Praxisgebühr & Medikamenten-Zuzahlung /Sozialhilfe

Hallo Ihr,

also, ab 1.1.04 soll man ja pro Quartal einmal beim Allgemeinarzt und einmal beim Zahnarzt 10,- Euro „Eintritt“ bezahlen und zusätzlich fällt noch die Zuzahlungsbefreiung für Geringverdienende bei Arzneimitteln weg.

Wie ist denn das bei Sozialhilfeempfängern? Übernimmt das Sozialamt die Praxisgebühr, die Medikamenten-Zuzahlung? Ich denke z.B. an Leute, die regelmäßig Medikamente nehmen müssen. Ich z.B. nehme 2 Medikamente und brauche dafür alle 1,5 Monate ein erneutes Rezept (größte Verschreibungsgröße), das heißt alle 1,5 Monate 2x Rezeptgebühr. Da ich aus gesundheitlichen Gründen derzeit von ALG + WG + erg. Sozialhilfe lebe, das heißt mir genau der Sozialhilfesatz zur Verfügung steht, weiß ich echt nicht wie ich das bezahlen soll.

Viele Grüße,
Fabienne

Hallo,

soweit ich weiß gibt es keine grundsätzliche Befreiung von den Zuzahlungen mehr. Du mußt jetzt von allen Zahlungen, sei es die „Praxisgebühr“ oder Zuzahlungen zu Medikamenten Quittungen aufheben. Sobald die Zuzahlungen 2% bzw. 1% bei chronisch Kranken (dazu scheinst du ja zu gehören) überschreiten, kannst du wieder eine Befreiung für den Rest des Jahres erhalten. Bei 600 Euro monatlichem Einkommen ist das also bei 144 Euro bzw. 72 Euro an Zuzahlungen erreicht. Andere Möglichkeiten oder Unterstützungen durch das Sozialamt gibt es meines Wissens nach nicht.

Viele Grüße
Patrick

Alle Sozialhilfeempfänger werden ab 01.01.04 den Krankenkassen „zugeschlagen“, d.h. es gibt keine Krankenscheine mehr vom Amt für die ansonsten nicht Krankenversicherten sondern Chipkarten. Hier erfolgt, wie auch für Zuzahlungen bei Medikamenten, Praxisgebühren usw. eine Gleichstellung mit der übrigen Solidargemeinschaft, die Unterschiede wird es nicht mehr geben.

Enrico

Hallo Fabienne,

mit der Quittung der „Praxisgebühr“ gehst Du zum Sozialamt und lässt sie Dir erstatten. Dann stellst Du sofort einen Antrag auf Befreiung von allen Zuzahlungen bei der Krankenkasse. Dann brauchst Du für den Rest des Jahres auch die „Praxisgebühr“ und sonstige Zuzahlungen nicht mehr zu leisten.

Viel Vergnügen. Tante Ullahla Schmidt und Onkel Horst Seehofer lassen auch schön grüssen.

Bernd

Hallo,

erstmal dank Euch Dreien für die Antworten.
Nur ein Problem hab ich:

mit der Quittung der „Praxisgebühr“ gehst Du zum Sozialamt und
lässt sie Dir erstatten.

Das klingt gut, ich hoffe nur daß das auch vorgesehen ist. Bislang hab ich nämlich nichts entsprechendes finden können.

Dann stellst Du sofort einen Antrag
auf Befreiung von allen Zuzahlungen bei der Krankenkasse. Dann
brauchst Du für den Rest des Jahres auch die „Praxisgebühr“
und sonstige Zuzahlungen nicht mehr zu leisten.

Da liegt mein Problem. Ich habe eine Zuzahlungsbefreiung die eigentlich bis nächstes Jahr August gültig wäre. Nur hat mir die Krankenkasse eben (bisher nur mündlich) mitgeteilt, daß ich diese am 1.1.04 prinzipiell in die Mülltonne werfen kann.
Deshalb war bzw. bin ich mir unsicher. Es ist ja nicht so, daß speziell ich mich davor drücken will es zu bezahlen. Ich denke eben nur, daß es gerade bei Leuten im untersten Einkommensbereich doch irgendwelche Ausnahmeregelungen geben sollte. Ich meinte daß am Anfang mal irgendwo die Diskussion war, für Leute mit niedrigem Einkommen sollte die Praxisgebühr nur 1,- Euro statt 10,- betragen. Das fand ich im Prinzip völlig lächerlich, die leidtragenden sind ohnehin die Ärzte, ich möchte nicht wissen was die für einen Verwaltungsaufwand für diese Sch***-Regelung haben.

