REchtsbetreuering, Verfahrenspflegerin, Vormund Sachverständige schreibt drohbrief aus Gefälligkeit

Mal angenommen. A und B teilen sich eine Wohnungseigentumsgemeinschaft, beide sind verstritten.
A hat B verklagt und gewonnen. Da B. noch weitere diverse Bauliche Wohnwertmindernden Veränderungen vorgenommen hat und immer weiter vornimmt, hat A inzwischen 2 x Abgemahnt und eine 2. Klage steht an.

Nun hat A eine Demenzkranke Mutter, die vor einiger Zeit als sie noch keine Medikamente und Therapien bekam, am anfang des BEkanntsein der Erkrankungen durchs Treppenhaus spukte und an fremde Türen klopfte und versuchte diese auch aufzuschließen.

nach fast einem Jahr, seit dieser Vorfälle bekommt A einen Brief von einer Verfahrenspflegerin und Inhaberin einer Betreuungskanzlei die eben diese Vorfälle stark überzeichnet wiedergibt, diese als gegenwärtig darstellt und einige der Verstöße die B. selbst vorgenommen hat, der Demenzkranken Mutter unterschiebt, die gar nicht die Möglichkeiten hatte diese Verstöße zu begehen, da Sie z.B. gar keinen Schlüssel hatte um in die Räume zu gelangen um diese Verstöße auszuführen.

Nun trägt die Verfahrenspflegerin zufällig den gleichen Namen, den die Schwiegertochter, von B. als Mädchennamen hatte udn sieht dieser auch sehr, sehr ähnlich, nehmen wir mal an dieser Name wäre ein nicht so häufig vorkommender türkischer Familienname.
Für den Fall nennen wir diese Person G.

G. Schreibt nun an A. und zählt alle lange zurückliegeden vorkommnisse auf überzeichnet diese und dichtet noch welche dazu. gibt an mit Mietern geredet zuhaben, die alle samt Angst vor der Mutter von A bekommen hätten sich aber nicht traun würden A darauf hinzuweisen, weil A. ein Eigentümer wär.
So müßten jetzt `B dafür sorgen das der Mutter von A geholfen wird, denn A kümmere sich offensichtlich nciht um die Mutter und das Mutter A. nicht das Haus ansteckt, etc. etc. zweimal hätte es aus der Wohnung von MUtter A Brandgeruch gegeben.

Was kann A nun machne, da A. bereits die Patientenverfügung, die Vorsorgeverfügung und die Betreuungsverfügung hat, sagte der plfegedienst und die Tagespflege A bereits dass sie nichts zu befürchten hätten. A hat auch sofort alle Mieter angeschriebn um sie zu bitten falls ängste bestehen es A mitzuteilen, dass diese aus dem Weg geräumt werden könnten. etc.

Aber eigentlich würde A gerne wissen, was kann A tun um sich gegen G. zu wehren, denn in den Augen von A. handelt es sich beim Schreiben von G um eine Gefälligkeit für B.
Und A. empfindet das wie einen Amtsmißbrauch und möchte das nicht so einfach auf sich beruhen lassen.

Danke schon im Vorraus für Eure Hilfe und Eure Tipps.
Bürger79

Hallo,

aus dem Posting habe ich entnommen das diese Berufsbetreuerin NICHT die gerichtlich bestellte Betreuerin der Mutter von A ist
richtig?

Dann kann einem das Schreiben der Berufsbetreuerin am Ar… vorbei gehen.

A könnte evtl präventiv beim Betreuungsgericht sich selbst als offizielle Betreuerin der Mutter einsetzen lassen um für alle Fälle vorgebeugt zu haben.

Grüße
miamei

Nein, die Berufsbetreuerin ist nicht die gerichtlich bestellte Betreuerin
A hatte sich auch schon überlegt sich als offiielle Betreuerin einsetzen zu lassen, nur ist A. wegen Depressionen berentet. Und da fürchtet A, dass das nach Hinten los gehen könnte.

Danke für die Antwort. A ist beruhigt!!!