Hallo,
darf die GEZ bei Kündigung auf Angabe der neuen Adresse bestehen?
Danke im Voraus für die Antwort!
Hallo,
darf die GEZ bei Kündigung auf Angabe der neuen Adresse bestehen?
Danke im Voraus für die Antwort!
Gib doch eine Adresse an
darf die GEZ bei Kündigung auf Angabe der neuen Adresse
bestehen?
Nein, aber damit Ruhe ist, gib eine Adresse an. Stehen welche im Telephonbuch drinnen.
Heike Kossow
Richard-Wagner-Straße 118
69469 Weinheim
Gruß
Stefan
Hi,
nein, die neue Adresse muss bei einer Abmeldung nicht mitgeteilt werden, und dies sollte auch auf gar keinen Fall gemacht werden. Sonst wird einem unterstellt, dass man umziehen würde und es wird eine Ummeldung und keine Abmeldung vorgenommen.
Abmeldung immer mit der Begründung: „Alle Rundfunkgeräte wurden nachweislos entsorgt. Es werden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit gehalten“
Auf nachfragen wie:„Bitte teilen Sie uns den neuen Standort des Gerätes mit.“
Mit „An Unbekannt nachweislos auf Flohmarkt/Mülldeponie/Sperrmüll/Altmetallsammler verschenkt/verkauft/entsorgt“ (zutreffendes auswählen) beantworten oder mit der Nachfrage „Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage Ihrer Anfrage.“ beantworten.
Mehr dürfen die nicht in Erfahrung bringen.
Rundfunkgebührenstaatsvertrag §3 Abs.2
(2) Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
Daher hinschicken
… daher übersende ich Ihnen das funktionsunfähige Rundfunkempfangsgerät mit der Gelegenheit zur Überprüfung und gefälligen Endsorgung.
Mfg
Aber dann bitte mit „Porto zahlt Empfänger.“