Rente oder Pension oder Verschollenen

Hallo,

wenn ein Rentner oder Pensionär Alleinverdiener in der Ehe war, beommt die Frau nach seinem Tod m W. 60 % Witwenrente. (Richtig?)

Wenn der Mann nun spurlos verschwindet:

Wie lange bekommt die Frau noch die volle Rente/Pension? Bis zur offiziellen Toterklärung nach (sieben?) Jahren?

Oder kürzt man ihr das Geld gleich?

Grüße
Lothar

Hallo!

Die volle Rente/Pension steht nicht der Ehefrau, sondern dem spurlos verschwundenen Ehemann zu. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Rente/Pension auf ein gemeinsames Girokonto der Eheleute überwiesen wird.

Wenn die Ehefrau Probleme vermeiden möchte, könnte sie die Situation mit der Stelle, die die Rente/Pension auszahlt, erörtern. Möglicherweise muss für den Ehemann, dessen Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, ein Abwesenheitspfleger bestellt werden, der während der Zeit der Unauffindbarkeit des Ehemannes dessen Rechte und Pflichten wahrzunehmen hat.

Wird die Rente/Pension über den Tod des Ehemannes hinaus weitergezahlt, werden wohl die zu Unrecht geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden, sobald der Todeszeitpunkt bekannt wird.

Klarheit für die Ehefrau würde eintreten, wenn der verschwundene Ehemann für tot erklärt würde. Von diesem Zeitpunkt an hätte die Ehefrau Anspruch auf Witwenbezüge.

Gruß, Franz

Hallo Franz,

Klarheit für die Ehefrau würde eintreten, wenn der verschwundene Ehemann für tot
erklärt würde. Von diesem Zeitpunkt an hätte die Ehefrau Anspruch auf Witwenbezüge.

Das geschieht, wenn kein Hinweis auf eine möglichen Tod vorliegt, aber doch erst nach sieben oder zehn Jahren.

Meine Frage bezieht sich ja auf den Zeitraum der Unklarheit.

Möglicherweise muss für den Ehemann, dessen Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist,
ein Abwesenheitspfleger bestellt werden

Ist die Ehefrau nicht automatisch „Abwesenheitspfleger“?

Ihr die Rente/Pension zu kürzen, kann doch unzumutbar sein. Vielleicht wohnt sie z. B. in einer Wohnung, die sie sich von der Witwenrente nicht mehr leisten könnte, aber nicht aufgeben will, solange die Chance besteht, dass der Mann doch wieder auftaucht. Es laufen Versicherungen, Mitgliedschaften, die sie ohne Vorlage eines Totenscheins gar nicht kündigen kann. usw. usw.

Wird die Rente/Pension über den Tod des Ehemannes hinaus weitergezahlt, werden wohl
zu Unrecht geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden, sobald der Todeszeitpunkt bekannt wird.

Grüße
Carsten

Hallo!

Möglicherweise muss für den Ehemann, dessen Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist,
ein Abwesenheitspfleger bestellt werden

Ist die Ehefrau nicht automatisch „Abwesenheitspfleger“?

Nein!

Ihr die Rente/Pension zu kürzen, kann doch unzumutbar sein.
Vielleicht wohnt sie z. B. in einer Wohnung, die sie sich von
der Witwenrente nicht mehr leisten könnte, aber nicht aufgeben
will, solange die Chance besteht, dass der Mann doch wieder
auftaucht. Es laufen Versicherungen, Mitgliedschaften, die sie
ohne Vorlage eines Totenscheins gar nicht kündigen kann. usw.
usw.

Das wird der Abwesenheitspfleger zu würdigen haben. Er wird verpflichtet sein, dafür zu sorgen, dass die Ehefrau so gestellt wird, wie sie stünde, wenn der Ehemann anwesend wäre.

Gruß. Franz

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