Viele Grüße,
Fabienne

Hallo Bernd,

woher beziehst du deine Infos? Eine direkte Anfrage bei meiner Krankenkasse (AOK) hat ergeben, dass es derartiges eben nicht mehr gibt. Ganz gleich ob Normalverdiener, Arbeitsloser, BaFöG Empfänger oder Sozialhilfe Empfänger, für alle gilt die 2% Regelung, erst danach kann ein Befreiungsausweis ausgestellt werden. Es gibt also keine Einkommensgrenzen mehr, die Zuzahlungen fallen immer an.

Viele Grüße
Patrick

Ein paar Links zu dem Thema
Hallo Fabienne,

ich habe Google ein wenig bemüht und dabei einen wirklich interessanten Link gefunden: http://www.n-tv.de/5192135.html - fast das gleiche gibt es auch nochmal vom MDR hier: http://www.mdr.de/DL/833549.pdf - da steht leider ganz klar drin, dass es für Sozialhilfeempfänger keine extra Befreiungen mehr gibt, sie müssen die Zuzahlungen leisten wie alle anderen auch. Da du aber nur ein sehr geringes Einkommen hast, wirst du die Grenze ja bald erreicht haben, und dann gibt es auch eine Befreiung wie vorher… deine jetzige Befreiungskarte kannst du ab dem 1.1.04 dann in die Tonne kloppen.

Viele Grüße
Patrick

Die Zuzahlungsbefreiung für Sozialhilfeempfänger und Geringverdienende wird ab 1.1. komplett gestrichen. Die Praxisgebühr wird NICHT vom Sozialamt übernommen und muss vom Sozialhilfeempfänger selbst bezahlt werden (von was auch immer!)
Wie unten schon mal geposted wurde, erfolgt eine Gleichstellung von Sozialhilfeempfängern und Pflichtversicherten. Das heißt, es gibt keinen Krankenschein vom Sozialamt mehr, sondern Sozialhilfeempfänger werden - vom Sozialamt finanziert - bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und bekommen von dort eine Versichertenkarte. Damit gelten für diese dann genau die gleichen Regelungen bezügl. Zuzahlungen, Höchstgrenze im Verhältnis zum Einkommen u.s.w., wie für alle Pflichtversicherten.
Meines Wissens wird die Praxisgebühr beim Zahnarzt nicht erhoben, wen Du dort einmal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung hingehst.
Gruß
Jens

Hallo Jens,

Praxisgebühr (…) selbst bezahlt werden (von was auch

immer!)

genau das ist mein Problem!

Wie unten schon mal geposted wurde, erfolgt eine
Gleichstellung von Sozialhilfeempfängern und
Pflichtversicherten. Das heißt, es gibt keinen Krankenschein
vom Sozialamt mehr, sondern Sozialhilfeempfänger werden - vom
Sozialamt finanziert - bei einer gesetzlichen Krankenkasse
versichert und bekommen von dort eine Versichertenkarte.

Das wiederum finde ich gut, denn bislang waren Sozialhilfeempfänger ohne Versicherung (ich bin in einer Versicherung, die ganze Zeit!) quasi „Privatpatienten“. Daß DAS nicht fortgeführt wird, ist eine logische Sache. Doch daß die Zuzahlungen jetzt aus dem Regelsatz finanziert werden müssen, erfordert eigentlich eine Anpassung des Regelsatzes vor der üblichen Anpassung zum 1.7. bzw. der Monatlichen Beihilfepauschale, die in einigen Bundesländern ja schon eingeführt wurde (so z.B. hier bei uns in S-H)! Jedenfalls denke ich das…

Viele Grüße,
Fabienne

Hallo Fabienne,
bin absolut Deiner Meinung!
Gruß
Jens

treffer versenkt…
hallo fabienne,
du hast es erfaßt:

die Zuzahlungen jetzt aus dem Regelsatz finanziert werden
müssen, erfordert eigentlich eine Anpassung des Regelsatzes

die „reform“ ist eigentlich eine kürzung der der sozialhilfe. das ist politisch so gewollt.

greetings
bernd

(der schon gespannt ist, wann die behörden schadenersatz & schmerzensgeld an die ersten rheumakranken zahlen müssen…)

… oder an die ersten kurzsichtigen Sozialhilfeempfänger, die auf einen Laternenmasten gerannt sind, weil sie sich keine Brille mehr leisten konnten…

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