Hi Leute,
wer kennt sich genau aus? Man hört immer wieder unterschiedliche Meinungen:
Mit einer Schwerbehinderung über 50%
… darf man da ab 63 in Rente
- ohne Abzüge?
- ab 63 oder mit Vollendung des 63. Lebensjahres?
Danke
Gruß sit
Hi Leute,
wer kennt sich genau aus? Man hört immer wieder unterschiedliche Meinungen:
Mit einer Schwerbehinderung über 50%
… darf man da ab 63 in Rente
Danke
Gruß sit
Hallo!
Bitte § 236 a SGB VI nicht vergessen - der ist nicht ganz unwichtig!!
Viele Grüße
Florian