Hallo Franz,
Klarheit für die Ehefrau würde eintreten, wenn der verschwundene Ehemann für tot
erklärt würde. Von diesem Zeitpunkt an hätte die Ehefrau Anspruch auf Witwenbezüge.
Das geschieht, wenn kein Hinweis auf eine möglichen Tod vorliegt, aber doch erst nach sieben oder zehn Jahren.
Meine Frage bezieht sich ja auf den Zeitraum der Unklarheit.
Möglicherweise muss für den Ehemann, dessen Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist,
ein Abwesenheitspfleger bestellt werden
Ist die Ehefrau nicht automatisch „Abwesenheitspfleger“?
Ihr die Rente/Pension zu kürzen, kann doch unzumutbar sein. Vielleicht wohnt sie z. B. in einer Wohnung, die sie sich von der Witwenrente nicht mehr leisten könnte, aber nicht aufgeben will, solange die Chance besteht, dass der Mann doch wieder auftaucht. Es laufen Versicherungen, Mitgliedschaften, die sie ohne Vorlage eines Totenscheins gar nicht kündigen kann. usw. usw.
Wird die Rente/Pension über den Tod des Ehemannes hinaus weitergezahlt, werden wohl
zu Unrecht geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden, sobald der Todeszeitpunkt bekannt wird.
Grüße
Carsten