Vorteil:
Falls der Partner aus dem Nicht-EU-Land auch mal nach Deutschland einreisen will: Oft gibt es bei Nicht-Verheirateten aus Nicht-EU-Ländern Schwierigkeiten bei der Visaerteilung.
Wenn ihr verheiratet seid, gibt das jedoch als „Familienzusammenführung“.
Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschladn leitet sich jedoch daraus ausdrücklich NICHT ab !
Dazu sind Kenntnisse der deutschen Sprache/Kultur etc. nachzuweisen (Goethe-Institut des jeweiligen Landes)
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Eine sehr wichtige Frage für euch ist jedoch auch:
Welches Rechtssystem soll für die Ehe gelten ?
Denn wenn ein Deutscher dauerhaft in D. lebt und die Ausländerin in einem Nicht-EU-Land, dann hat das Paar die freie Wahlmöglichkeit !
Um zukünftige Probleme zu vermeiden, sollte man sich jedoch auf EINES der Rechtssysteme eines der Länder festlegen.
Macht ihr das nicht, kann es u.U. im Scheidungsfall dazu kommen, dass für den Deutschen (automatisch) deutsches Recht angewendet wird, mit allen Unterhalts-, Versorgungs-, Zugewinnausgleichs- und Rentenausgleichsansprüchen) und für den ausländischen Partner das Recht seines Landes.
Sprich:
Du hast alle Pflichten und keine Rechte, deine Partnerin hat nur Rechte und keine Pflichten.
Besser ist daher von vornherein ein Ehevertrag, u.zw. muß dieser in dem Land notariell geschlossen werden, für dessen Rechtssystem ihr euch entscheidet !
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