Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Welche Vor- bzw. Nachteile hat es, wenn man eine Ehe, die im Ausland mit einem Auslaender (ausserhalb EU) geschlossen worden ist, im deutschen Eheregister registrieren laesst?

Der auslaendische Partner lebt und arbeitet weiterhin im Ausland, der deutsche Partner lebt und arbeitet weiterhin in Deutschland.

Die Rechtsabteilung konnte mir leider nicht helfen.

Danke.

Damit die Ehe in Deutschland anerkannt wird, musst Du sie ja sowieso registrieren lassen. Konnte Dir bei Deiner Frage das zuständige Amt nicht weiterhelfen? Oder meinst Du mit Vor- und Nachteilen nur die steuerlichen Aspekte?

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Eine im Ausland geschlossene Ehe muss man nicht registrieren lassen in Deutschland, man kann aber.
Genau darum geht es ja. Was ist sinnvoller?

Da gibt es eventuell steuerliche Aspekte, auch rechtliche (Versorgung/Vererbung im Todesfall, Scheidungsrecht usw.)

Hallo B.,

keine Ahnung. Kommt darauf an wie die Regeln des Auslandes sind. In Deutschland sind jedenfalls Scheidungen kompliziert und teuer, das solltest Du bedenken.
Aber wenn die Liebe riesig ist… ist das ja auch egal

Liebe Grüße
Ramona

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Hallo B.,

da bin ich leider überfragt. Ein Steuerberater bzw. ein in diesem Gebiet tatätiger Anwalt wäre wahrscheinlich hilfreich.

Gruß,
Kerstin

Leider (oder zum Glück für mich) trifft dieser Sachverhalt bei uns nicht zu (Ehepartner nicht weiterhin im Ausland sondern in Deutschland). Aus dem Grunde kann ich hierzu keine fundierte Auskunft erteilen. Sorry

Vorteil:
Falls der Partner aus dem Nicht-EU-Land auch mal nach Deutschland einreisen will: Oft gibt es bei Nicht-Verheirateten aus Nicht-EU-Ländern Schwierigkeiten bei der Visaerteilung.
Wenn ihr verheiratet seid, gibt das jedoch als „Familienzusammenführung“.

Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschladn leitet sich jedoch daraus ausdrücklich NICHT ab !
Dazu sind Kenntnisse der deutschen Sprache/Kultur etc. nachzuweisen (Goethe-Institut des jeweiligen Landes)

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Eine sehr wichtige Frage für euch ist jedoch auch:
Welches Rechtssystem soll für die Ehe gelten ?

Denn wenn ein Deutscher dauerhaft in D. lebt und die Ausländerin in einem Nicht-EU-Land, dann hat das Paar die freie Wahlmöglichkeit !
Um zukünftige Probleme zu vermeiden, sollte man sich jedoch auf EINES der Rechtssysteme eines der Länder festlegen.
Macht ihr das nicht, kann es u.U. im Scheidungsfall dazu kommen, dass für den Deutschen (automatisch) deutsches Recht angewendet wird, mit allen Unterhalts-, Versorgungs-, Zugewinnausgleichs- und Rentenausgleichsansprüchen) und für den ausländischen Partner das Recht seines Landes.

Sprich:
Du hast alle Pflichten und keine Rechte, deine Partnerin hat nur Rechte und keine Pflichten.

Besser ist daher von vornherein ein Ehevertrag, u.zw. muß dieser in dem Land notariell geschlossen werden, für dessen Rechtssystem ihr euch entscheidet !

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