet Zeit und damit auch Geld.

Gruss

Iru

1 Like

Hallo @ Iru,

Was wäre denn gewesen, wenn die Polizei vorher erst garnicht feststellend gewesen war ?
Könnte das Ordnungsamt dann ebenfalls glatt ohne kontaktierung des Delinquenten ein Ordnungsgeld anordnen ?
( Also ohne vorherige Verwarnung )

mfg

nutzlos

Hallo,

Was wäre denn gewesen, wenn die Polizei vorher erst garnicht
feststellend gewesen war ?
Könnte das Ordnungsamt dann ebenfalls glatt ohne kontaktierung
des Delinquenten ein Ordnungsgeld anordnen ?
( Also ohne vorherige Verwarnung )

ein Ordungsgeld gibt es in diesem Falle nicht. Es gäbe nur die Verwarnung bzw. ein Bußgeld. Und das kann durchaus auch ohne vorheriges Tätigwerden angeboten bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Ich würde ein Verwarnungsgeldangebot nicht annehmen; da ich die Beweislage eher als nicht ausreichend ansehe. M.E. fällt die Bußgeldstelle spätestens bei einem Widerspruch „auf die Nase“. Des Weiteren lenken viele Behörden ein bzw. lassen das Verfahren „einschlafen“, wenn es kompliziert werden könnte, da sich die erforderliche Arbeit bezogen auf die Höhe des evtl. einzunehmenden Geldes nicht lohnt.

Gruss

Iru

Hallo,
die Grundlage für die Verhängung des Ordnungsgeldes sollte auf dem Bescheid stehen.

Kann es sein, dass es da jemand mit der Party derart eng sah, dass er die Polizei wegen Ruhestörung per 110 verständigt *und unabhängig* davon eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bei der Gemeinde hinterlassen hat? Soweit ich weiss, ist es nicht zwingend nötig, dass die Polizei einen solchen Einsatz der Gemeinde mitteilt (zumindest nicht in NRW).

Ggf. bitte ich dazu mal einen Sachkundigen um kurze Info, würd mich mal interessieren.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Iru hat Recht. Am Beispiel von Verkehrsverstößen kann man das leicht nachvollziehen. Man wird „geblitzt“ und die Behörde schickt einen Anhörbogen mit Überweisungsträger. Angeboten wird ein Verwarn-/Bußgeld in Höhe von X Euro. Bezahlt man das Geld, dann ist die Sache erledigt.

Man kann natürlich auch den Anhörbogen ausfüllen und z.B. alles abstreiten oder anders darstellen oder einen anderen „Täter“ nennen (der z.B. das Auto ausgeliehen hat). Dann erhebt die Behörde zusätzlich Verwaltungsgebühren und man kann natürlich auch den Rechtsweg bestreiten.

zurück zur Frage: Wenn die Polizei jedoch bereits mündlich verwarnt hat, dann darf die Behörde nicht mehr tätig werden. Aber Achtung: Kommt die Polizei um 22.30 Uhr und verwarnt mündlich für einen Lärmverstoß um 22.00 Uhr (oder bis zum Zeitpunkt des Eintreffens, also für den Zeitraum bis 22.30 Uhr) und die Behörde bezeichnet als „Tatzeit“ z.B. 23.00 Uhr (also nach dem „Vorgang Polizei“), dann würde das meiner Rechtsansicht nach sehr wohl funktionieren.

wieder zum Verkehr: Die Polizei hält mich an und verwarnt mich mündlich wegen zu schnellem Fahren und ich fahre blöderweise direkt nach der Kontrolle in den nächsten stationären Blitzer, dann ist die Post von der Behörde völlig in Ordnung (zumindest rechtlich :wink:.

who_knows

1 Like

Hallo

zurück zur Frage: Wenn die Polizei jedoch bereits mündlich
verwarnt hat, dann darf die Behörde nicht mehr tätig werden.
Aber Achtung: Kommt die Polizei um 22.30 Uhr und verwarnt
mündlich für einen Lärmverstoß um 22.00 Uhr (oder bis zum
Zeitpunkt des Eintreffens, also für den Zeitraum bis 22.30
Uhr) und die Behörde bezeichnet als „Tatzeit“ z.B. 23.00 Uhr
(also nach dem „Vorgang Polizei“), dann würde das meiner
Rechtsansicht nach sehr wohl funktionieren.

meiner Ansicht nach auch. Es handelt sich streng genommen um zwei Taten, von denen jede für sich geahndet werden kann.

Gruss

Iru