Private Krankenversicherung und ALG

Hallo,

wie sieht es denn eigentlich aus, wenn man privat krankenversichert ist? Muß man das bei Bezug von Arbeitslosengeld bzw. -hilfe bzw. Sozialhilfe selber tragen, oder wird das wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung vom AA bzw. Sozialamt übernommen?

Danke für Antworten!

foc

Hi,

wie es beim AA aussieht, weiß ich nicht, aber vom Sozialamt KÖNNEN private Versicherungen übernommen werden, MÜSSEN aber nicht. Das liegt im Ermessen des Sozialamtes. Wenn das SA meint, die Vers. ist zu teuer, kann es statt dessen Krankenhilfe leisten.

Gruß,
Delia

Hallo,

beim Bezug von ALG ALHI wirst du kraft Gesetzes automatisch bei ner ges.Krankenkasse versichert, hier muß im Antrag die von dir gewählte KK angegeben werden. die Private muß dich dann rauslassen.

Bei den AA werden übrigens Beiträge zur Privaten Rentenversicherung übernommen, wenn vom Rententräger ne Befreiung ausgestellt wurde.
Tschüß

Hallo,

wie sieht es denn eigentlich aus, wenn man privat
krankenversichert ist? Muß man das bei Bezug von
Arbeitslosengeld bzw. -hilfe bzw. Sozialhilfe selber tragen,
oder wird das wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung vom
AA bzw. Sozialamt übernommen?

Als ich vor etlichen Jahren ALG beantragte, stand in der Erläuterung zum Antrag, daß die Beiträge der letzten KV übernommen werden. Ob das auch für die private gilt, hat mich damals leider nicht interessiert.

Frag doch einfach mal beim AA nach!

Gruß, Karin

Hallo,

wenn Du seit mindestens fünf Jahren in der PKV versichert
bist, kannst Du bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse
(wenn die nicht vorhanden ist, bei der AOK) einen
Befreiungsantrag stellen.
Wird dem stattgegeben, dann bekommst Du vom Arbeitsamt
einen Zuschuss für deine PKV oder vielleicht sogar auch
alles, da kommt auf Deinen Tarif an.
Wird dem nicht stattgegeben, musst Du in die gesetzliche KV.
die PKV muss Dich rauslassen (sofort zum Monatsletzten) oder
ggf. den Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit ruhen lassen.
Gruss

Günter