Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage in Bezug auf das Verwaltungsrecht. Wie lange hat eine Behörde Zeit, per Verwaltungsakt ihr zustehende Zahlungen einzufordern. Es geht also nicht darum, wann ein Verwaltungsakt verjährt, sondern darum, bis wann sie diesen nach Beginn des Anspruchs erlassen haben muss. Ich habe hierzu bislang nichts finden können.
In meinem Fall geht es darum, dass ein Abwasserzweckverband 1999 einen Abwasseranschluss gelegt hat, der auch im selben Jahr in Betrieb genommen wurde.
Erst im Jahr 2007 kam der Gebührenbescheid. Für mich ist fraglich, ob dieser Bescheid auf Grund von Verjährung des Anspruches überhaupt noch hätte ergehen dürfen.
Vielen Dank und schöne Feiertage