Hallo Ihr,
also, ab 1.1.04 soll man ja pro Quartal einmal beim Allgemeinarzt und einmal beim Zahnarzt 10,- Euro „Eintritt“ bezahlen und zusätzlich fällt noch die Zuzahlungsbefreiung für Geringverdienende bei Arzneimitteln weg.
Wie ist denn das bei Sozialhilfeempfängern? Übernimmt das Sozialamt die Praxisgebühr, die Medikamenten-Zuzahlung? Ich denke z.B. an Leute, die regelmäßig Medikamente nehmen müssen. Ich z.B. nehme 2 Medikamente und brauche dafür alle 1,5 Monate ein erneutes Rezept (größte Verschreibungsgröße), das heißt alle 1,5 Monate 2x Rezeptgebühr. Da ich aus gesundheitlichen Gründen derzeit von ALG + WG + erg. Sozialhilfe lebe, das heißt mir genau der Sozialhilfesatz zur Verfügung steht, weiß ich echt nicht wie ich das bezahlen soll.
Viele Grüße,
Fabienne